Landtag

Der Landtag will mit seinem Gesetzentwurf für mehr Transparenz beim bayerischen Abgeordnetenrecht sorgen. (Foto: DPA)

28.02.2014

Abgeordnetengesetz wird erneut verschärft

Plenum: Strengere Regeln für Nebeneinkünfte und Mitarbeiterbeschäftigung

Für die weitere Verschärfung des Abgeordnetengesetzes zeichnet sich eine breite Mehrheit ab. Bei der ersten Lesung des von den vier Fraktionen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurfes kündigten deren Sprecher ihre Zustimmung an. Thomas Gehring, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, machte sich aber für einzelne Veränderungen stark. „Es ist guter parlamentarischer Brauch, dass ein Gesetz den Landtag anders verlässt, als es im Entwurf eingegangen ist“, sagte Gehring. Konkret schlug er vor, in den Verhaltensregeln für Abgeordnete oder Durchführungsbestimmungen niedergelegte Vorschriften wie die Offenlegungspflichten von Nebeneinkünften ins Gesetz aufzunehmen. „Dies würde noch mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit schaffen“, so Gehring. 

Das angekratzte Image verbessern

Kernpunkt der Neuregelung sind Präzisierungen bei der Beschäftigung von Mitarbeitern in den Abgeordnetenbüros. Nachdem bereits vor der Landtagswahl die Mitarbeit von engen Verwandten bis zum vierten Grad auf Staatskosten verboten wurde, ist es künftig auch nicht mehr erlaubt, dass Abgeordnete Personen beschäftigen oder Verträge mit Firmen schließen, die dem Parlamentarier, dessen engen Verwandten oder einem anderen Mitglied des Landtags ganz oder teilweise gehören. Ausgeschlossen ist damit, dass Abgeordnete, die neben ihrer Parlamentstätigkeit eine Anwalts- oder Steuerkanzlei führen, dort beschäftigte Mitarbeiter für die Unterstützung ihrer Mandatsausübung heranziehen. Klarer geregelt werden auch Doppelbeschäftigungen von Mitarbeitern in Partei- und Abgeordnetenbüros sowie die Regelungen für Werk- und Dienstverträge.

Mit den neuen Vorschriften verfüge der Landtag künftig über „eines der schärfsten Abgeordnetengesetze“, erklärte CSU-Fraktionsgeschäftsführer Josef Zellmeier. Dies sei nötig gewesen, da die sogenannte Verwandtenaffäre „dem Ansehen des Parlaments sicherlich geschadet“ habe. Zellmeier verwies aber auch auf die Grenzen der Reglementierung. Änderungen am Abgeordnetengesetz dürften nicht dazu führen, die Parlamentarier in der Ausübung des freien Mandats zu beschränken. Gleichwohl seien unmissverständliche Vorschriften erforderlich, um Abgeordnete vor falschen Verdächtigungen und Missverständnissen zu schützen. „Darunter haben in der Vergangenheit manche von uns gelitten“, sagte Zellmeier.

Dessen SPD-Amtskollege Volkmar Halbleib erklärte mit dem Gesetzentwurf das Ziel erreicht, für mehr Transparenz zu sorgen. Das neue Gesetz mache es für die Bürger unmittelbar einsichtig, was Abgeordneten erlaubt sei und was nicht. Zudem begrüßte Halbleib, dass der „Blick von außen“ auf den Parlamentsbetrieb nun institutionalisiert sei. Dafür stehe das von der Diäten- zur Abgeordnetenrechtskommission erweiterte Beratergremium sowie die im Gesetz festgeschriebenen Kontrollbefugnisse des Obersten Rechnungshofes. Thomas Gehring ergänzte, Transparenz und klare Regeln seien Grundvoraussetzung für das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Volksvertretung.

Ähnlich äußerte sich Florian Streibl (Freie Wähler). Abgeordnete hätten eine Vorbildfunktion zu erfüllen, die es rechtfertige, „an uns andere und größere Maßstäbe anzulegen“. Es gelte dem Verdacht entgegenzutreten, dass Abgeordnete nicht für das Gemeinwohl arbeiteten, sondern für ihr eigenes. „Dieses Verdachts müssen wir uns immer wieder erwehren, denn er ist politik- und demokratieschädlich“, sagte Streibl. Aufgrund der im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Verfehlungen sei nun im Gesetz aufgeführt, „was normalerweise der Anstand von jedem Einzelnen fordern würde“. (Jürgen Umlauft)
INFO: So steht’s im Gesetzentwurf

Arbeits-, Dienst- und Werkverträge: „Die Regelung zur Erstattung von Aufwendungen [...] wird – bedingt durch die Übertragung der Personalbewirtschaftung auf das Landtagsamt – neu gefasst. [...] Künftig sind unter anderem auch solche Verträge von der Erstattungsfähigkeit ausgeschlossen, wenn das Landtagsmitglied die Person zugleich als Mitarbeiter in seinem privatwirtschaftlichen Unternehmen oder seiner freiberuflichen Tätigkeit beschäftigt hat. Dies gilt ebenso für Verträge mit Kapital- oder Personengesellschaften, an denen das Landtagsmitglied selbst oder andere Mitglieder des Landtags wesentlich beteiligt sind. Die fehlende Erstattungsfähigkeit erstreckt sich auch auf Verträge mit Parteigeschäftsstellen.“

Diätenkommission: Sie ist „vom Präsidenten einzuberufen, wenn Leistungsänderungen im Zusammenhang mit dem Mandat anstehen. [...] Die Kommission soll in ’Abgeordnetenrechtskommission’ umbenannt und in der Besetzung aufgestockt werden. Des Weiteren soll sie auf Anfrage als Ratergeber [...] in Angelegenheiten des parlamentarischen Mandats fungieren.“

Rechnungsprüfung: „Der Oberste Rechnungshof ist berechtigt, beim Landesamt die Verwendung für vom Landtag im Zusammenhang mit dem Abgeordnetenmandat festgelegten Leistungen zu prüfen.“
Abgeordnetendiäten: „Innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung ist über die Anpassung mit Wirkung für die gesamte Wahlperiode zu entscheiden.“

Inkrafttreten: Am 1. Mai 2014. (LOH)

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