Landtag

Nützt das neue LEP den ländlichen Räumen in Bayern (hier das oberfränkische Herreth)? Darüber gehen die Meinungen auseinander. (Foto: dpa)

28.04.2017

Chance oder Risiko für ländliche Räume?

Wirtschaftsausschuss: Expertenanhörung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms

Die Pläne der Staatsregierung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) sind bei einer Expertenanhörung vor dem Wirtschaftsausschuss in weiten Teilen scharf kritisiert worden. So war die Frage der Lockerung des Anbindegebots für Gewerbeansiedlungen in den Kommunen stark umstritten, für die vorgesehene Neuausweisung von 59 zentralen Orten und die Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf gab es gar keine Zustimmung. Während der Ausschussvorsitzende Erwin Huber (CSU) hervorhob, Ziel der LEP-Änderung sei es, durch ein Zurückfahren der staatlichen Reglementierung die Entwicklungschancen von Gemeinden im ländlichen Raum zu verbessern, beurteile sein Stellvertreter Martin Stümpfig (Grüne) die Expertenstatements als „klatschende Ohrfeige“ für die Vorlage von Heimatminister Markus Söder (CSU).

Der Bayreuther Professor für Stadt- und Regionalentwicklung, Manfred Miosga, sprach von einer „Inflationierung“ der zentralen Orte. Damit werde deren regionale Bündelungsfunktion für das Vorhalten zentraler Versorgungseinrichtungen konterkariert. Viel effektiver wäre eine zielgerichtete Förderung der Regionen. Ähnlich äußerten sich die geladenen Wirtschafts- und Umweltverbände in seltener Eintracht. Cornelia Hesse, Direktorin beim bayerischen Gemeindetag, forderte eine komplette Überarbeitung des Systems der zentralen Orte. Es müsse regionalspezifisch an veränderte Herausforderungen angepasst werden.

Unversöhnliche Standpunkte bei der Skischaukel am Riedberger Horn

Gegen die Lockerung des Anbindegebots wandte sich vehement der Vorsitzende des Bund Naturschutz in Bayern, Hubert Weiger. Dies wäre die „verhängnisvollste Maßnahme, die der Landtag beschließen könnte“. Er fürchtete weiteren Flächenfraß, zusätzliche Zersiedelung der Landschaft und zusätzliche Konkurrenz unter ohnehin finanzschwachen Kommunen. Holger Magel von der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum richtete den Appell an die Abgeordneten, „das Fass zu mehr Verschandelung unserer Kulturlandschaft“ nicht noch weiter zu öffnen. Weitere Redner warnten wegen vorhandener Rechtsansprüche vor einer Ausweitung des Einzelhandels auf der grünen Wiese sowie einer „Uniformierung der bayerischen Heimat“ und kritisierten die Bevorzugung von Gemeinden mit Autobahnanschluss.

Keine Probleme durch die Lockerung erkannte Cornelia Hesse vom Gemeindetag. Es handle sich lediglich um eine begrenzte Erweiterung der Ausnahmeregelungen von 2013, die vor allem für Kommunen wichtig sei, die zum Beispiel aus topographischen Gründen sonst keine Entwicklungsmöglichkeit mehr hätten. Robert Obermeier vom bayerischen Industrie- und Handelskammertag verwies darauf, dass Gewerbegebiete abseits der Wohnbebauung Konflikte im Bereich des Lärmschutzes und der Verkehrsbelastung entschärfen könnten. Keine massenhafte Ausnutzung der Lockerung erwartete Benedikt Rüchardt von der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft. Sie ermögliche alternative Standortausweisungen, die nicht zwingend zusätzlichen Flächenverbrauch zur Folge habe.

Unversöhnlich blieben die Standpunkte bei der im LEP geplanten Änderung des Alpenplans zugunsten einer Skischaukel am Riedberger Horn. Während Wissenschaftler, Alpenverein und Naturschutzverbände das Projekt wegen der Eingriffe in ein streng geschütztes Gebiet und der möglichen Präzendenzwirkung strikt ablehnten, votierten Vertreter der Tourismuswirtschaft und aus der Region vor allem aus wirtschaftlichen Erwägungen dafür. Ohne große Debatte befürwortet wurden die im LEP geplanten neuen Abstandsregelungen für Starkstromfreileitungen. Lediglich der direkt betroffene Verband der bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft warnte davor, zu enge Einschränkungen für den im Zuge der Energiewende nötigen Leitungsausbau zu treffen. (Jürgen Umlauft)

INFO: Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Die von Heimatminister Markus Söder vorgelegte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) untergliedert sich in mehrere Abschnitte. Zentraler Punkt ist die Lockerung des so genannten Anbindegebots, das Kommunen mehr Freiraum bei der Ausweisung von Gewerbegebieten ohne Anbindung an die bestehende Bebauung auf der grünen Wiese gewährt. Das soll künftig auch an Autobahnausfahrten und Schienenanschlüssen erlaubt sein, außerdem dann, wenn sich benachbarte Gemeinden auf einen gemeinsamen Standort einigen. Ausgenommen sind lediglich Einzelhandelsvorhaben, also Super- oder Baumärkte. Geplant ist auch die Freistellung von großen Tourismus-Projekten vom Anbindegebot. Ausgeweitet werden soll des Weiteren die Zahl der Zentralen Orte. 59 Städte und Gemeinden sollen dabei in ihrer zentralörtlichen Bedeutung aufgestuft, eine neue Kategorie „Metropolen“ eingefügt werden. Auch der Umfang des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf, in dem höhere Fördersätze gewährt werden, soll auf rund die Hälfte des Freistaats ausgedehnt werden. Beim oberirdischen Stromleitungsbau gelten künftig neue Mindestabstände. Innerhalb von Ortschaften müssen zwischen der Leitung und Wohngebäuden oder Schulen mindestens 400 Meter liegen, außerhalb nur 200 Meter. Der im LEP verankerte Alpenplan soll so geändert werden, dass die umstrittene Schischaukel am Riedberger Horn genehmigt werden kann. Der Landtag will die Beratung zum LEP im Herbst abschließen, in Kraft treten soll das Ganze am 1. Januar 2018. (jum)

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