Kommunales

Erwachsene Kinder von Pflegebedürftigen sollen sich künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro an den Kosten beteiligen müssen. (Foto: dpa)

21.08.2017

Pflegekosten: Gesundheitsministerin Huml verteidigt Schonung von Angehörigen

Gemeindebundsgeschäftsführer Landsberg hatte geplante Senkung der Kostenbeteiligung im Unions-Wahlprogramm kritisiert

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hat Kritik des Deutschen Städte- und Gemeindebunds am Wahlversprechen der Union zurückgewiesen, für Kinder pflegebedürftiger Eltern die Kostenbeteiligung zu senken. "Es ist ein wichtiges Signal, dass sich Kinder von Pflegebedürftigen erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro an den Pflegekosten beteiligen müssen", so die Politikerin. So sollten Sorgen verringert werden, durch die Pflegebedürftigkeit der Eltern finanziell überfordert zu werden. "Auch nehmen wir den Eltern die Angst, bei eigener Pflegebedürftigkeit ihre Kinder zu sehr zu belasten."

Der Hauptgeschäftsführer des Kommunalverbands, Gerd Landsberg, hatte in der Rhein-Neckar-Zeitung über den Punkt im Wahlprogramm von CDU und CSU gesagt, die derzeitigen Regelungen seien praktikabel und vernünftig. "Eine entsprechende Neuregelung würde dazu führen, dass nur noch sehr wenige Kinder für ihre Eltern einstehen müssen."

Huml hielt dem entgegen, dass Betroffene unter dem Grenzbetrag von 100 000 Euro Kinder keinen Rückgriff des Sozialhilfeträgers zu befürchten haben sollten, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden und die Kosten für die Hilfe nicht selbst tragen können, betonte aber: "Natürlich muss auch die finanzielle Leistungskraft der Kommunen beachtet und ein Ausgleich aus Bundesmitteln gewährleistet werden." Klar sei auch, dass gut verdienende Kinder weiter an den Pflegekosten zu beteiligen sind. Und wenn das Geld ausreicht, sollten Pflegebedürftige weiter den Eigenteil der Kosten übernehmen. (dpa)

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