Landtag

Unter Betrugsverdacht: Günther Felbinger, Landtagsabgeordneter der Freien Wähler. (Foto: dpa)

11.04.2017

Anklage gegen Felbinger

Für den Freie-Wähler-Abgeordneten Felbinger wird es ernst: Geht es nach der Staatsanwaltschaft, muss er sich bald vor dem Landgericht verantworten. Und der Anklagevorwurf hat es durchaus in sich

Wegen fingierter Werkverträge hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Freie Wähler) erhoben - wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug in fünf Fällen. Das teilte die Behörde am Dienstag in München mit. Die Ermittler werfen dem Unterfranken vor, in den Jahren 2011 bis 2015 "lediglich zum Schein geschlossene Verträge" gegenüber dem Landtag abgerechnet zu haben, "um einen rechtswidrigen finanziellen Vorteil zu erlangen". Nach Ergebnis der Ermittlungen gehe man von einem Schaden von mehr als 50 000 Euro aus.

Felbinger zahlte laut Staatsanwaltschaft im November 2015 mehr als 60 000 Euro an den Landtag zurück. "Nach vorläufiger Beurteilung wird davon ausgegangen, dass der entstandene Schaden hierdurch wieder ausgeglichen worden ist", hieß es in der Mitteilung. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens habe sich Felbinger teilweise zu den Vorwürfen geäußert und jedenfalls bezüglich eines Vertrages eingeräumt, dass dieser nur zum Schein geschlossen worden sei. Als nächstes muss nun das Landgericht München I über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Falsche Werkverträge

Konkret wird Felbinger vorgeworfen, seine Mitarbeiterpauschale als Abgeordneter missbraucht zu haben. Mittels falscher Werkverträge soll er dem Parlament vorgetäuscht haben, Mitarbeiter für seine Landtagsarbeit beschäftigt zu haben, obwohl er das Geld tatsächlich für andere Zwecke verwendete. Der Landtag hat seine Immunität aufgehoben. Felbinger hat wegen der Affäre seinen Posten als bildungspolitischer Sprecher der Freien Wähler abgegeben. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Freien Wähler, Florian Streibl, legte Felbinger nun mindestens den Rücktritt aus der Fraktion nahe. Die ganze Sache sei "eine große Belastung für die Fraktion und die Freien Wähler insgesamt", sagte Streibl. Die Fraktion selbst werde nun die Verhandlung und das Urteil abwarten, es stehe Felbinger aber frei, selber Konsequenzen zu ziehen und die Fraktion zu verlassen - "was man auch von ihm erwarten könnte". Eine "faire Sache" wäre zudem, wenn Felbinger auch sein Landtagsmandat aufgeben und damit den Freien Wählern die Chance eröffnen würde, wieder zu alter Stärke zurückzufinden, sagte Streibl.

Anlass der Ermittlungen war nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine anonyme Strafanzeige aus dem Oktober 2015. Die Ermittler durchsuchten daraufhin auch Privaträume und ein örtliches Bürgerbüro Felbingers.

Auf Betrug stehen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. "Bei Annahme einer gewerbsmäßigen Begehung" kann vom Gericht laut Mitteilung der Münchner Staatsanwaltschaft sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.
(dpa)

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