Kommunales

Nostalgisches Kfz-Kennzeichen: Nicht überall ist die Kreisgebietsreform komplett abgeschlossen. (Foto: Wraneschitz)

18.05.2012

Nicht mit Fürth!

Bundes- und Landesverkehrsminister wollen alte Kfz-Kennzeichen wieder erlauben – ein Landratsamt boykottiert das

Im Jubiläumsjahr der bayerischen Kommunalgebietsreform haben Politiker erkannt, dass so ein Landkreis für den Bürger wohl keine ganz unemotionale Sache ist, auch nach knapp zwei Generationen nicht. Und da es Vater Staat letztendlich auch wurscht sein kann, welche Buchstabenkombination der Bürger am Auto führt, solange er sich nur an die Straßenverkehrsordnung hält und pünktlich seine Kfz-Steuer bezahlt, entstand die Idee, alte Nummernschilder wieder zuzulassen. Denn jemandem eine Freude machen, die nichts kostet, das ist ein Gedanke, dem Politiker viel abgewinnen können. Verfochten wird der Plan in Bayern vor allem von Verkehrsminister Martin Zeil (FDP).
Im mittelfränkischen Wilhermsdorf vernahm man das Ansinnen mit Freude. Dort lebt Hans Popp, ein heimatverbundener Mensch. Seine Gemeinde gehörte bis 1972 zum Landkreis Neustadt an der Aich, jetzt ist sie ein Teil des Landkreises Fürth. Mögen ihm die Politiker auch eine neue kommunale Identität verordnet haben – der heute 82-jährige Popp weis, für welche Region sein Herz tatsächlich schlägt. Das demonstriert er an seinem 13 PS starken Traktor der Marke Eicher: NEA-J-907 lautet das Kennzeichen. Grund zur Änderung gab es nicht, das alte Gefährt tut weiter seinen Dienst und bekanntlich gilt ein Zwang zu neuen Kennzeichen nur bei Neu- oder Ummeldungen. Hier ließe sich erfolgreich anknüpfen, denn Gesinnungsgenossen hat Hans Popp im Ort einige.
Doch leider hat sich ein einhelliger Standpunkt der Politik zum Thema noch nicht herauskristallisiert. Da wäre zum Beispiel der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses im Landtag, Erwin Huber (CSU), also mithin der Chef jenes Gremiums, das Zeils Ministerium kontrollieren soll. Persönlich und fachlich hält der Vorgänger im Amt ohnehin wenig von seinem liberalen Nachfolger. „Das würde zu einem Durcheinander führen“, lautet Hubers ablehnende Haltung.
Die gespaltene Betrachtungsweise auf landespolitischer Ebene setzt sich in der nachgeordneten Administration fort – mit etwas verwirrenden Folgen: Im Landratsamt Fürth etwa war auf Anfrage unklar, wie denn nun entsprechende Bitten der Bürger zu behandeln seien. Auch eine offizielle Anfrage bei der nächsthöheren Instanz, der Bezirksregierung von Mittelfranken, brachte keine zufriedenstellende Auskunft. Im Zweifelsfall verficht ein guter bayerischer Beamter daher lieber den Status quo: „Die Thematik ist vom Tisch“, teilte der Pressesprecher schließlich mit.
Das freilich will das Verkehrsministerium in München nicht unwidersprochen so stehen lassen und schränkt das Fürther Diktum dahingehend ein, dass „die aktuellen Planungen vorsehen, dass Altkennzeichen nur in dem einen Landkreis wieder zuzulassen sind, in dem die namensgebende Gemeinde liegt“. Bei einer Kooperation mehrerer Landkreise wären aber auch andere Modelle denkbar, ergänzt Minister Zeils Sprecherin. Schließlich habe ihr Chef die „die Wiedereinführung der alten Autokennzeichen von Beginn an konstruktiv begleitet“.
Und auch im Bundesverkehrsministerium ist man nicht gewillt, das abschließende Urteil über den Sachverhalt dem Fürther Landratsamt zu überlassen. „Wir haben zugesagt, im Frühjahr 2012 eine rechtliche Regelung in den Bundesrat einzubringen, damit Alt-Kennzeichen auf Wunsch der Länder wieder gültig gemacht und von den Zulassungsbehörden mehrere Unterscheidungszeichen ausgegeben werden können.“ Einzelheiten und konkrete Umsetzung würden momentan zwischen Bund und Ländern besprochen. Der Umgang mit Gemeinden, die den Kreis gewechselt haben – wie etwa Wilhermsdorf oder Stein – „steht noch nicht fest und wird in den weiteren Verhandlungen geklärt“.
Bis dahin wird im Fürther Landratsamt mit eigenmächtigen Bürgern Tacheles geredet, wie Gerhard Mitländer zu berichten weiß, der an seinem Lanz das Nummernschild NEA-L-727 durch die Gegend fährt. Mit Nachdruck forderte ihn die Behörde auf, seine bisherige Kennzeichnung gegen solche mit FÜ zu ersetzen, „zwangsweise, unter Androhung weiterer Maßnahmen, bis zum Gefängnis“. (Heinz Wraneschitz)

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