Kommunales

In mehreren bayerischen Städten haben sich Ableger der islamkritischen Pegida-Bewegung gegründet, doch nicht immer kennt man auch die Hintermänner. (Foto: dpa)

23.02.2015

Stadtverwaltung muss Pegida-Anmelder bekannt geben

Verwaltungsgericht Würzburg entscheidet gegen Kommunalverwaltung und für Recht der Presse auf Informationsfreigabe

Wenn es um Anmelder von Pegida-Demonstrationen geht, darf die Stadt Würzburg der Presse keine Auskunft verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg in einer einstweiligen Anordnung entschieden und damit einem Antrag der Tageszeitung Main-Post stattgegeben. Diese hatte wie andere Medien mehrmals auch schriftlich von der Stadt Würzburg entsprechende Auskünfte verlangt, welche diese unter Bezug auf den Datenschutz verweigerte - zu Unrecht, wie die Kammer nun feststellte. Im vorliegenden Fall überwiege der Auskunftsanspruch der Medien das Geheimhaltungsinteresse des Demonstrationsanmelders. Demnach darf die Auskunft nur dann verweigert werden, wenn auf Grund beamtenrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften eine Verschwiegenheitspflicht besteht. "Über die genannten Verschwiegenheitspflichten hinaus ist ein Auskunftsverweigerungsrecht im Bayerischen Pressegesetz nicht vorgesehen", stellt die Kammer klar.

Öffentliches Interesse an Berichterstattung

In der schriftlichen Begründung unterstreicht sie das momentan bundesweit und regional gesteigerte öffentliche Interesse an einer "fundierten und kritischen Berichterstattung über das relativ neue Phänomen der Pegida-Bewegung und ihrer lokalen Ableger". Zur journalistischen Auseinandersetzung zähle es eben auch, sich mit den handelnden Personen zu beschäftigen. Und erst mit der Auskunft werde eine "sachgerechte Berichterstattung auf objektiver Grundlage" möglich. Das Gericht könne mit "hinreichender Wahrscheinlichkeit" ausschließen, dass den Veranstaltern der "Pegida"- und "Wügida"-Demonstrationen "unzumutbare und irreparable Nachteile" durch die Auskunft entstehen.
Die Stadt argumentiert, sie sei bei ihrer zurückhaltenden Haltung davon ausgegangen, dass "Gefahr für Leib und Leben der Anzeiger der Demonstrationen" bestehe. Zuvor sei nach einer Veröffentlichung des Namens eines der Anzeigers sein gesamtes familiäres Umfeld durchforscht und publiziert worden. Gleichzeitig befürchtet die Stadt Würzburg, dass auf Grund der Herausgabe der Daten keinerlei Demonstrationen mehr angemeldet werden, da jeder Veranstalter nun gewahr sein müsse, dass "seine Privatsphäre verletzt wird und seine Daten in die Öffentlichkeit gelangen", heißt es weiter. Derzeit werde das Urteil geprüft und die Stadt überlege, ob sie in eine zweite Instanz zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gehen wird.
Mit ihrer Rechtsauffassung ist die Würzburger Stadtverwaltung nicht alleine. In Nürnberg etwa wurden ebenfalls Anfragen der dortigen Medien bezüglich der "Pegida"-Anmelder negativ beschieden. Die Namen von Demonstrationsanmeldern gebe man grundsätzlich nicht an die Öffentlichkeit, sagt Siegfried Zelnhefer, Leiter der Pressestelle auf Anfrage. Dies gelte wohlgemerkt für alle, nicht nur im Zusammenhang mit Pegida. Sollte es bei der Einschätzung selbst vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bleiben - falls die Stadt Würzburg in die nächste Instanz geht - werde die jetzige Entscheidung Signalcharakter haben.(Ralf Bauer, epd)

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