Kultur

Wenn die Initiatoren bis zum morgigen Donnerstag nicht noch rund 2000 gültige Stimmen nachreichen, ist das Bürgerbegehren gegen die Sanierung des Augsburger Stadttheaters wohl erst einmal vom Tisch. (Foto: dpa)

26.10.2016

Zu viele ungültige Stimmen

Zu viele ungültige Stimmen: Gegner der Augsburger Theatersanierung vermutlich gescheitert

Für die Sammlung von Unterschriften gegen die fast 200 Millionen Euro teure Sanierung des Augsburger Theaters hat eine Initiative sehr lange Unterschriften gesammelt. Dann gaben die Initiatoren bekannt, genug Unterstützer zu haben. Doch davon kann nicht die Rede sein. Wie die Stadt Augsburg am gestrigen Dienstag mitteilte, haben die Initiatoren eines Bürgerbegehrens dafür deutlich zu wenig Unterschriften vorgelegt. Zudem habe die Verwaltung Bedenken gegen die rechtliche Zulässigkeit der Fragestellung. Zuvor hatte die "Augsburger Allgemeine" berichtet, dass das Bürgerbegehren offensichtlich gescheitert sei. Die Verantwortlichen des Bürgerbegehrens wollten erreichen, dass die Stadt Augsburg für die Modernisierung des historischen Schauspielhauses keine Kredite aufnehmen darf. Ein halbes Jahr lang hatten die Verantwortlichen dafür mehr als 12 000 Unterschriften gesammelt - mindestens 10562 Unterstützer sind für eine Abstimmung an der Wahlurne nötig. Bei der Kontrolle der Listen stellte die Stadt allerdings fest, dass nur 8328 gültige Unterschriften vorlagen. Teilweise standen sogar Fantasienamen auf der Liste. In der Geschichte der Bürgerentscheide habe es in Augsburg "noch keine vergleichbare Ausfallquote gegeben", sagte Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU). Das Stadttheater ist in diesem Jahr wegen mangelnden Brandschutzes geschlossen worden. Das Theater muss deswegen in den kommenden Jahren in verschiedenen Ausweichspielstätten, beispielsweise ehemaligen Industriehallen, gastieren. Der Freistaat will die Sanierung des Theaters mit mehr als 100 Millionen Euro unterstützen. Am morgigen Donnerstag, 27. Oktober, ist das Begehren Thema im Stadtrat. Sollten die Verantwortlichen bis dahin nicht die fehlenden Unterschriften nachreichen, brauchen allerdings die Kommunalpolitiker über die Zulässigkeit gar nicht mehr entscheiden. (BSZ)

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