Landtag

Den Abbau von Bürokratie versprechen CSU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag. (Foto: Bilderbox)

23.12.2011

Bürokratie-Abbau unter die Lupe genommen

Die SPD hat eine Zwischenbilanz zu Reformen in der öffentlichen Verwaltung gefordert

Abbau der Bürokratie, Stärkung des Subsidiaritätsprinzips, Vereinfachung von Förderprogrammen, ein neues modernes Dienstrecht, Weiterentwicklung der E-Government-Initiative: Diese Punkte zählen zu insgesamt zwölf Zielen im Koalitionsvertrag zwischen der CSU und der FDP in Bayern, mit denen man die öffentliche Verwaltung im Freistaat bis zum Jahr 2013 voranbringen möchte.

Die Diktion von Werbesprüchen


Diese Versprechen haben Stefan Schuster, Peter Paul Gantzer und Diana Stachowitz (alle SPD und Mitglieder des Landtagsausschusses für den öffentlichen Dienst) zum Anlass genommen, um schriftlich eine Zwischenbilanz zu fordern: „Wie sind aus der Sicht der Staatsregierung zu den einzelnen Punkten jeweils detailliert der Stand der Planung und der Stand der Umsetzung?“
Die Staatskanzlei nutzt in ihrer Antwort die Chance, für die Politik der Staatsregierung in rosaroten Tönen zu werben – allerdings weitgehend ohne Fakten zu benennen. Beispielsweise finden sich in den Ausführungen kaum Zahlen. Deshalb bleiben die meisten Angaben abstrakt. Eine Bilanz sieht jedenfalls anders aus.
Ein „wesentliches Instrument zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau“ sei die Zentrale Normprüfstelle im eigenen Haus, teilt das Ressort von Staatskanzleichef Thomas Kreuzer (CSU) unter anderem mit. Diese habe inzwischen einige zusätzliche Möglichkeiten, um Gesetzentwürfe auf überflüssige Bürokratie abzuklopfen. Beispiel: Neue Gesetze und Verordnungen können für Unternehmen möglicherweise zu mehr Bürokratie und Kosten führen. Bevor der Ministerrat sie berät, werden sie mittlerweile – anders als in der Vergangenheit – vom Normprüfungsausschuss unter die Lupe genommen. Ebenfalls ein Novum: Besagter Ausschuss darf für seine Entscheidungsfindung Stellungnahmen Dritter wie die von Kammern und unabhängigen Sachverständigen einholen. Eine Evaluation dieser neuen Vorgehensweisen werde in nächster Zeit erfolgen.
Dem neuen Dienstrecht – der größten Gesetzesreform während der laufenden Legislaturperiode – widmen die Referenten der Staatskanzlei überraschenderweise nur zwei überschaubare Absätze. Deren Diktion erinnert an die Superlative in Werbesprüchen; zu Inhalt oder gar bisherigen Erfahrungen bei der Anwendung ist nichts enthalten: „Mit dem Gesetz zum Neuen Dienstrecht (...) ist zum 1. Januar 2011 für alle bayerischen Beamtinnen und Beamten ein modernes und leistungsorientiertes Dienstrecht in Kraft getreten“, lautet ein Gemeinplatz. Kein Wort findet sich dagegen darüber, ob und in welchen Geschäftsbereichen die modulare Qualifizierung dazu beiträgt.
Um einiges konkreter sind dagegen die Informationen der Staatskanzlei zum Thema E-Government; gemeint sind elektronische Behördendienste. Bereits am 19. Mai 2009 habe man die „Position des IT-Beauftragten der Staatsregierung (,CIO’) geschaffen und ihm die Befugnis zur ressortübergreifenden strategischen Steuerung und Koordinierung des IT-Einsatzes übertragen“. Zu seinen Aufgaben zähle auch, darüber zu entscheiden, wie finanzielle Mittel eingesetzt werden.
Gewerbeanmeldungen und Vergabeverfahren zählen zu den Vorgängen, die die Bürger nunmehr elektronisch erledigen können. Möglich geworden sei dies auch dadurch, dass man im Jahr 2009 den so genannten E-Government-Pakt mit den kommunalen Spitzenverbänden erneuert habe. Zudem habe ein „intensiver Dialog mit der Wirtschaft“ stattgefunden.
Damit die virtuellen Behördengänge tatsächlich funktionieren, ist zeitgemäße IT-Infrastruktur unabdingbar. In diesem Bereich wähnt sich die Staatskanzlei auf dem richtigen Weg: „So wurden die bayerischen Behördenkommunikationsnetze neu ausgeschrieben und auf eine zukunftsfähige technische Basis migriert“, heißt es gestelzt. Mit der neuen Technik habe man eine „leistungsfähigere Vernetzung mit höheren Bandbreiten und eine Kosteneinsparung von mehr als 40 Prozent im laufenden Betrieb erreicht“.
Ein weiteres Ziel der Koalitionäre: „Innerhalb der nächsten fünf Jahre sollen alle IT-Verfahren zentral abgewickelt werden und – soweit möglich – standardisierte Komponenten nutzen.“ Dazu vermeldet die Staatskanzlei teilweise Vollzug: Die Rechen- und Betriebszentren der Staatskanzlei, der Ministerien sowie der Landesober- und Mittelbehörden seien bereits im Jahr 2010 weitgehend standardisiert worden. „Die Einbeziehung der IT-Betriebszentren der unteren Verwaltungsebene schreitet zügig voran“, steht in der schriftlichen Antwort. Allerdings seien die Kreisverwaltungsbehörden darin nicht enthalten. Wie es um deren Rechenzentren steht, wird nicht erklärt.
Stolz ist man offensichtlich auch auf die „zentrale Bereitstellung von IT-Verfahren“. Bis Ende dieses Jahrs will man „im Wesentlichen“ unter anderem folgende Verfahren bereitgestellt haben: das Personal- und Stellenverwaltungssystem VIVA, das Zentrale Elektronische Personenstandsregister, das Integrierte Haushalts- und Kassenverfahren IHV, die Datenbank Bayern-Recht und die Verkündungsplattform Bayern. Einen Bürgerservice per Mausklick soll es auch geben: Bayern-Recht Online wird er heißen.(Alexandra Kournioti)

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