Kommunales

Bayerische Staatsregierung und Kommunen wollen Obermaiselstein und Balderschwang zum Allgäuer Wintersport-El Dorado ausbauen. Umweltschützer und Opposition finden, angesichts des Klimwandels lohne das nicht mehr und zerstöre nur unnötig die Natur. (Foto: dpa)

23.01.2017

Umweltverbände wollen mit Gutachten Skischaukel am Riedberger Horn aufhalten

Der Beschluss des Gemeinderats soll nicht rechtsmäßig gewesen sein

Bayerns Umweltverbände möchten die Skilift-Erschließung am Riedberger Horn mithilfe eines Rechtsgutachtens verhindern. In ihrem Auftrag versucht der Regensburger Jura-Professor Gerrit Manssen zu beweisen, dass der Gemeinderatsbeschluss von Obermaiselstein im vergangenen Jahr unwirksam war. Im neunköpfigen Gemeinderat der knapp 1000 Einwohner zählenden Kommune im Landkreis Oberallgäu sitzen fünf Mitglieder, die aus Befangenheit hätten gar nicht mit abstimmen dürfen. Sie sind Teilhaber der "Grasgehrenlift Otto Schmid Offene Handelsgesellschaft", die die Skischaukel bauen soll. Artikel 49 der Bayerischen Gemeindeordnung verbietet, dass Gemeinderäte über Themen abstimmen, von denen sie selbst oder ihre Angehörigen einen Vorteil haben. Und da die übrigen vier Gemeinderäte nicht mehr beschlussfähig gewesen wären, sei der ganze Gemeinderatsbeschluss hinfällig, so Professor Manssen in seinem 14-seitigen Gutachten, dass er für CIPRA Deutschland (die Vertretung der internationalen Alpenschutzkommission in der Bundesrepublik), den Bund Naturschutz, den Landesbund für Vogelschutz, die Gellschaft für ökologische Forschung, den Deutschen Alpenverein sowie den Verein zum Schutz der Bergwelt erstellt hat.

Auch der Landtag beschäftigt sich damit

Hintergrund: Die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein wollen ihre beiden Skigebiete mit einem neuen Skilift verbinden. Bestätigt sehen sich die Kommunalpolitiker in ihrem Plan durch den Ausgang eines im September 2016 abgehalteten Bürgerentscheids, der breite Zustimmung der Bevölkerung signalisierte. Das Projekt ist allerdings höchst umstritten, weil die geplante Lifttrasse durch einen streng geschützten Bereich der Alpen verläuft und damit eigentlich unzulässig ist. Eine einzelne Gemeinde, egal ob mit einem demokratisch legitimierten Entscheid im Rücken, dürfe da gar nichts ändern. Schließlich seien internationale Verträge der Bundesrepublik tangiert. Das hat auch der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags inzwischen so kundgetan. Dies wiederum will die bayerische Staatsregierung jedoch ignorieren und trickreich mit einer Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) umgehen. In der Kritik steht dabei auch das Landratsamt des Landkreises Oberallgäu, dass die Rechtsaufsicht über die Gemeinde Obermaiselstein führt. Dort war man nach dem Gemeinderatsbeschluss im Dezember vergangenen Jahres zur Ansicht gelangt, dass die besagten Gemeinderäte zwar Gesellschafter der OHG seien, aber eben nicht vertretungsberechtigt für die OHG insgesamt und deshalb auch befugt, im Kommunalparlament mit abzustimmen. Eine juristisch etwas spitzfindige Sicht der Dinge, die man nun - angesichts des aktuellen Regensburger Gutachtens - bereit ist zu überprüfen, wie Andreas Kaenders, der Leiter der Zentralabteilung der Behörde, auf Nachfrage bekannt gab. Dafür würden die Juristen des Landratsamts aber einige Tage benötigen. Inzwischen beschäftigt die Angelegenheit auch den bayerischen Landtag. "Angesichts der möglicherweise rechtswidrigen und unzulässigen Ratsbegehren und Gemeinderatsbeschlüsse" möchte die SPD-Fraktion den Fall am Dienstag, 24. Januar 2017, zum Thema eines Dringlichkeitsantrags im Plenum des Parlaments machen. Darin wird der Landtag aufgefordert, die Pläne der Staatsregierung zur Änderung des bayerischen Alpenplans abzulehnen. „Der Schutz der bayerischen Alpen darf nicht für ausschließlich lokale Wirtschaftsinteressen geopfert werden“, warnt Florian von Brunn, der umweltpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. „Eine aktuelle repräsentative Umfrage des Emnid-Instituts zeigt, dass 80 Prozent der bayerischen Bevölkerung den Bau einer Skischaukel am Riedberger Horn ablehnen.“ (André Paul)
Lesen Sie dazu auch den Beitrag in der gedruckten Ausgabe der Bayerischen Staatszeitung vom Freitag, 27. Januar 2017.

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