Kultur

Polizisten vor dem Münchner Mehrfamilienhaus, in dem der Kunstsammler Cornelius Gurlitt wohntet. Er starb am Dienstag im Alter von 81 Jahren in seiner Wohnung. (Foto: dpa)

08.05.2014

Kunst-Krimi geht weiter

Mit dem Tod von Cornelius Gurlitt ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen. Der menschenscheue Mann hat seine millionenschwere Kunstsammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht - das wirft neue Fragen auf.

Der Münchner Kunstsammler Cornelius Gurlitt ist tot. Er hat vorher noch sein Erbe bestellt. Der Krimi, der die Kunstwelt Monaten in Atem hält, ist aber noch nicht vorbei. Die wichtigsten Fragen und Antworten. Wie geht es nun weiter mit Gurlitts millionenschwerer Sammlung?
Gurlitt hat verfügt, dass die Bilder ans Kunstmuseum Bern in der Schweiz gehen. Das hat das Museum bestätigt. Wann das der Fall sein wird, ist offen. Und um einen Teil der Sammlung, die als mögliche NS-Raubkunst infrage kommt, kümmert sich voraussichtlich noch mindestens ein Jahr lang die Taskforce. Sie geht von 458 verdächtigen Bildern aus. Den anderen Teil dürften die Erben bekommen.

Warum Bern?
Das ist dem Museum selbst nicht klar. Verbindungen zu Gurlitt hatte das Haus bisher nicht. Es gibt Vermutungen, dass Gurlitt nach der Beschlagnahme seiner geliebten Bilder und dem Ermittlungsverfahren über die deutschen Behörden so verärgert war, dass er seinen Schatz keiner deutschen Institution überlassen wollte.

Kommen auch Verwandte noch für ein Pflichtteil infrage?

Gurlitt hatte keine Kinder und nach dem Tod seiner Schwester Benita nur entfernte Verwandte. Dazu gehören ein entfernter Cousin in Spanien und sein Schwager in der Nähe von Stuttgart. Anspruch auf einen Pflichtteil haben sie laut dem Präsidenten des Deutschen Forums für Erbrecht, Anton Steiner, nicht. «Pflichtteile haben nur enge Verwandte und der Ehegatte. Die entfernten Verwandten, von denen hier die Rede ist, haben keinerlei Pflichtteilsrecht. Er konnte in seinem Testament für sein eigenes Vermögen regeln, was er wollte.»

Wann gibt es offiziell Klarheit über das Vermächtnis?

Gurlitt hat sein Testament bei einem Notar in Baden-Württemberg hinterlegt. Das Amtsgericht München als Nachlassgericht hat es angefordert und rechnet in der kommenden Woche damit. «Dann wird hier der zuständige Rechtspfleger das Testament prüfen, um festzustellen, ob es ordnungsgemäß errichtet worden ist und um festzustellen, ob der Verstorbene Erben eingesetzt hat», sagte Gerichtspräsident Gerhard Zierl. Aber: «Inhalte von Testamenten sind streng vertraulich.»

Gibt es keine Schwierigkeiten, eine Sammlung von solch kulturellem Wert aus Deutschland herauszubringen?
Möglicherweise schon. Wenn die Bilder in ein Nicht-EU-Land wie die Schweiz gehen sollen, könnte unter Umständen das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (KultgSchG) greifen. Das Gesetz besagt, dass Werke, die im «Verzeichnis national wertvolles Kulturgut» aufgelistet sind, bei Ausfuhr ins Ausland eine amtliche Genehmigung benötigen. Das bayerische Kunstministerium als zuständige Behörde will prüfen, ob Werke aus der Sammlung Gurlitt in
das Verzeichnis aufgenommen werden.

Wird die Herkunft der Bilder weiter erforscht?
Mit ziemlicher Sicherheit. Die Vereinbarung, die Gurlitt erst im April mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern getroffen hat, iist laut bayerischem Justizministerium auch für die Erben bindend. «Die Vereinbarung zwischen Herrn Gurlitt, dem Freistaat Bayern und dem Bund enthält keine genuin erbrechtliche Vereinbarung», sagt Holzinger dazu. «Es ist jedoch anzunehmen, dass potenzielle Erben von dieser Vereinbarung gebunden sind, weil sie dem ausdrücklichen Willen
von Herrn Gurlitt entsprach.» Es bedürfe einer erbrechtlichen Prüfung. Der Erbenanwalt Markus Stötzel rechnet mit Verzögerungen in den Verhandlungen mit den Nachfahren der von den Nazis enteigneten Besitzern. «Jetzt sind wir in einem Vakuum.»

Wie geht das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg
gegen Gurlitt wegen Verdachts auf ein Steuerdelikt weiter?

Gar nicht. Das Verfahren erlischt mit dem Tod Gurlitts. «Mit dem Tod von Cornelius Gurlitt enden sowohl das Betreuungs-, als auch das Ermittlungsverfahren», hieß es in der Mitteilung der Anwälte.

Wo wird Gurlitt bestattet?

Das ist noch offen. Da die Staatsanwaltschaft München die Obduktion von Gurlitts Leichnam angeordnet hat, um die Todesursache zu klären, kann sich der Zeitpunkt der Bestattung noch hinziehen. Sollte die Obduktion kein eindeutiges Ergebnis bringen, will die Staatsanwaltschaft auch noch toxikologische Tests durchführen. Das Ergebnis könne einige Wochen auf sich warten lassen, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. Unklar war auch, wer sich überhaupt um die Bestattung kümmert. Die Aufgabe des gerichtlich bestellten Betreuers Christoph Edel endete mit dem Tod Gurlitts. (Sabine Dobel, Britta Schultejans, dpa)

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