Kommunales

Vor allem die Entsorgung von Altpapier ist ein lukratives Geschäft, an dem auch kommerzielle Anbieter gern kräftig mitverdient hätten. (Foto: DAPD)

08.06.2012

Stadtwerke werden gestärkt

Kommunale Eigenbetriebe verhindern eine Liberalisierung beim Kreislaufwirtschaftsgesetz

Seit 1. Juni ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Es stärkt vor allem die kommunalen Eigenbetriebe wie beispielsweise Stadtwerke und schwächt die Position privater Anbieter. So ist etwa das von den Kommunen in der Vergangenheit oft kritisierte „Rosinen picken“ durch die kommerzielle Konkurrenz nicht mehr möglich. Das bedeutete beispielsweise, dass sich private Anbieter mit günstigen Offerten die Entsorgung wichtiger Rohstoffe aus den Abfällen der Bürger sicherten, etwa den Abtransport von Altpapier. Der Streit um die „Blauen Tonnen“ in einigen Städten beschäftigte die Gerichte auch in Bayern monatelang. Wenn sich die Entsorgung aber irgendwann nicht mehr rechnete, zogen sich sich die Privaten rasch wieder zurück und überließen der Kommune das Feld, die zur Entsorgung ja grundsätzlich verpflichtet ist – unabhängig von der Rentabilität. Der früher bayerische Städtetagschef und Regensburger Oberbürgermeister Hans Schaidinger bezeichnete diese Auseinandersetzung einmal als den „Konflikt zwischen Shareholder value und Corporate value“.


Private Konkurrenz hofft auf Protest der EU


Wäre die Wertstofferfassung liberalisiert worden – wie das unter anderem einige Vertreter der Privatwirtschaft und der FDP gefordert hatten, wären Gebührenerhöhungen in einigen Kommunen die Folge gewesen. Davon ist man in Stadtwerke-Kreisen fest überzeugt. Entsprechende Pläne hatte es auch bereits bei der EU-Kommission in Brüssel gegeben. Gerade der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) intervenierte mit intensiver Lobbyarbeit bei der Bundesregierung. Künftig müssen grundsätzlich alle Abfälle aus Haushalten überlassungspflichtig bei den Kommunen verbleiben. Gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen müssen jetzt bis zum 31. August 2012 bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. So soll überprüft werden, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder öffentliche Interessen entgegen stehen.
Den Kampf ganz aufgegeben haben die privaten Anbieter freilich noch nicht. Sie hoffen darauf, das Brüssel die deutsche Regelung kippt, weil das kommunale Quasi-Monopol nicht mit dem Europarecht vereinbar sein könnte. Beim VKU sieht man das freilich gelassen: „Die Bundesregierung hat in ihrer Protokollerklärung zum erzielten Vermittlungsergebnis die Europarechtskonformität ausdrücklich bestätigt“, meint Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung sei nicht nur im Grundgesetz, sondern mit dem Vertrag von Lissabon auch im Europarecht festgeschrieben. „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse – dazu gehört die Hausmüllentsorgung – können die Kommunen demnach so erledigen, wie es im Interesse der Bürger und der Gemeinden am besten ist“, so der Verbandschef.


In Deutschland werden 64 Prozent der Abfälle recycelt


Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, ab dem Jahr 2015 Glas-, Metall-, Papier-, Kunststoff- und Bioabfällen getrennt zu erfassen, um das Recycling zu stärken. Eine möglichst sortenreine Erfassung der Abfälle ist dabei die wichtigste Voraussetzung für hohe Recyclingquoten. Zudem soll ab 2020 eine gesetzlich vorgeschriebene Recyclingquote von 65 Prozent erreicht werden – was leicht zu schaffen sein dürfte. Denn derzeit werden in Deutschland bereits etwa 64 Prozent der Haushaltsabfälle recycelt. Viele öffentliche Müllentsorger hätten sich hier auch eine höhere Vorgabe durch die Politik gewünscht. Freilich ist eine möglichst sortenreine Erfassung der Abfälle die wichtigste Voraussetzung für langfristig hohe Recyclingquoten. Die Kommunen sind also aufgefordert, weiter in Getrennthaltungssysteme zu investieren. Im Gespräch sind hier unter anderem neue Systeme bei den Wertstofftonnen. (André Paul)

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