Landtag

Wunsiedel könnte bald keinen eigenen Stimmkreis mehr haben. (Foto: dapd)

30.09.2011

Arme Oberfranken

Expertenanhörung: Rechtsprofessoren halten Stimmkreisreform für unerlässlich

Noch sind es zwei Jahre bis zur Landtagswahl, trotzdem drängt die Zeit. Spätestens Ende Oktober sollte deshalb das neue Landeswahlgesetz im Landtag verabschiedet sein, damit anschließend die Vorbereitungen für die Kandidatenaufstellungen anlaufen können. Dazu aber braucht es Klarheit über die Anzahl und den Zuschnitt der Stimmkreise in den Regierungsbezirken. Im Frühjahr schon hatte das bayerische Innenministerium dazu einen Vorschlag vorgelegt, der auf die bis dahin bekannten Bevölkerungsverschiebungen innerhalb des Freistaats Rücksicht genommen hat.
Verliert bald auch Unterfranken ein Mandat?
Für letzte Klarheit sollte diese Woche eine Expertenanhörung sorgen. Doch die hat neben Antworten auch neue Fragen aufgeworfen. Einig waren sich die Rechtsexperten, dass Oberfranken und die Oberpfalz wegen der dort sinkenden Bevölkerungszahl zwingend je einen Stimmkreis verlieren müssen.
16 statt 17 Abgeordnete haben beide Bezirke damit künftig, beide Mandate fallen dem boomenden Oberbayern zu. Dort wird im Raum Ingolstadt ein zusätzlicher Stimmkreis gebildet, zudem erhält der Bezirk ein weiteres Listenmandat.
Vor allem im strukturschwachen Oberfranken hat diese Verschiebung zu einem Aufschrei der Empörung geführt. Schon heute sei die gebeutelte Region in München unterrepräsentiert, jetzt werde ihr noch eine Stimme genommen. Die Sachverständigen argumentierten dagegen rational, dass die Wahlgleichheit höherrangig einzustufen sei als die subjektiv angemessene Vertretung einer Region im Landesparlament. Deshalb müsse es eine „direkte Proportionalität“ zwischen der Zahl der Wahlberechtigten in einem Bezirk und der ihm im Landtag zugewiesenen Sitze geben.
Der Münchner Rechtsprofessor Peter Badura erklärte, entscheidend sei nicht, ob sich Franken oder Oberpfälzer ausreichend im Landtag vertreten fühlten, sondern dass eine Wählerstimme überall in Bayern den gleichen Wert habe. Sein Bayreuther Kollege Markus Möstl ergänzte, die Verfassung lasse hier keinen Spielraum zu. Gäbe es Toleranzmargen, könnte dies zur Überrepräsentierung einzelner Regionen im Landtag führen. „Das Wahlrecht ist das falsche Feld, um auf sinkende Bevölkerungszahlen zu reagieren“, so Möstl.
Als möglich beurteilten die Experten die Idee, Oberfranken und der Oberpfalz eine Mindestmandatszahl von 17 zuzusichern. Dafür müsste jedoch die bayerische Verfassung geändert werden. Zudem würde dies durch Ausgleichsmandate in den bevölkerungsreicheren Bezirken zu einer Vergrößerung des erst 1998 von 204 auf 180 Abgeordnete verkleinerten Landtags führen. Für eine solche Lösung fehlt im Landtag aber die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit.
Kein Hindernis für den Mandatsverlust in Oberfranken und der Oberpfalz ist offenbar die Fünf-Prozent-Klausel. Die daraus von Grünen und Freien Wählern befürchtete Benachteiligung kleiner Parteien sei zumindest aktuell nicht erkennbar, so der Expertentenor.
Alles hätte damit geklärt sein können, doch nur wenige Tage vor der Anhörung präsentierte das Innenministerium neue Bevölkerungsdaten aus Unter- und Mittelfranken. Demnach müsste Unterfranken 2013 ein Mandat an Mittelfranken abgeben. Das Innenministerium hält diese Entwicklung im laufenden Verfahren aber für nicht relevant, weil sie erst nach der Einbringung des Gesetzentwurfes erkennbar geworden sei.
Diese Ansicht teilten einige Rechtsgelehrte, aber längst nicht alle. Badura zum Beispiel erklärte, nach seinem Verständnis müssten die jeweils aktuellsten Daten zur Stimmkreiseinteilung herangezogen werden – also auch die neuen aus Unter- und Mittelfranken. Tue man das nicht, meinte der Heidelberger Verwaltungsrechtler Andreas Glaser, gehe man „sehenden Auges“ in eine nicht verfassungskonforme Wahl.
CSU und FDP wollen den Gesetzentwurf des Innenministeriums dennoch unverändert umsetzen. Lege man andere Daten als die zugrunde, die das Innenministerium in seinem Stimmkreisbericht verwendet habe, schaffe man nur Unsicherheiten, erklärte Winfried Bausback (CSU). Der Gesetzentwurf der Staatsregierung setze die Vorgaben der Verfassung und des Wahlrechts sehr gut um, auch der Neuzuschnitt von Stimmkreisen in Oberfranken, der Oberpfalz und Oberbayern sei „gut nachvollziehbar“.
Regionalen Änderungswünschen aus Oberfranken, wo höchst umstritten die Stimmkreise Kulmbach und Wunsiedel fusioniert werden sollen, will die Koalition genauso wenig folgen wie Umsprengelungen in München, was Grüne und FW gefordert haben.
Um die offenen Fragen bei den Stimmkreiszuschnitten und der Repräsentanz ländlicher Räume im Landtag zu klären, plädierten Grüne und Freie Wähler für eine Verschiebung der Reform auf 2018. Die Änderung schon jetzt vorzunehmen sei, „nicht zwingend erforderlich“, so ihre der überwiegenden Expertenmeinung widersprechende Einschätzung.
Auch die SPD blieb bei ihren grundsätzlichen Bedenken. Zwar sei die Ministeriumsvorlage wohl verfassungskonform, sie löse aber nicht die Probleme bei der künftigen angemessenen Vertretung schrumpfender Regionen im Landtag, sagte SPD-Rechtsexperte Franz Schindler. Aus diesem Grund werde seine Fraktion gegen die Vorlage stimmen.
(Jürgen Umlauft)

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