Kultur

Beim Einbruch muss es schnell gehen – deshalb nehmen Diebe, was ihnen in die Hände kommt: Nicht nur Handy und PC, sondern auch manch wertvolles Stück von der Wand oder aus den Vitrinen. Das böse Erwachen für die Geschädigten stellt sich oft ein, wenn die Hausratversicherung eingeschaltet wird: Kunst muss extra versichert werden. (Foto: dpa)

08.11.2013

Raubzug durch die gute Stube

Die Zahl der Wohnungseinbrüche nimmt zu - Immer öfter werden auch Kunst und Antiquitäten gestohlen, doch die normale Hausratversicherung deckt den Schaden nicht

Immer mehr Einbrüche – und Langfinger machen dicke Beute nicht nur mit PC, Handy und Kamera. Auch manches Kunstwerk aus der Wohnzimmervitrine verschwindet auf Nimmerwiedersehen. Ein Fall für die Polizei – und für die Versicherung. So man die richtige hat.
Kunst- und Antiquitätenauktionen haben Hochkonjunktur, machen steigende Umsätze. Manch schönes Stück wird derzeit als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk gekauft. Im Trend liegt auch der Kaufreiz, sich in zinsschwachen Zeiten eine lukrative und beständige Geldanlage aufzubauen.
Und dann das: Irgendwie haben auch Diebe die soeben erst ersteigerte flämische Winterlandschaft an der Wand überm PC ins Visier genommen. Und den zierlichen Biedermeiersekretär, auf dem zuletzt Tablet und Digitalkamera abgelegt waren, haben sie auch gleich mitgehen lassen. Tage später flattert dann zwar ein Erpresserbrief ins Haus: 100 000 Euro – oder das Wintergemälde schmilzt in einem Ofen dahin! Woher das Geld für die „Artnapper“ nehmen?
Oder das: Die „Perle“ im Haushalt hat beim Staubwischen noch nicht die Schutzzone um die neu platzierte Vase aus Nymphenburger Porzellan verinnerlicht – das gute Stück klirrt…
Futsch, perdu: „Es geht um Werte – nicht ,nur’ um Geld“, wirbt eine der wenigen großen Kunstversicherungen, die Allianz Art Privat. Klar, die emotionale Bindung an Kunststücke, mit denen man sich umgibt, in Ehren: Angesichts einer Aufklärungsrate von nur 15,7 (Bayern 18,8) Prozent bei Einbrüchen tröstet der finanzielle Ausgleich aber enorm. Wer jedoch erst dann seine Police der Hausratversicherung studiert, wenn das Malheur passiert ist, erlebt oft den nächsten Schock: Für den ramponierten oder geklauten Defregger aus der Bauernstube gibt es nichts!
„Viele Haushalte sind schlichtweg unterversichert“, sagt Georg von Gumppenberg, der seit 30 Jahren für die Allianz in der Sparte Kunst arbeitet. „Grund dafür ist aber nicht einmal Geiz. Oft wissen die Leute einfach nicht, welche Werte sich da in ihrem Zuhause angehäuft haben.“ Zwar werde bei Haushaltsgründung meist eine Versicherung abgeschlossen, diese werde aber nicht dem sich im Laufe der Jahre steigernden Lebensstandard angepasst. Manch Wertvolles komme durch Heirat und Erbe hinzu. Wie bei der Fernsehsendung Kunst & Krempel konnten zum Beispiel auch beim vergangenen Kunstarrealfest in München Interessenten am Allianz-Pavillon Gegenstände begutachten lassen: „Sie waren überrascht, welche Werte die Experten da taxierten.“

Allgefahren versichern


Die klassische Hausratversicherung deckt Kunstschäden im Privathaushalt allerdings nicht ab. Zusatzverträge werden nötig, um auch noch die geerbte Münzsammlung abzusichern. Wobei es sich dann um die Absicherung des „Allgefahrenschadens“ handelt, der also nicht nur dem konkreten Diebstahl, sondern auch einer nicht genau benannten Gefahr entsprungen ist – außer es handelt sich um Vorsatz: Wenn eben die Vase aus Duseligkeit beim Staubwischen vom Tisch fällt. Oder dieser Fall, der erst kürzlich den Versicherungsexperten Gumppenberg beschäftigte: Nach einer Cocktailrunde hat die Gastgeberin an einer gerahmten Kunstfotografie Feuchtigkeit entdeckt. Haben sich die Gäste zu heftig mit den Gläsern zugeprostet? Jedenfalls hatte jemand in falsch verstandener Fürsorge noch versucht, die Nässe abzuwischen – das Desaster war perfekt, die Fotografie ruiniert. Die Versicherung sprang ein.

Brillis am Hals oder im Safe

Eine ausgesprochene Kunstversicherung, die zum Beispiel auch noch den Oldtimer in der Garage, Schmuck, Weinschätze und Musikinstrumente einschließt, sei allerdings erst üblich ab Werten von 300 000 Euro Gesamtsumme aufwärts, sagt Georg von Gumppenberg. Das koste den Versicherungsnehmer zwischen 2,5 und 5 Promille der Versicherungssumme.
Die Spannweite bei der Prämie hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel: Befinden sich die Gegenstände in einer Penthouse-Wohnung mitten in der Stadt, die relativ gut gesichert ist, oder in einem Haus am Waldrand mit weit und breit keinem Nachbarn? Liegt Omas Brillant-Brosche im Safe oder wird sie getragen und ist damit die Gefahr des Diebstahls größer?
Wieviel ist das Schmuckstück überhaupt wert? Das Taxieren ist Service der Versicherung – bei seriösen Versicherungsanbietern werden die Posten einzeln und nicht überschlägig taxiert. Freilich sind die Allianz-Kunstsachverständigen Generalisten: Sie haben es mit Stücken aus dem Mittelalter bis zur Moderne zu tun, nehmen Teppiche ebenso in Augenschein wir Uhren, afrikanische ebenso wie asiatische Kunst – „sie können unmöglich alles wissen“, sagt Gumppenberg. Ist das ein echter Cranach, oder ein Beispiel für die Cranach-“Schule“ oder eine Kopie nach Cranach? Das sind Fragen, die dann externen Experten vorgelegt werden. Natürlich nehmen Sachverständige auch die „Sicherheitsmaßnahmen“ in Augenschein: Wer einen Cranach versichern will, muss als Auflage wohl schon Sicherungs- und Überwachungsmaßnahmen treffen, die sich nicht nur auf normale Türschlösser beschränken.
Selten „erschleichen“ sich gewiefte Interessenten so eine kostenlose Beratung und Expertise: „In 90 Prozent der Fälle kommt es wirklich zum Vertragsabschluss“, sagt Gumppenberg. Allerdings gibt es auch die Variante, dass die Allianz „nein“ sagt. Die Alarmglocken schrillen, vor allem dann, wenn Sammlungen im dreistelligen Millionen-Betrag versichert werden sollen: Betrugsverdacht! Tatsächlich würden sich solche Anfragen in jüngerer Zeit häufen, hat Gumppenberg beobachtet. Misstrauen sei dann allein schon deswegen gegeben, weil es sich in der Regel um keine Kunden der Allianz handle. „Das Schema ist oft gleich“, skizziert der Fachmann: „Es muss alles ganz schnell gehen, weil wertvolle Bilder in einem Banktresor schon zum terminierten Weiterverkauf bereit lägen. Oft sind das gutgläubige Strohmänner, die eine Prämie kassieren, wenn sie einen Versicherungsvertrag unter Dach und Fach bekommen, und zwar egal mit welcher Prämiensumme. Meist will man die Versicherungspolice als Gütesiegel der Allianz missbrauchen. Das Versicherungsdokument wird als vermeintliche Expertise der Wertbestätigung verstanden und potenziellen Käufern vorgelegt. Oder auch einer Bank, um die Sammlung zu beleihen. Das ist aber oft ein geplanter Versicherungsbetrug, und solche Anfragen werden ohne Wenn und Aber bei uns abgelehnt.“
Oder „weitergeleitet“: Die Versicherer arbeiten natürlich eng mit Kunstfahndern der Landeskriminalämter zusammen. Allein schon deshalb, weil Ziel Nummer 1 nach einem Diebstahl oder einem Fall von (sich häufendem) Artnapping ist, das Kunstwerk wieder aufzufinden und seinem Besitzer zurückzugeben.

Geringe Aufklärungsrate

Wann gilt ein Kunstwerk eigentlich als „verloren“? Wann kann der Besitzer mit dem finanziellen ausgleich aus der Kunstversicherung rechnen? Wird ein Fahrrad geklaut, genügt nach einigen Wochen der Nachweis einer örtlichen Sammelstelle, dass es dort nicht aufgetaucht ist. Geht das auch bei Kunstwerken so einfach? „Leider ist die Aufklärungsrate bei Kunstdiebstählen sehr gering“, sagt Martin Blumenthal, der ebenfalls in der Allianz für Fragen rund um die Kunst zuständig ist. Einer Studie der Münchner Rück zufolge läge sie nur zwischen zwei und sechs Prozent. „Aus diesem Grund gibt es keine vertragliche Regelung, wann ein Schadenfall zu regulieren ist. Im Zweifelsfall dauert die Wiederbeschaffung eines Kunstwerkes wesentlich länger als die eines Fahrrads. Schon aus dem Grund, dass man ein gestohlenes Original nicht einfach wieder im Laden um die Ecke besorgen kann.“
Was, wenn man entschädigt wurde, und das Kunstwerk  – gar erst nach Jahrzehnten – wieder aufgefunden wird? „Dann hat der Kunde einen Monat lang das Wahlrecht, ob er uns die gezahlte Entschädigung zurückgibt und beispielsweise das Gemälde behält oder ob der Gegenstand in unseren Besitz übergeht.“ Martin Blumenthal erzählt vom jüngsten Fall: „Mit Hilfe des Art Lost Registers wurde eine vor sieben Jahren gestohlene Rolex beschlagnahmt. Der Kunde nahm sie dankend zurück.“

Dicht halten

Falls ein Kunstwerk beim Raub beschädigt wurde (wenn zum Beispiel Gemälde brutal aus ihren Rahmen geschnitten wurden), oder wenn es durch sonstige „Unfälle“ Schaden genommen hat, gilt es vorrangig, das Werk zu restaurieren: Champagnerflecken mögen eine Fotografie zerstören, von einem Ölgemälde können Fachhände sie entfernen. Die Allianz Kunstversicherung arbeitet mit vielen Restauratoren zusammen – eine Dienstleistung, die für die Kunden nicht extra bezahlt werden muss. Allerdings bedeutet das auch: Wer glaubt, mit einem gezielten Champagnerkorkenknall Opas „alten Schinken“ los zu werden um sich von der Versicherungssumme eine moderne Grafik leisten zu können, liegt falsch. „Reparieren“ geht vor Ersatz, gegebenenfalls muss man auch den Rest einer Delle inkauf nehmen.
Aber diese Art von Versicherungsbetrug sei zumindest bei den Allianzkunden nicht üblich, lächelt Georg von Gumppenberg: „Unser Klientel geht sehr sorgsam und pfleglich mit seinen Kunstwerten um und bemüht die Versicherung nicht wegen 300 Euro.“ Bevor neidvolle Gedanken an die üppig mit Picasso & Co. behängten Villen der Happy few am Starnberger See wandern: Zur Allianz-Klientel gehören nicht nur Privatkunden, sagt Gumppenberg, „wir versichern auch Künstler, Restauratoren, den Kunsthandel und Museen.“ Und wenn man an deren Depots denkt, kann man sich schnell Versicherungssummen jenseits der Drittelmillion vorstellen.
Bei der Vorstellung muss es bleiben, weiteres Nachfragen: Aussichtslos! Sowohl Versicherungen als auch – private wie öffentliche – Kunstbesitzer und Händler machen dicht, wollen keine Details des Versicherungsvertrags, die Werte ihrer Kunststücke oder Schadensfälle preisgeben: Verschwiegenheit als Schutzmaßnahme. Man will ja nicht Begehrlichkeiten wecken (jedenfalls nicht falsche).
Anders als beim um Diskretion bemühten privaten Kunstsammler, lässt sich bei großen Museen wie den Pinakotheken kaum verschweigen, welche Millionenwerte da versammelt sind. Dort sind deshalb die Sicherheitsmaßnahmen das A und O. Erst im vergangenen Frühjahr fand in München wieder eine große Tagung zum Thema statt. Da ging es selbst um solche Fragen, wie man zum Beispiel in denkmalgeschützten Ausstellungsgebäuden mit der Sicherung alter Türen umgeht. Und dass man bei der Präsentation darauf achten sollte, kleine Exponate nicht in Türnähe zu positionieren.
Dürer, Beuys & Co. sind in Bayerns Museen wohl gut geschützt: Jedenfalls ist kein spektakulärer Fall wie im Film Topkapi aktenkundig. In den letzten zwei Jahren seien ihm keine Einbrüche in staatliche oder kommunale Museen untergekommen, bestätigt Franz Weber, im Landeskriminalamt zuständig für Kunstdelikte. In Burghausen seien heuer zwar drei kleine Bilder im Wert von zusammen 400 Euro abhanden gekommen, da habe es sich aber eher um Unterschlagung gehandelt.

Der Staat versichert nicht

Sollten es Kunsträuber dennoch schaffen, Rubens’ riesiges Jüngstes Gericht (zirka sechs mal viereinhalb Meter) aus der Alten Pinakothek mitgehen zu lassen: Dann springt keine Versicherung ein. Was in den Staatsgemäldesammlungen hängt, ist nämlich nicht versichert! „Es ist das Prinzip, dass der Staat für den Schaden an seinem Eigentum selbst aufkommt“, sagt Robert Kirchmaier, der juristische Experte der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Unvorstellbar, welche Versicherungsprämie da alljährlich berappt werden müsste! Anders ist das bei Kunstwerken, die dem Staat nicht gehören, die er aber in Obhut hat, also bei Dauerleihgaben: Die müssen versichert werden. Der Versicherungswert in allen Bereichen der Bayerischen Museen und Sammlungen dafür beträgt derzeit etwa 1,5 Milliarden Euro. Ein Sonderfall sind die Kunstwerke aus dem Wittelsbacher Ausgleichfonds bzw. der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft (u.a. Dürers Vier Apostel): In versicherungsrechtlicher Hinsicht tut da der Staat im Wesentlichen so, als seien es seine eigenen.
Apropos Dürer: Einige seiner Gemälde, wie die Maria als Schmerzensmutter standen tatsächlich einmal im Mittelpunkt eines Kriminalfalles. Da ging es auch nicht mehr um Schampusspritzer: 1988 wurden sie bei einem Säureanschlag in der Alten Pinakothek schwer beschädigt. Keine Versicherung sprang ein – finanziell hätte man sich ohnehin nicht über den katastrophalen Verlust hinwegtrösten können. Letztendlich bestärkt dieser Fall die Devise, die für öffentliche ebenso wie für private Kunstsammler gilt: Vorbeugen!
(Karin Dütsch) Abbildungen (alle dpa): Zwischen Erinnerungsfotos und billigen Nippes kann sich unerkannt manch wertvolleres, ererbtes Kunststück befinden.   Eine schwarze Stunde für die Staatsgemäldesammlungen im April 1988: Ein verwirrter Mann überschüttete drei Dürergemälde, so auch die hier im Ausschnitt abgebildete Beweinung Christi, mit Säure. Kein Fall für die Kunstversicherung: Der Staat musste die aufwändige Restaurierung selbst stemmen. 

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