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Egal, ob man an einer Uni oder einer Hochschule studiert hat – ab dem Jahr 2016 sieht das Promotionsverfahren für alle gleich aus. (Foto: dpa)

26.06.2015

Bayern ist Vorreiter bei der FH-Promotion

Wissenschaftsausschuss: Universitäten und Hochschulen einigen sich auf gemeinsame Verbundpromotion

Seit Langem beschweren sich Absolventen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften: Um promovieren zu dürfen, müssen sie sich trotz geeigneter Noten weit mehr strecken als ihre Kommilitonen an den Universitäten. Und dies, obgleich die Grenzen zwischen den einst praktischer veranlagten Hochschulen und den forschungsintensiven Universitäten langsam aufweichen. Darauf weist schon der schöne lange Titel „Hochschule für angewandte Wissenschaften“ hin. Er hat die griffigere „Fachhochschule“ abgelöst und im Jahr 2011 in Niederbayern einmal zu dem drolligen Versuch geführt, eine dortige Lehranstalt in „Hochschule Deggendorf University“ umzutaufen.
Diese einfallsreichen bayerischen Hochschulen also haben jetzt mit den Universitäten im Freistaat vereinbart, Doktoranden künftig unter dem gemeinsamen Dach des neu zu gründenden Bayerischen Wissenschaftsforums (BayWISS) gemeinsam zu betreuen. Bayern beschreitet damit einen ganz eigenen Weg, den es bisher in keinem anderen Bundesland gibt.

Doktoreltern statt Doktorvater


Weder das Promotionsverfahren noch die Promotionsurkunde werden ab dem 1. Januar 2016 einen Unterschied machen, ob der Doktorand von einer Universität oder einer Hochschule stammt. Es gibt auch keinen Erst- und Zweitgutachter mehr unter den Doktorvätern oder -müttern, sondern nur noch zwei gleichberechtigte Doktoreltern. Einer von beiden muss allerdings Universitätsprofessor sein, denn das Promotionsrecht liegt weiter allein bei den Universitäten. Dies stellte Prof. Sabine Doering-Manteuffel von Universität Bayern e.V. vor dem Wissenschaftsausschuss klar.

Minister Ludwig Spaenle betonte die neuen Gemeinsamkeiten. Universitäten und Hochschulen stünden bei der Verbundpromotion „nicht in Konkurrenz zueinander, sondern arbeiten bei der Förderung von Nachwuchswissenschaftlern gleichberechtigt zusammen“. Das BayWISS garantiere „die Durchlässigkeit wissenschaftlicher Karrierewege“ und greife für das gesamte Fächerspektrum der angewandten Wissenschaften. Dass es künftig keine Unterschiede mehr gebe in der Gleichberechtigung des Zugangs, überwache ein paritätisch besetzter Lenkungsausschuss. Prof. Walter Schober von Hochschule Bayern e.V. ergänzte, die Verhandlungspartner könnten bereits im Herbst einen unterschriftsreifen Vertrag vorlegen.

Die Wissenschaftspolitiker des Landtags begrüßten das Übereinkommen, das Isabell Zacharias (SPD) „geradezu historisch“ nannte. Sie war sich indes mit Verena Osgyan (Grüne) einig, dass auch im Freistaat der Tag komme, an dem die Hochschulen ein selbstständiges Promotionsrecht erhielten. „Das ist in den USA vollkommen selbstverständlich“, so Osgyan. Dem widersprach Oliver Jörg (CSU): Die neue Zusammenarbeit sei „zukunftsweisend“ und werde zu besseren Ergebnissen führen, als Hochschul- und Universitätspromotionen nebeneinander zuzulassen. Die Freien Wähler beeilten sich, auf die noch klaffenden Lücken der Einigung hinzuweisen: „Fakultäten und Professoren werden künftig durch Vorgaben eines bayernweiten Lenkungsausschusses erheblich in der Auswahl und Betreuung wissenschaftlichen Nachwuchses beschränkt“, warnte Peter Bauer. Sein Fraktionskollege Michael Piazolo forderte, die Promotionsreform „mit Personal und Finanzen zu unterfüttern“. Minister Spaenle möge dem Ausschuss bald mitteilen, woher die Mittel für das BayWISS kommen sollen. (Jan Dermietzel)

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