Landtag

Obwohl die Zahl der Geburten in Bayern steigt, nimmt die Zahl der Geburtshilfestationen ab. Viele Hebammen hängen ihren Beruf an den Nagel. (Foto: dpa)

16.03.2018

Bund soll für eine anständige Bezahlung sorgen

Kein Gehalt, volle Haftung: Viele Hebammen in Bayern sind unzufrieden

Immer mehr Geburtshilfestationen in Bayern müssen schließen, obwohl die Zahl der Geburten steigt. Die Freien Wähler wollten daher die Staatsregierung mit einem Dringlichkeitsantrag auffordern, dafür zu sorgen, dass jeder Bürger nach höchstens 20 Minuten Autofahrt eine Geburtshilfeabteilung erreicht. Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) sprach bisher immer nur von einer „zumutbaren Entfernung“. Außerdem solle sich die Staatsregierung auf Bundesebene für die Einrichtung eines Haftungsfreistellungsfonds für Hebammen einsetzen, da diese immer noch zu hohe Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung zahlen müssten. Dadurch soll das Risiko für Versicherer kalkulierbarer werden und langfristig die Beiträge senken. „Das ist bereits der 15. Antrag zu diesem Thema, den wir seit 2010 stellen“, klagte Karl Vetter (Freie Wähler). Doch auch dieser wurde abgelehnt.

Keine Bezahlung der Rufbereitschaft

Die CSU sah keine Möglichkeit, die Krankenhausplanung anzupassen. Zuständig dafür seien Landkreise und kreisfreie Städte. „Durch den Fonds wird der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht mehr gewährleistet“, erklärte Ute Eiling-Hütig (CSU) und nannte als Beispiel Ärzte in der Geburtshilfe. Die SPD befürchtete, dass bei einer 20-Minuten-Garantie aufgrund des Personalmangels die Qualität in den Geburtshilfestationen leiden könnte. „Der Fonds würde einen Präzedenzfall schaffen, was intensive Diskussion erforderlich machen würde“, ergänzte Ruth Waldmann (SPD). Die Grünen sahen den Antrag der Freien Wähler ebenfalls skeptisch: „Die Mindesterreichbarkeit sollte für alle Krankenhausstufen gelten und sich nach der Bevölkerungszahl richten“, sagte Kerstin Celina (Grüne). Auch bei den Versicherungsprämien brauche es Lösungen für die gesamte Geburtshilfe – nicht nur für Hebammen.

Einstimmig angenommen wurden hingegen zwei Anträge der CSU. In dem einen wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Hebammen keine unentgeltliche Geburtshilfe bei voller Haftung leisten müssen. Nach einem neuen Schiedsspruch ist das in Ausnahmefällen möglich. Zum anderen soll Bayern dem Bund klarmachen, dass Hebammen die Zeiten ihrer Rufbereitschaft anteilig vergütet bekommen. Bisher ist das bei Beleghebammen, die freiberuflich in einem Krankenhaus arbeiten, nicht der Fall. Dazu soll die Vergütung für geburtshilfliche Leistungen so deutlich angehoben werden, dass Hebammen damit Zeiten der Rufbereitschaft mitfinanzieren können. „Natürlich sind die CSU-Anträge richtig“, sagte FW-Mann Vetter. „Aber wie weit ist es schon gekommen, wenn wir so etwas explizit fordern müssen?“ (David Lohmann)

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