Kommunales

Allein bei Bulgaren und Rumänen hat sich die Zahl der Hartz IV-Empfänger innerhalb eines Jahres verdoppelt. (Foto: dpa)

16.09.2015

Städte begrüßen EuGH-Urteil zu Hartz IV-Leistungen für Migranten

Luxemburger Richter: Wer nur nach Deutschland kommt, um Sozialhilfe zu kassieren, muss nicht alimementiert werden

„Der Deutsche Städtetag begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil erneut bestätigt hat, dass die deutschen Rechtsvorschriften zum Leistungsausschluss für Ausländer im Sozialgesetzbuch II in Einklang mit dem Recht der Europäischen Union stehen", so Helmut Dedy, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbands.
Hintergrund: Das Gericht hat entschieden, dass der Ausschluss von Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten vom Bezug der Sozialleistungen zulässig ist, wenn die Bürgerinnen und Bürger nur zur Arbeitsuche eingereist sind. Ebenfalls ist mit dem europäischen Recht vereinbar, dass Unionsbürger, die weniger als ein Jahr in Deutschland gearbeitet haben, nur für sechs Monate Anspruch auf Sozialhilfeleistungen haben. Die Kriterien, die Deutschland gewählt hat, um eine sinnvolle Unterscheidung zwischen den Anspruchstellern vorzunehmen, wurden als nachvollziehbar und mit dem EU-Recht vereinbar bestätigt.


Union zufrieden, Grüne schimpfen


Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die in Bosnien geboren wurde und die schwedische Staatsangehörigkeit besitzt. Sie lebte mit ihren drei Kindern in Deutschland. Die Frau und ihre Tochter hatten ein knappes Jahr lang gearbeitet und gingen dann keiner Beschäftigung mehr nach. Sie erhielten zunächst Arbeitslosengeld, die Kinder Valentina und Valentino Sozialgeld.
Das Jobcenter Berlin Neukölln stellte die Leistungen dann ein und argumentierte, dass die Frau und ihre Tochter als ausländische Arbeitssuchende keinen Anspruch darauf hätten.
Zugleich wurde entschieden, dass eine Einzelfallprüfung nicht notwendig ist, da bereits im Gesetz die persönlichen Umstände des Antragstellers berücksichtigt seien. Das erleichtert nach Auffassung der Städte die Arbeit in den Jobcentern und schafft auch mehr Klarheit für die Antragsteller. Die Einschränkungen für Ausländer bei der Inanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen seien sinnvoll, um die Akzeptanz und Tragfähigkeit der Sozialleistungssysteme auch im europäischen Kontext zu sichern.
Unterschiedlich reagierten die politischen Parteien im Bundestag. Der Grünen-Sozialpolitiker Wolfgang Strengmann-Kuhn nannte das Urteil "fragwürdig": "Wer zu uns kommt und nach Arbeit sucht, braucht Unterstützung. Das ist in einem sozialen Europa geboten."
Der Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling (CDU), sagte dagegen, das Sozialsystem dürfe keine Fehlanreize schaffen. Ein sofortiger Hartz-IV-Anspruch für EU-Ausländer würde "die Sozialkassen maßlos überfordern". Das Geld werde für Asylbewerber und Flüchtlinge benötigt, die Hilfe erhalten müssten. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeld sprach von einem "sehr guten Signal".
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II allein unter den in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen innerhalb eines Jahres verdoppelt. (BSZ)

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