Kommunales

Durch das Urteil dürfte die Position der Vermieter gegenüber den Mietern wieder gestärkt werden. (Foto: dpa)

06.12.2017

Ursprüngliche Mietpreisbremse in Bayern unwirksam

Münchner Landgericht kippt Verordnung der Staatsregierung aus 2015

Das Münchner Landgericht hat am Mittwoch, 6. Dezemberg die bayerische Mietpreisbremse in ihrer ursprünglichen Form gekippt. Die von der Staatsregierung im Sommer 2015 erlassene Mietpreisbremsenverordnung sei nicht ausreichend nachvollziehbar gewesen, urteilte der Richter.

Das Landgericht bestätigte damit ein im Juni 2017 ergangenes Urteil des Amtsgerichts München, das die Klage zweier Mieter gegen ihre Vermieterin abgewiesen hatte. Die Mieter wollten wissen, wie viel ihre Vormieter für die Wohnung in der Münchner Innenstadt bezahlt hatten. Die Vermieterin hatte die Auskunft verweigert.

Die Bundesländer legen fest, wo die Mietpreisbremse gilt, indem sie Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen. Dort dürfen die Preise bei Wiedervermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Bayern sind das 138 Gemeinden. Es sei nicht nachvollziehbar gewesen, warum in diesen Gebieten - so auch in München - die Mietpreisbremse gilt, urteilte das Gericht.

Signalwirkung wird erwartet


Die Staatsregierung hat die Verordnung im Juli überarbeitet, wie ein Sprecher des Justizministeriums erklärte. Das Urteil bezieht sich jedoch nur auf die ursprünglichen Kriterien der Verordnung, die von August 2015 bis Juli 2017 gültig waren.

Das Urteil ist rechtskräftig. Nach Auskunft des Justizministeriums handelt es sich um das erste Berufungsurteil dieser Art in Bayern. Zwar hat es nur für die beiden Parteien dieses Rechtsstreits Bedeutung, wie Pressesprecher Uwe Habereder vom Landgericht erklärte. Es könne allerdings eine Signalwirkung auf Vermieter haben. (dpa)

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