Kommunales

Niemand soll ausgegrenzt werden: Das lernen Kinder schon von klein auf. (Foto: Bilderbox)

12.08.2011

Steuergeschenke zu Lasten der Kommunen

Der Städtetagsvorsitzende Ulrich Maly sieht den Staat bei der Inklusion in der Pflicht

Absolut keinen Spielraum für Steuersenkungen sieht derzeit der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, der Nürnberger Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD). Denn die Steuersenkungspläne des Bundes würden auch die Kommunen treffen, und diese seien noch nicht aus der Finanz- und Wirtschaftskrise heraus. Einnahmeausfälle seien nicht zu verkraften, so Maly. Wahrscheinlich erst 2013 würden Städte und Gemeinden auf dem Steuerniveau von vor der Krise, also 2008, sein.
In den letzten beiden Jahren hatten die kommunalen Haushalte in Bayern ein Defizit von 507 Millionen Euro zu verzeichnen. Von den Einnahmen der öffentlichen Hand aus der Einkommensteuer steht den Kommunen ein Anteil von 15 Prozent zu. Bei einer Steuersenkung um sieben Milliarden Euro würden die Kommunen bundesweit 1,05 Milliarden Euro an Einnahmen verlieren. Die bayerischen Kommunen wären mit mehr als 200 Millionen Euro betroffen. „Wenn Bund und Länder tatsächlich Spielräume für Steuersenkungen sehen sollten, dann müssen sie den Kommunen die Einnahmeausfälle ersetzen“, erklärt Maly.
Teure Standards überprüfen
Gleichzeitig sieht der Städtetagsvorsitzende keine „wirkliche gesellschaftliche Sehnsucht nach Steuersenkungen“. Vielmehr trauen die Bürger solchen Versprechen nicht und wollen damit in Ruhe gelassen werden. Die Politik solle vielmehr die Staatsverschuldung in den Griff bekommen. „Das“, so Maly, „zeugt von großer politischer Reife.“ Darüber hinaus hat der neue Städtetagsvorsitzende auch verfassungsrechtliche Bedenken.
„Die derzeitige Diskussion um Steuersenkungen blendet das Problem der hohen Verschuldung häufig aus: Wie soll in Deutschland die im Grundgesetz neu verankerte Schuldenbremse wie vorgeschrieben ab 2011 wirksam ziehen, wenn der Staat auf Einnahmen verzichtet? Wie sollen Bund und Länder ihre Haushaltsdefizite wirksam reduzieren“, fragt Maly. Die Euphorie über angeblich sprudelnde Steuereinnahmen verdecke den Blick auf die Realität. Kurzfristige Effekte infolge des Wirtschaftsbooms der letzten Monate dürften nicht dazu verleiten, sich über die tatsächlichen Zahlen und die langfristige Haushaltsentwicklung täuschen zu lassen.
In Zeiten enormer Staatsverschuldung in Deutschland und in einer bedrohlichen Phase globaler Schuldenkrisen müsse die Forderung nach Steuersenkungen genau überlegt sein. „Statt über effekthascherische Steuersenkungen die kommunalen Einnahmen noch weiter zu reduzieren, sollten Bund und Länder daran gehen, teure Standards zu überprüfen, die bei den Kommunen ungebremst steigende Ausgaben verursachen.“
Der Haushaltsexperte der FDP-Landtagsfraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Karsten Klein, attestierte Maly daraufhin einen schlechten Start ins Amt. „Gleich zu Beginn der Amtszeit gegen Steuererleichterungen für die Bürger zu wettern, zeigt, dass die SPD schon lange kein Anwalt mehr für die kleinen und mittleren Einkommensempfänger ist.“ Der neue Städtetagsvorsitzende verkenne völlig, dass es nicht um Steuergeschenke, sondern um die Beseitigung der kalten Progression geht. Gehaltssteigerungen müssten auch bei den Menschen ankommen, betonte Klein.
Gleichzeitig wies der FDP-Haushaltsexperte darauf hin, dass die wirtschaftliche Entwicklung im ersten Halbjahr 2011 außerordentlich gut gewesen ist und dass deshalb die Warnungen des Städtetages vor Ausfällen durch Steuersenkungen eine „überzogene Drohkulisse“ darstellt. Außerdem komme der Bund den Städten und Gemeinden durch eine höhere Kostenübernahme bei der Grundsicherung entgegen. Schwarz-Gelb habe dabei eingelöst, was Rot-Grün seinerzeit versprochen habe.
Wenn Maly eine strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen beklage, so Klein, „dann ist es jetzt an ihm als Städtetagspräsidenten, diese zu beseitigen. Dafür sollten die Bürgerinnen und Bürger jedoch nicht in Haftung genommen werden, indem man ihnen ihren Anteil am wirtschaftlichen Aufschwung verwehrt.“
Im Zusammenhang mit dem Konexitätsprinzip – wer bestellt, muss auch bezahlen – führte Maly die im Rahmen vom Landtag im Juli zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossene Änderung des Schulrechts an. „Damit trägt der Freistaat seiner Verantwortung für die Umsetzung der Inklusion nicht ausreichend Rechnung. Der Gesetzgeber drückt sich weitgehend um die Finanzierungsfolgen seines Gesetzes und lässt die Kommunen bei der Bewältigung der Mehrkosten im Stich“, kritisiert Maly.
Das Prinzip der Inklusion sei zwar zu begrüßen. Aber mit einem Gesetz allein ist es laut Maly nicht getan. „Wenn der Staat Inklusion will und wenn Inklusion funktionieren soll, muss der Staat Inklusion ausreichend finanzieren. Aber genau daran hapert es.“ Das Inklusionsgesetz missachte das seit dem Jahr 2004 in der Bayerischen Verfassung geltende Konnexitätsprinzip. Obwohl es bei den Kommunen erhebliche Mehrkosten auslöse, drücke sich der Staat vor dem Ersatz der Kosten. Der Freistaat bestreite sogar, dass sich aus dem Gesetz für die Kommunen überhaupt zusätzliche Verpflichtungen ergeben. Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Inklusion fordert der Nürnberger OB ein Umdenken. Die unterschiedlichen Fördertöpfe gehören für ihn auf den Prüfstand und neu aufgeteilt. „Das ist eine gehörige Anstrengung.“
„Es kann keine Rede davon sein, dass die Kommunen bei der Finanzierung der Inklusion allein gelassen werden“, reagierte Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) auf Malys Kritik. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sei gemeinsame Aufgabe von Staat und Kommunen, so Spaenle und betonte: „Indem der Freistaat den Schulen für das kommende Schuljahr zusätzliches Personal allein für die Inklusion zugesagt hat, leistet er bereits einen wichtigen finanziellen Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.“
Für den Einstieg in die Inklusion stehen im Doppelhaushalt 2011/12 insgesamt 200 Stellen zur Verfügung. Damit komme der Staat seiner Verpflichtung als Träger des Personalaufwandes nach. Mit dem Erlass des Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich werden laut Spaenle den Kommunen keine neuen Aufgaben übertragen und auch keine besonderen Anforderungen an die Erfüllung bestehender oder neuer Aufgaben gestellt. Aufwendungen für Schüler mit Behinderung gehörten bereits vor Erlass des Gesetzes zum Schulaufwand. Diese Rechtslage gelte unverändert weiter.
Maly bedauert, dass seit Einführung des Konexitätsprinzips bei der Ministerialverwaltung, Staatsregierung und dem Landtag ein Reizreflex zur Wirkung kommt: der Versuch, das Konnexitätsprinzip auszuhebeln oder zu umgehen. Mit Phantasie seien Tatbestände zur Umgehung geschaffen worden: So habe man bei der Übertragung von Aufgaben das so genannte Freiwilligkeitsprinzip eingeführt, um sich vor Zahlungsverpflichtungen zu drücken. Den Städte und Gemeinden mit mehr Respekt begegnen
Dies sei zum Beispiel bei der Einführung der Ganztagsschule und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention passiert. „Mit der scheinbaren Freiwilligkeit konnte sich der Staat seiner Verpflichtung entziehen. So wird versucht, das Konnexitätsprinzip auszuhebeln oder zu umgehen. Das empfinden wir als unfair.“ Maly fordert daher den Respekt von staatlicher Seite gegenüber der kommunalen Ebene ein.
In Sachen Energiewende, die, so Maly, „teuer wird“, müsse man wegkommen von Großkraftwerken hin zu dezentralen Einheiten. Ferner seien auch weiterhin Energiesparen und Effizienzsteigerung angesagt. Darüber hinaus spricht er sich für ein Sonderprogramm für öffentliche Liegenschaften aus und ein Anheben der Städtebauförderung auf das frühere Niveau. Ferner soll die neu gegründete Energie-Agentur eng mit den Einrichtungen zusammenarbeiten, die es auf kommunaler Seite gibt, um Doppelstrukturen zu vermeiden. „Die Kommunen müssen mit auf dem Kutschbock sitzen.“
(Friedrich H. Hettler)

Kommentare (0)

Es sind noch keine Kommentare vorhanden!
Die Frage der Woche

Ist die geplante neue Kindergrundsicherung sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.