Kommunales

Bayerns Schornsteinfeger bekommen kaum Konkurrenz, nur acht Betriebe wurden heuer bisher angemeldet. (Foto: DPA)

18.10.2013

Neues Gesetz bringt nur wenig Wettbewerb

Vor knapp einem Jahr fiel das Monopol der Bezirksschornsteinfeger

Seit knapp einem Jahr gilt in ganz Deutschland das neue Schornsteinfegergesetz. Bis zum 31. Dezember 2012 gab es nur Bezirksschornsteinfeger. Das hieß: Wenn eine Heizanlage überprüft werden oder etwas repariert werden musste, wurde der Termin mit dem Bezirksschornsteinfeger vereinbart. Dieser kam, arbeitete und ging wieder – und nach spätestens fünf Jahren kam er wieder, zur Feuerstättenschau.
So einfach ist das aber seit Jahresanfang nicht mehr – vor allem nicht für die Schornsteinfeger. Mit dem staatlich alimentierten Bezirkskaminkehrer ist es aus und vorbei. Nach einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen das so genannte Kehrmonopol der Betriebsschornsteinfeger gibt es seit Januar das neue Schornsteinfegergesetz – und damit freie Schornsteinfeger und Bezirksbevollmächtigte. Wer einen Schornsteinfeger braucht, kann sich diesen selbst aussuchen.
Das ist in finanzieller Hinsicht nicht eben schön für alle Bezirksschornsteinfeger: Bis 2013 waren sie allein für Kaminkehrerdienste verantwortlich – „die Garantie für eine Auslastung von 100 Prozent“, sagt der bayerische Landesinnungsmeister Oswald Wilhelm. Jetzt seien aber nur noch 20 Prozent aller Dienste so genannte hoheitliche Tätigkeiten, die nur der Bezirksschornsteinfeger, jetzt Bezirksbevollmächtigter genannt, durchführen darf. Das bedeute, so der Landesinnungsmeister, dementsprechend eine Auslastung von 20 Prozent. Die anderen 80 muss Wilhelm wie jeder andere Schornsteinfeger auf dem freien Markt erreichen.
Dort konkurrieren seit Januar nicht nur alle Bezirksschornsteinfeger, sondern auch neue, nicht mit dem Bezirk verbundene Meister, die sich selbstständig gemacht haben. Für Oswald Wilhelm und seine Kollegen kommt aber mit den freien Schornsteinfegern ein ganzes Stück Bürokratie zum Arbeitsalltag hinzu: Alle Arbeiten, die ein freier Kaminkehrer verrichtet, muss er dem Bezirksbevollmächtigten nachweisen. Per Formblatt behält der Bezirksbevollmächtigte so den Überblick, ob alle notwendingen Arbeiten vom Schornsteinfeger erledigt wurden. Dabei ist zu beachten: „Hier geht es um reine Kenntnisnahme, ich teste nicht die Qualität der Arbeitsausführung“, betont Wilhelm. Wenn etwas passiert, haftet außerdem der freie Kaminkehrer, solange bis dahin keine routinemäßige Feuerstättenschau durch den Bevollmächtigten durchgeführt worden ist.

Papierkram ist "der Wahnsinn"


Immerhin: Schornsteinfeger machen sich bisher noch eher selten selbstständig. „Viele sehen den Erfolg nicht“, begründet Wilhelm die Zurückhaltung. Tatsächlich sind bis zum Stichtag 30. Juni 2013 nur acht neue Betriebe hinzugekommen, so dass nun in ganz Bayern 1442 Betriebe bei der Handwerkskammer gemeldet sind – ein eher marginaler Zuwachs von rund 0,5 Prozent.
Marco Wenz, Statistiker bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern, hält dies für „keine irgendwie auffällige Veränderung“. Aber es sei auch nach weniger als einem Jahr noch zu früh, meint Wenz, um belastbare Aussagen über die konkreten Auswirkungen des Gesetzes zu machen. Insgesamt, sagt er, genügte die Zahl an Kaminkehrern momentan offenbar. Wenn sich Kunden unwohl fühlten, würden Sie sich wohl eher einfach an den Schornsteinfeger eines anderen Bezirks wenden, schätzt Wenz.
Auch Landesinnungsmeister Wilhelm spürt im eigenen Unternehmen kaum Kundenverluste, fast alle sind bei ihm geblieben. „Die meisten schimpfen, wer sich so einen Mist ausgedacht hat“, sagt er über das neue Gesetz. „Die Kunden wollen guten Service und gute Beratung. Wenn diese Dinge in den letzten Jahren geklappt haben – warum sollten sie dann wechseln?“
Oswald Wilhelm kennt nach eigenem Bekunden eigentlich nur zwei Gründe dafür: „Entweder, weil die Bürger mit ihrem Kaminkehrer nicht zufrieden sind, oder weil sie einen billigeren Anbieter haben wollen. Aber ein gewisses Preisniveau ist aufgrund der Lohnkosten einfach notwendig. Mit dem neuen Bürokratismus ist der Arbeitsaufwand viel höher, das wird der Verbraucher bezahlen müssen. Die Preisspirale nach unten zu drücken, ist nicht möglich.“ Früher wurden Preise für Dienstleistungen zudem vom Innenministerium festgelegt. Heute macht das jeder Betrieb eigenverantwortlich.
Die Suche nach kostengünstigeren Schornsteinfegerdiensten hält auch Statistiker Marco Wenz für einen künftigen Wechselgrund. „Die Rechnung für die letzten Dienste kommt nämlich bei vielen erst noch.“ Zur Zeit, sagt Oswald Wilhelm, stagniere die Zahl neuer Betriebe, und in Städten nehme sie sogar ab – trotz liberalisierten Gesetzes. An und für sich sieht er die Wahlmöglichkeit, die seit Jahresanfang besteht, positiv. Aber mit dem Emmissionsschutzgesetz und jetzt dem Schornsteinfegergesetz sei der Papierkram inzwischen „einfach der Wahnsinn“.
Das sieht man im bayerischen Innenministerium ähnlich: „Für die Kunden hat sich rein praktisch nichts geändert, aber theoretisch herrscht jetzt Wettbewerb auf dem freien Markt“, so ein Sprecher von Ressortchef Joachim Herrmann (CSU). Und dieser sorge für deutlichen bürokratischen Mehraufwand für die Schornsteinfeger.
(Maria-Mercedes Hering)

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