Landtag

Eltern in Bayern sollen wie bisher 150 Euro monatlich bekommen, wenn sie ihre ein- und zweijährigen Kleinkinder nicht in einer Krippe betreuen lassen. (Foto: dpa)

05.10.2015

Bayern zahlt weiter Betreuungsgeld

Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld gekippt - nun schafft die Staatsregierung bayerischen Ersatz

Die Staatsregierung wandelt das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Betreuungsgeld in einen bayerischen Landeszuschuss um. Wie bisher sollen Eltern 150 Euro monatlich bekommen können, wenn sie ihre ein- und zweijährigen Kleinkinder nicht in einer Krippe betreuen lassen. Das Kabinett stimmte am Montag dem Gesetzentwurf von Sozialministerin Emilia Müller (CSU) zu. «Wir sichern einen nahtlosen Übergang von der bisherigen Bundes- zur Landesleistung», sagte Müller laut Staatskanzlei. SPD, Grüne und Freie Wähler halten das Betreuungsgeld nach wie vor für sinnlos und fordern stattdessen mehr Geld für Kinderkrippen sowie für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Davon will sich die CSU-Staatsregierung aber nicht beeindrucken lassen. «Das ist eine gute Nachricht nicht nur, weil wir uns das einbilden», sagte Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU). «Das ist etwas, was die Leute wollen und auch brauchen.» Denn nach den Zahlen der Staatsregierung ist das Betreuungsgeld beliebt - im zweiten Quartal bekamen 116 000 Familien das Betreuungsgeld, knapp drei Viertel aller Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern. Das Gesetz soll vom Landtag möglichst noch vor den Weihnachtsferien verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten. Das soll sicherstellen, dass keine Lücke entsteht und Eltern trotz des Karlsruher Urteils für das laufende Jahr die volle Summe des Betreuungsgelds erhalten können. Davon könnten nach Berechnungen der Staatsregierung etwa 40 000 Familien profitieren. «Im Grunde sollte es so kontinuierlich weitergehen, dass keiner merkt, dass wir jetzt eine andere Finanzierung haben», sagte Staatskanzleichef Huber. Anders als bisher gilt jedoch eine neue Bedingung: Die Eltern müssen nachweisen, dass sie mit ihren Kinder an den regelmäßigen ärztlichen Frühuntersuchungen teilgenommen haben. Außerdem haben nur die Eltern Anspruch, die seit mindestens zwölf Monaten in Bayern wohnen.

SPD, Grüne und Freie Wähler sind gegen die Fortsetzung

Der Bund hat den Ländern zugesagt, ihnen das bisherige Budget für das Betreuungsgeld zur Verfügung zu stellen. Das reicht jedoch in Bayern nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Von 2016 bis 2018 will die Staatsregierung alljährlich zwischen 90 und 100 Millionen Euro zusätzlich ausgeben. SPD, Grüne und Freie Wähler argumentieren, dass das Geld besser in die Kinderbetreuung investiert werden soll. «Es fehlen 20 000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren», kritisierte Natascha Kohnen, Generalsekretärin der Bayern-SPD. «Echte Wahlfreiheit gibt es aber nur, wenn auch ausreichend Kita-Plätze vorhanden sind.» Die Grünen plädieren nicht nur für mehr Krippenplätze, sondern auch für eine Qualitätsoffensive in der bayerischen Kinderbetreuung mit mehr Personal und kleineren Gruppen. Das sagte Landtagsfraktionschefin Margarete Bause. Die Freien Wähler verwiesen darauf, dass der Bund bereits Elterngeld und Elterngeld Plus zahlt. Die bayerischen Haushaltsmittel sollten deshalb in erster Linie in die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für beide Elternteile einfließen, sagte die oberbayerische Abgeordnete Eva Gottstein. INFO: Die lange Geschichte des Betreuungsgelds

2007: Nicht die CSU, sondern der damalige Thüringer Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) ist der erste Politiker, der die Idee eines Betreuungsgelds der Öffentlichkeit präsentiert. Eltern, die ihre kleinen Kinder nicht in der Krippe betreuen lassen wollen, sollen ebenfalls einen staatlichen Zuschuss erhalten. Die CSU übernimmt die Idee sehr schnell. Als erster Christsozialer spricht sich der damalige bayerische Wirtschaftsminister Erwin Huber dafür aus. 26. Oktober 2009: Nach der Bundestagswahl verankern CDU, CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag das von Kritikern als «Herdprämie» verspottete Betreuungsgeld. CDU und FDP stimmen eher widerwillig zu. 6. November 2011: Bei einem Treffen der Koalitionsspitzen von CDU, CSU und FDP setzen die Christsozialen das Betreuungsgeld durch. Die Folge ist ein monatelanger Streit in Unionsparteien und Koalition. 5. November 2012: Wieder ein Koalitionsausschuss: Nach stundenlangen Beratungen einigen sich CDU, CSU und FDP auf die Einführung des Betreuungsgeldes vom 1. August 2013 an. Am 9. November stimmt der Bundestag dem umstrittenen Gesetz zu, am 14. Dezember der Bundesrat. SPD und Grüne kündigen an, das Projekt notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen oder bei einem Sieg bei der Bundestagswahl im Herbst 2013 umgehend wieder abzuschaffen. 15. Februar 2013: Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet das Gesetz. Wenige Tage später, am 20. Februar, reicht das sozialdemokratisch regierte Hamburg Verfassungsklage ein. 1. August 2013: Das Betreuungsgeld kann erstmals beantragt werden. Nach vier Monaten zählen die zuständigen Behörden schon mehr als 100 000 Anträge, die meisten aus Nordrhein-Westfalen und Bayern. Herbst 2013: In den Koalitionsverhandlungen scheitert die SPD mit ihrer Forderung, die Geldleistung abzuschaffen: Im Koalitionsvertrag von Union und SPD findet sich die SPD-Forderung deshalb nicht wieder. 21. Juli 2015: Das Bundesverfassungsgericht kippt das Betreuungsgeld - zumindest als Bundesleistung. Bayern kündigt die Fortführung an. 5. Oktober 2015: Das bayerische Kabinett beschließt das bayerische Betreuungsgeld. Es soll in gleicher Höhe und nahtlos weitergezahlt werden. (dpa)

Kommentare (1)

  1. Renate am 05.10.2015
    Kann dass bayerische Betreuungsgeld auch für Syrer seine Verwendung finden?
Die Frage der Woche
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Passwort vergessen?

Geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail ein um Ihr Passwort zurückzusetzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: vertrieb(at)bsz.de

Zurück zum Anmeldeformular 

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.