Kommunales

Als Generalstabschef der Wehrmacht war Alfred Jodl zuletzt der mächtigste Offizier des "Dritten Reichs". Links und rechts liegen zwei seiner Angehörigen. (Foto: Wolfram P. Kastner)

05.08.2015

Strafanzeige gegen Bürgermeister der Gemeinde Chiemsee

Kritiker werfen Georg Huber (FW) vor, Ehrung für NS-Kriegsverbrecher auf dem örtlichen Friedhof zu dulden

Gegen Georg Huber (Freie Wähler), den Bürgermeister der knapp 240 Einwohner zählenden Gemeinde Chiemsee im Landkreis Rosenheim, wurde wegen "Billigung nationalsozialistischer Gewaltherrschaft und Störung des öffentlichen Friedens" nach Paragraph 130 III/IV StGB Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Traunstein erstattet. Initiator der Anzeige ist ein gewisser Wolfram P. Kastner vom Institut für Kunst und Forschung in München. Der 68-jährige Maler beschäftigt sich unter anderem mit der Zeit des Nationalsozialismus.
Aber auch etwa 40 weitere Bürger, die meisten von ihnen in München wohnhaft, haben die Strafanzeige mit unterzeichnet. Zu den bekanntesten Namen auf der Liste dürften der SPD-Landtagsabgeordnete Florian von Brunn und der Filmschauspieler Sepp Bierbichler gehören. Konkret werfen sie dem Bürgermeister vor, dass dieser "aktiv in unerträglicher Weise duldet, dass das Denkmal für einen der hauptverantwortlichen Nazikriegsverbrecher den idyllischen Gemeindefriedhof auf der Fraueninsel verschandelt." Die Unterzeichner beziehen sich dabei auf ein Gedenkkreuz für den früheren Generalstaabschef der Wehrmacht, Alfred Jodl, dass für diesen zwischen den Gräbern seiner auf dem Friedhof beigesetzten Angehörigen, Irma und Luise Jodl, errichtet wurde. Der General selbst liegt auf dem Friedhof nicht begraben. Seine Asche wurde nach seiner Hinrichtung infolge des von den Alliierten durchgeführten NS-Kriegsverbrecherprozesses 1946 in Nürnberg von amerikanischen Offizieren in die Isar gestreut.

Texttafel mit Plastiksack verhüllt


Im Juni dieses Jahres brachten die Jodl-Kritiker dann eine Texttafel an, die darauf hinwies, dass das Kreuz einen "verurteilten Kriegsverbrecher ehre. Der Bürgermeister wiederum ließ diese Kommentierung erst mit einem Plastiksack verhüllen, spätern ließ er die Tafel ganz entfernen. Den Jodl-Kritikern wurde außerdem mitgeteilt, dass man seitens der Gemeinde in der Aktion eine Sachbeschädigung erkenne. Zuvor hatte der Bürgermeister allerdings gegenüber dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags, an den sich ein Bürger der Gemeinde gewandt hatte, versichert, dass das Nutzungsrecht des Grabes über den 31. Januar des Jahres 2018 hinaus nicht verlängert werde.
Rein rechtlich befindet sich der Bürgermeister aber in einer Zwickmühle. Sollte er dem Künstler und dessen Anhängern erlauben, an dem Gedenkkreuz Veränderungen vorzunehmen, könnten Angehörige der dort bestatteten beiden Verwandten von Jodl - die nicht als Kriegsverbrecherinnen im juristischen Sinne gelten - dies als eine Störung der Totenruhe begreifen und ebenfalls Anzeige gegen die Gemeinde erstatten. (APL)

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