Landtag

Abgeordneten ist es künftig untersagt, enge Verwandte zu beschäftigen oder Verträge mit Firmen zu schließen, die dem Parlamentarier gehören. (Foto: dpa)

21.03.2014

„Das schärfste Abgeordnetengesetz in Deutschland“

rechtsausschuss | Mitglieder billigen das neue Abgeordnetenrecht ohne Gegenstimmen – die Zustimmung im Plenum gilt damit als sicher

Der Rechtsausschuss des Landtags hat das neue Abgeordnetengesetz mit kleinen Änderungen endgültig und ohne Gegenstimme gebilligt. Der abschließenden Zustimmung durch das Landtagsplenum in der kommenden Woche steht damit nichts mehr entgegen. „Wir ändern das Abgeordnetengesetz und machen es zum schärfsten in ganz Deutschland“, erklärte CSU-Fraktionsgeschäftsführer Josef Zellmeier. Mit den neuen Regelungen werde der Eindruck der Vorteilsnahme durch Abgeordnete „endgültig ausgeräumt“. Der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) sagte, es sei „bedauerlich, dass wir gezwungen sind, solche Regelungen zu treffen“. Er hätte immer gehofft, dass sich Parlamentarier ohnehin an das hielten, was nun per Gesetz geregelt werde. „Ich hoffe, dass die neuen Regeln ausreichend sind und nicht wieder neue Schlupflöcher gefunden werden für eine unsachgemäße Mittelverwendung“, bemerkte Schindler.
Die Opposition befürchtet wieder neue Schlupflöcher
Florian Streibl (Freie Wähler) ergänzte, er sei immer davon ausgegangen, dass der Anstand da beginne, wo das Gesetz ende. Er habe jedoch feststellen müssen, dass der Anstand „manchmal etwas unterentwickelt ist“, erinnerte er an den Auslöser der Gesetzesnovelle, die so genannte Verwandtenaffäre. Es sei nun an den Parlamentariern, ihr Verhalten immer wieder selbst zu prüfen. „Das Gemeinwohl muss in all unserem Handeln im Vordergrund stehen“, mahnte Streibl. Es müsse jeder Eindruck vermieden werden, dass eigene Interessen oder die Dritter Triebfeder für das Handeln von Abgeordneten seien.

Nachdem es Abgeordneten bereits seit vergangenem Jahr untersagt ist, enge Verwandte bis zum vierten Grad zu beschäftigen, wenn die dafür anfallenden Kosten über die vom Landtag gewährte Mitarbeiterpauschale abgerechnet werden, sieht die nun auf den Weg gebrachte Gesetzesnovelle weitere Präzisierungen vor. Bei der Mitarbeiterbeschäftigung treten die Parlamentarier zwar weiter als Arbeit- oder Auftraggeber auf, allerdings werden alle Verträge über die Landtagsverwaltung abgewickelt. Strenger gefasst werden die erstattungsfähigen Nebenleistungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Werk- und Dienstleistungsverträge für mandatsbedingte Zuarbeiten bleiben zulässig, sie müssen aber künftig der Clearingstelle der Rentenversicherer vorgelegt werden, um eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen. Wegen des Verdachts, er habe seine Ehefrau über Jahre als Scheinselbstständige beschäftigt und damit zu wenig Sozialabgaben abgeführt, ermittelt gegenwärtig die Staatsanwaltschaft gegen den früheren CSU-Fraktionschef Georg Schmid.

Anders als bisher ist es Abgeordneten künftig untersagt, Verwandte als Mitarbeiter zu beschäftigen oder Verträge mit Firmen zu schließen, die dem Parlamentarier, dessen engen Verwandten oder einem anderen Mitglied des Landtags ganz oder teilweise gehören. Diese Regelung greift, sobald die Beteiligung über 25 Prozent liegt. Das hat zur Folge, dass die Abgeordneten künftig auch „wesentliche Beteiligungen“ an Unternehmen oder Gesellschaften offenlegen müssen. Ausgeschlossen ist damit zudem, dass Abgeordnete, die neben ihrer Parlamentstätigkeit eine Anwalts- oder Steuerkanzlei führen, dort beschäftigte Mitarbeiter für die Unterstützung ihrer Mandatsausübung heranziehen. Klarer geregelt werden auch Doppelbeschäftigungen von Mitarbeitern in Partei- und Abgeordnetenbüros. Hier soll es künftig zur Vermeidung einer verdeckten Parteienfinanzierung eine Aufteilung durch eindeutig getrennte Arbeitsverträge geben. Die tariflich festgelegte Wochenarbeitszeit darf dabei in der Summe nicht überschritten werden.
Neu eingeführt wird durch das Gesetz eine Angeordnetenrechtskommission, die die bisherige Diätenkommission ersetzt. Sie kann vom Präsidium des Landtags immer dann angerufen werden, wenn es Fragen rund um die Abgeordnetentätigkeit und deren Leistungsvergütung geht. Die Forderung der Grünen, die Kommission auch selbstständig tätig werden zu lassen, wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Die Kommission solle ein „Beratungsgremium sein, das nicht von sich aus handelt“, begründete Ausschusschef Schindler die Ablehnung.
Die Kommission darf nicht selbstständig tätig werden
Die grüne Parlamentsvizepräsidentin Ulrike Gote verwies dagegen auf ein Schreiben eines designierten Kommissionsmitglieds, das die Forderung der Grünen ausdrücklich unterstützte. „So neben der Sache kann unser Vorschlag also nicht sein“, erklärte Gote. Eine weitere Neuerung im Gesetz sind die nun klar vorgeschriebenen Kontrollbefugnisse des Bayerischen Obersten Rechnungshofes bei der Verwendungsprüfung der für den Landtag zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Über zu weitreichende Eingriffsrechte in die Ausübung des freien Mandats von Abgeordneten hatte vor allem Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) zuvor ihren Unmut geäußert. (Jürgen Umlauft)

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