Landtag

Geld vom Bund nimmt Finanzminister Markus Söder gerne – im Ressort von Familienministerin Emilia Müller wurden hingegen nicht alle Bundesmittel abgerufen. (Foto: dpa)

19.01.2017

Bayern ruft alle Bundesmittel ab – bis auf eine Ausnahme

Einen Optimierungsbedarf sieht die Staatsregierung dennoch nicht

In einem Bericht des Bundesfinanzministeriums wurden letztes Jahr die Finanzmittel aufgelistet, die der Bund den einzelnen Ländern zur Verfügung stellt. Dabei kam heraus, dass die Länder die Gelder „nicht einmal annähernd ausschöpfen“. Gabi Schmidt (Freie Wähler) wollte daher wissen, welche Bundesprogramme existieren und ob die Staatsregierung das bayerische Kontingent jeweils vollständig abruft.

Das Innenministerium schreibt, der Bund habe mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden eingerichtet. „Die davon auf den Freistaat entfallenden Mittel in Höhe von 289,24 Millionen werden komplett genutzt“, heißt es in der Antwort.

Der bayerische Anteil am Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau beträgt 86,9 Millionen Euro. Bis zur zweiten Jahreshälfte 2016 wurden davon zwar erst 31,9 Millionen Euro bewilligt. „In den beiden vorherigen Bundesprogrammen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wurden die Mittel vollständig gebunden“, versichert aber das Familienministerium.

Warum die Mittel nicht abgerufen wurden? Unklar

Zur Beseitigung der Schäden der Hochwasserkatastrophe 2013 haben Bund und Länder ein gemeinsames Sondervermögen Aufbauhilfefonds aufgelegt. Davon hat Bayern 402 Millionen Euro abgerufen, weitere 214 Millionen sind bewilligt. „Diese werden im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen entsprechend des Baufortschritts abgerufen“, versichert das Innenministerium. Gleiches gelte für die 49,6 Millionen Euro Finanzhilfen bis 2019 im Rahmen des Schieneninfrastrukturausbaus im Nahverkehr. Die 76,9 Millionen Euro Fondsmittel durch das neue Krankenhausfinanzierungsgesetz sollen bis 31. Juli 2017 ebenso vollständig abgerufen werden. Und die 282 000 Euro für den Verbraucherschutz werden ohne Abruf vom Bund verteilt.

Nach Angaben der Staatsregierung ebenfalls vollständig abgerufen wurden die Mittel der Bund-Länder-Städtebauförderung, Wissenschaftsförderung, Mittel zur „Verbesserung der Agrastruktur und des Küstenschutzes“ und zur Radikalisierungsprävention. Bei den Geldern zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ sei es dem Freistaat sogar gelungen, neben den bayerischen Mitteln die zurückgegebenen Kontingente anderer Bundesländer einzusetzen.

Nicht vollständig ausgeschöpft wurden hingegen die Mittel der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes. Warum die Gelder durch das bayerische Landesjugendamt nicht abgerufen wurden, kann das Familienministerium nicht sagen. „Die kommunalen Spitzenverbände werden grundsätzlich durch Schreiben, Newsletter und bei den Dienstbesprechungen über sämtliche Bundesprogramme informiert“, erklärt das Ressort von Familienministerin Emilia Müller (CSU). Optimierungsbedarf werde dennoch nicht gesehen. (David Lohmann)

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