Landtag

Ab der neuen Legislaturperiode sollen im bayerischen Landtag neue Verhaltensregeln für Abgeordnete gelten. (Foto: DPA)

12.07.2013

CSU, FDP und FW stimmen für kleine Lösung

Rechtsausschuss: Neue Verhaltensregeln für Abgeordnete

Bei der Neufassung der Verhaltensregeln für Abgeordnete kommt es zu keiner fraktionsübergreifend getragenen Lösung. Der Rechtsausschuss billigte einen von CSU und FDP eingereichten Antrag, Änderungsvorschläge von SPD und Grünen blieben unberücksichtigt. Die Freien Wähler stimmten mit den Koalitionsfraktionen. Man sei nicht mit allen Punkten „sonderlich glücklich“, doch stünden im Koalitionsentwurf die vorerst praktikabelsten Lösungen, sagte Bernhard Pohl (FW).
Der Koalitionsvorschlag übernimmt bei der Veröffentlichungspflicht von Nebentätigkeiten die bestehenden Regelungen im Bundestag. Demnach müssen die Parlamentarier ab der kommenden Legislaturperiode ihre Nebeneinkünfte nicht in Euro und Cent offenlegen, sondern in zehn Einkommensstufen bis zur Höhe von 250 000 Euro, auch der Auftraggeber ist zu nennen. Ausnahmen davon gelten für Rechtsanwälte. Einkünfte von unter 1000 Euro im Monat oder 10 000 Euro im Jahr müssen nicht gemeldet werden. Bislang müssen bayerische Abgeordnete nur die Art der Tätigkeit veröffentlichen, nicht aber die damit verbundenen Einnahmen. Erlaubt ist den Abgeordneten nach dem Koalitionsvorschlag die Annahme von Spenden für ihre politische Tätigkeit. Diese müssen ab einer Summe von 5000 Euro bei Einzelspenden und 10 000 Euro bei mehreren Spenden unter Angabe des Zuwenders veröffentlicht werden. Eine steuerlich wirksame Spendenquittung dürfen Abgeordnete aber nicht ausstellen.
Petra Guttenberger (CSU) betonte, mit den neuen Verhaltensregeln schaffe man mehr Transparenz für die Bürger. Aus Sicht von Andreas Fischer (FDP) sind sie eine gute Grundlage dafür, dass im Parlament weiterhin alle Berufsgruppen vertreten sein können. Er ließ durchblicken, dass die Liberalen durchaus weitreichendere Lösungen für wünschenswert gehalten hätten.
SPD und Grüne plädierten dagegen für eine Offenlegung der Nebeneinkünfte auf Euro und Cent. Die nun getroffene Stufenregelung sei „willkürlich gegriffen“, bemängelte Franz Schindler (SPD). Die SPD sprach sich auch dafür aus, Abgeordneten die Annahme von Spenden komplett zu verbieten. „Man sollte Abgeordnete keinen Verdächtigungen aussetzen“, sagte Schindler. Die Grünen wollten die Verhaltensregeln in einen Gesetzesrang erheben. Dies würde für Klarheit und Transparenz sorgen, so Susanna Tausendfreund. Die Ausnahmen bei der Veröffentlichung von Mandanten durch Anwälte ist aus grüner Sicht zu weitgehend. Es müsse zumindest die Branche des Mandanten genannt werden, um abschätzen zu können, „in welchen Lobby-Bereichen sich ein Abgeordneter bewegt“.
Beim Verbot der Spendenannahme plädierten die Grünen für die Ausnahme von fraktionslosen Abgeordneten. Diese hätten schließlich keinen sie unterstützenden Parteiapparat hinter sich. Alle anderen Fraktionen wandten sich gegen diese Einteilung. Der Liberale Fischer nannte die Idee einen „Gruß aus Absurdistan“.
Mit einer von CSU, SPD und FDP durchgesetzten Änderung des Fraktionsgesetzes ist künftig die Zahlung von Funktionszulagen für Mitglieder der Fraktionsführungen ausdrücklich erlaubt. Deren Höhe kann von den Fraktionen frei festgelegt werden. Grüne und Freie Wähler sprachen sich hier für eine Deckelung aus, fanden dafür aber keine Unterstützung. (Jürgen Umlauft)

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