Kommunales

Nicht für alle regnet es Fördermillionen. (Foto: DAPD)

24.02.2012

Wie man ans Brüsseler Geld kommt

Für Kommunen wird das Anzapfen der EU-Fördertöpfe zunehmend schwierig

Der Geldregen aus Brüssel geht – noch – sehr üppig hernierder: Die aktuelle Fördermittelausstattungsperiode von 2007 bis 2013 umfasst rund 600 Milliarden Euro. Sie gilt aber von ihrer Länge her als sehr unflexibel, vor allem unter demografischen Aspekten. Im kommunalen Sektor gefördert werden Kooperationen (Zuschüsse für Betriebsmittelkosten), die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Studien, Konferenzen, Seminare) sowie Projekte in Kultur und Bildung. Gefördert werden darf aber nur, wenn ein europäischer Mehrwert entsteht, etwa bei grenzüberschreitenden Partnerschaften, Projekten mit europaweitem Pilotcharakter oder zur Umsetzung eines gesamteuropäischen Ziels. Geld gibt es jedoch lediglich, wenn keine anderen Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Dabei erfolgt die Förderung lediglich anteilig, meist in einer Höhe zwischen 50 und 75 Prozent. Hilfreich für eine Kommune ist hierbei ein definierter Projektzeitraum sowie klar definierte Arbeitsschritte samt festgelegtem Terminplan, ineinander verzahnte und aufeinander aufbauende Arbeitsergebnisse und ein durch den Antrag inhaltlich vorgezeichneter Projektablauf. Die Antragstellung dauert meist drei Monate, von der Evaluierung bis zur Bewilligung vergeht in der Regel noch einmal ein halbes Jahr, die Verhandlungen können sich dann wiederum bis zu drei Monate hinziehen.


Professionelle Aufbereitung gelingt oftmals nicht


Wenn sich eine Kommune deutlich außerhalb dieses Rahmens bewegt, ist ein Eigennutzen zumindest fraglich. „Man findet meist nicht das einzig wahre Förderprogramm“, sagt Roman Charkoi, Fördermittelberater bei einer Hamburger Unternehmensberatung. „Mit einer richtigen Sprache und kreativen Antragstellung ist aber so einiges möglich“, schätzt er ergänzend. Vielleicht schaffen es auch deshalb Projekte wie „Bekanntmachung und Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Transgender-Lebensentwürfen“, Geld aus Brüssel zu erhalten.
Inzwischen sei das Einsetzen einer entsprechenden Fachkraft bei der jeweiligen Kommune unumgänglich. Sonst bindet die Antragstellung zu viel personelle Ressourcen beim Stammpersonal. Da beißt sich die Katze rasch in den Schwanz: Was gefördert werden soll leidet durch das Erstellen von Förderanträgen. Oft haben die Beschäftigten vor allem in kleineren Rathäusern auch nicht die zum Formulieren nötige Kompetenz. Die Durchfall- und Ablehnquote allein aufgrund von formellen Fehlern liegt bei 40 Prozent. „Der Beamte in Brüssel wird mit Anträgen bestürmt“, berichtet Charkoi. „Der ist froh über jedes Argument, nicht weiterlesen zu müssen.“ Das beginne schon bei so banalen Dingen, wie der strikten Begrenzung des Antragtextes auf maximal 3000 Zeichen.
Informationsstellen zur besseren Transparenz gibt es viele – die aber auch nicht überall bekannt sind. Die bekanntesten sind die Kontaktstelle Deutschland in Bonn (Kultur), das Bundesinstitut für berufliche Bildung in Bonn, das Media Desk Deutschland in München und die Nationale Kontaktstelle für das 7. Forschungsrahmenprogramm mit Depandancen in den meisten größeren Universitätsstädten.
Förderung erfolgt von Seiten der EU strukturell oder projektbezogen beziehungsweise themenoffen oder themenspezifisch. Am häufigsten unterschieden wird zwischen den EU-Strukturfonds (ESF, EFRE) mit stark regionaler Ausprägung und den EU-Aktionsprogrammen „Brüsseler Töpfe“ (Lebenslanges Lernen) mit Zielvorgaben und thematischen Schwerpunkten. Oft bestehen weitere Unterprogramme. Das macht eine sehr konkret formulierte Antragstellung notwendig. Die Förderung erfolgt zentral durch die Kommission oder dezentral über nationale Exekutivagenturen. Aktuelle kommunale Förderprogramme sind etwa „Leader plus“, „Jugend in Aktion“, „Europa für Bürger“, „Interreg IV“, „Progress“, „Daphne III“, sowie die Aktionsprogramme „Gesundheit“ und „Verbraucherschutz“. (André Paul)

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