Kommunales

In etwa 90 Prozent der Fälle kommen Patienten in psychiatrische Kliniken auf eigenen Wunsch. Dennoch gibt es Situationen, in denen Menschen gegen ihren Willen untergebracht und behandelt werden. (Foto: dpa)

19.02.2016

Patienten helfen und deren Würde schützen

Bayern ist neben Hessen das letzte Bundesland, in dem noch das alte, primär sicherheitsrechtlich orientierte Unterbringungsgesetz für psychisch Kranke gilt

In etwa 90 Prozent der Fälle kommen Patienten in psychiatrischen Kliniken auf eigenen Wunsch in diese medizinischen Einrichtungen. Dennoch gibt es Situationen, in denen Menschen gegen ihren Willen öffentlich-rechtlich psychiatrisch untergebracht und behandelt werden. Das ist immer dann der Fall, wenn eine Fremd- beziehungsweise Eigengefährdung vorliegt und die freie Willensbildung ausgeschlossen ist. Geregelt wird das Ganze derzeit noch im Bayerischen Unterbringungsgesetz aus dem Jahre 1992.
Seitdem hat sich in der Psychiatrie und auch im Blick auf Menschen mit einer psychischen Erkrankung jedoch vieles geändert. Deshalb wurde auch in den vergangenen Jahren die Kritik am „Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung“ – wie es juristisch heißt – immer lauter. In Deutschland ist Bayern neben Hessen das letzte Bundesland, in dem noch das alte, primär sicherheitsrechtlich orientierte Unterbringungsgesetz gilt. Seit Sommer 2014 hat nun aber auch im Freistaat die Diskussion um ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz(PsychKHG) Fahrt aufgenommen. Im kommenden Frühjahr will deshalb das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Eckpunkte für ein solches Gesetz vorlegen.
Im Vorfeld trafen sich nun Fachleute zum Gesundheitspolitischen Kongress des Bayerischen Bezirketags im Kloster Irsee, um sich über den aktuellen Stand zu informieren. Josef Mederer, Präsident des Bayerischen Bezirketags, machte dabei klar, worauf aus seiner Sicht der Fokus liegen sollte: „Wir brauchen ein Gesetz, das von den betroffenen Menschen akzeptiert wird, weil es ihre Rechte schützt und den Hilfeaspekt in den Vordergrund rückt. Wir benötigen ein Gesetz, das Orientierung gibt, wie das Hilfesystem im Vorfeld einer Krise ausgestaltet sein muss und so ineinandergreift, damit es am besten gar nicht zu einer Unterbringung kommt.“

Oberbayern und Mittelfranken sind Vorreiter


In Oberbayern und Mittelfranken geht man dabei mit dem psychiatrischen Krisendienst mit gutem Beispiel voran. Einen bayernweiten Ausbau eines niedrigschwelligen und flächendeckenden Krisennetzwerks fordern dabei auch die Arbeitsgruppen, die an der Ausarbeitung der Eckpunkte für das PsychKHG beteiligt sind. Strittig ist allerdings noch die Finanzierung, an der sich die Krankenkassen bisher nicht beteiligen wollen.
In Oberbayern und Mittelfranken werden deshalb die Kosten vom Bezirk getragen. Über das niedrigschwellige Hilfsangebot hinaus ist eine wesentliche Forderung auch die verstärkte Einbindung von Selbsthilfegruppen in Planungs- sowie politische Fachgremien. Durch die Einführung etwa von regionalen Beschwerdestellen, Besuchskommissionen und einer Ombudsstelle auf Landesebene sollen die Patientenrechte zudem gestärkt werden.
Die Einführung eines zentralen Registers, in dem Zwangsmaßnahmen sowie Unterbringungen in allen Einrichtungen, auch außerhalb psychiatrischer Kliniken, erfasst werden, ist wohl gerade noch einer der strittigsten Punkte. Während Politik, Ärztliche Vertreter, Pfleger und auch die Betroffenenverbände dies klar befürworten, hat das Ministerium noch datenschutzrechtliche Bedenken. Bei dem Kongress in Irsee zeigte sich deutlich, dass der Teufel am Ende im Detail stecken wird. Am Ende soll auf jeden Fall ein Gesetz stehen, das darauf abzielt, psychisch kranken Menschen in einer Krise zu helfen und gleichzeitig ihre Würde zu schützen. Darin zumindest sind sich Politik, Ministerium, Ärztliche Vertreter, Pfleger und auch die Betroffenenverbände einig. (Michaela Kiermeyer) Die vollständigen Seiten des Bayerischen Bezirketags Teil 1

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