Kommunales

Hebammen sind - über ihre im direkten Zusammenhang mit der Geburt stehenden Funktionen hinaus - wichtige Helfer der Kommunen bei der Unterstützung von Familien. (Foto: DPA)

01.07.2014

Städtetag fordert Bestandsschutz für Hebammen

Die Situation der freiberuflichen Geburtshelferinnen ist nach wie vor gekenn­zeichnet von großen Unwägbarkeiten und Unsicherheiten.

Die Kommunen appellieren an den Bund, zeitnah eine angemessene und langfristig tragfähige Lösung für eine funktionierende Hebammen­versorgung umzusetzen. „Hebammen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung. Wir brauchen diesen Berufsstand sowohl in der stationären als auch in der ambulanten Versorgung vor, während und nach der Geburt eines Kindes. Besonders für die freiberuflichen Hebammen kommt es darauf an, die Rahmenbedingungen baldmöglichst zu verbessern, damit auch künftig dieses Angebot der Geburtshilfe erhalten bleibt“, erklärte  die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Eva Lohse (CDU).

Drastisch steigende Haftpflichtversicherungsprämien

Die Situation der freiberuflichen Hebammen ist nach wie vor gekenn­zeichnet von großen Unwägbarkeiten und Unsicherheiten. Insbesondere die drastisch steigenden Haftpflichtversicherungsprämien und immer weniger Versicherungsanbieter machen es unattraktiv, diesen Beruf zu ergreifen oder weiter auszuüben. Der Deutsche Städtetag sieht diese Entwicklung mit Sorge, zumal die Hebammen über ihre im direkten Zusammenhang mit der Geburt stehenden Funktionen hinaus wichtige Akteure bei der Unterstützung von Familien sind.
Der Deutsche Städtetag begrüßt deshalb, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat, die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen zu beobachten und notwendige Schlussfolgerungen zu ziehen. Erste Maßnahmen sind bereits in Aussicht gestellt, etwa die Verlängerung von Gruppenrahmenverträgen für die Haftpflichtversicherung oder die Übernahme von Prämienerhöhungen durch die Gesetzliche Kranken­versicherung (GKV). „Es ist gut, dass sich eine interministerielle Arbeitsgruppe mit der Thematik befasst und in einem Bericht verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt hat“, sagte Städtetags-Vizepräsidentin Lohse. Ein Sicher­stellungszuschlag soll es den Hebammen beispielsweise ermöglichen, dauerhaft ihre Haftpflichtprämien finanzieren zu können. Zudem ist daran gedacht, Regressansprüche zu beschränken. „Nun brauchen wir zügig Entscheidungen, damit die Versorgung mit Hebammenleistungen auch in Zukunft sichergestellt ist“, machte Lohse abschließend deutlich.(BSZ)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.