Landtag

Interna aus Amtsstuben haben auf Facebook nichts zu suchen. (Foto: dpa)

01.03.2013

Der Facebook-Knigge für Staatsdiener

Öffentlicher-Dienst-Ausschuss: Finanzstaatssekretär Franz Pschierer stellt einen Leitfaden für den Umgang der Beamten mit sozialen Medien vor

Zu viel Arbeit! Faule Kollegen! Unfähige Vorgesetzte! Unwillige Steuerzahler! Beamte, die sich über Job-Stress ärgern, sollten ihrem Ärger lieber nicht via Facebook Luft machen. Gelangen Dienst-Interna jeglicher Art nämlich ans Licht der Öffentlichkeit, droht dem mitteilungsfreudigen Staatsdiener im schlimmsten Fall ein Disziplinarverfahren.
Um dem vorzubeugen und die rund 200 000 bayerischen Beamten für die Risiken sozialer Netzwerke zu sensibilisieren, hat der IT-Beauftragte der Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Pschierer (CSU), einen Kurzleitfaden entwickelt, der online verfügbar ist (www.cio.bayern.de). Diese Woche stellte Pschierer den „Kurzleitfaden für die Beschäftigten der bayerischen Staatsverwaltung zum Umgang mit sozialen Medien“ im Landtag vor.

Tabu: Jammern über zu viel Arbeit


Grundsätzlich ist den Staatsdienern die Nutzung von Facebook natürlich erlaubt, stellte Pschierer klar – auch während der Dienstzeit. Allerdings seien Beamte, die Facebook nutzen, in ihren Äußerungen weniger frei als etwa Angestellte in der freien Wirtschaft. „Beamte haben hier eine besondere Verantwortung“, betonte Pschierer. „Es gibt eine Sorgfaltspflicht im Umgang mit Daten, die den dienstlichen Bereich betreffen.“ Wenn etwa ein Finanzbeamter per Facebook poste, dass sich bei ihm die Steuerakten türmten oder ein Polizist jammere, dass er schon wieder Nachtdienst habe, verletze das die Verschwiegenheitspflicht und lasse Rückschlüsse auf dienstliche Interna zu. „Ich will übers Netz nicht lesen, wann wer Streife fahren muss“, stellte Pschierer klar.
Wenn besondere Schlaumeier meinten, anonymisierte Namen bewahrten sie vor Sanktionen, täuschten sie sich, warnte Pschierer: „Die Nutzung von Nicknames ändert nichts an der Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht.“
Pschierer appellierte vor allem an Mitarbeiter der Steuerverwaltung, der Justiz, der Inneren Sicherheit und der Schulen, sich bei Facebook zurückzuhalten. Bei der Frage, ob Lehrer und Schüler Facebook-Freunde werden sollten, „rate ich zur Sensibilität“, sagte Pschierer. Verboten sei das allerdings nicht. Überhaupt enthält der Facebook-Knigge keine Verbotsliste, sondern gibt Empfehlungen und zeigt mögliche Konsequenzen bei Grenzüberschreitungen auf. „Der Umgang mit sozialen Medien ist nicht bis ins Letzte gesetzlich regelbar“, räumte Pschierer ein. Gravierende Dienstrechtsverletzungen im Bereich der Facebook-Nutzung habe es in Bayern bisher kaum gegeben, sagte der CSU-Politiker. Allerdings durchforschten seine Mitarbeiter das Netz auch nicht gezielt nach Verstößen. Disziplinarrechtliche Konsequenzen drohten erst dann, wenn Beschwerden eingingen.


Grüne fordern mehr Gelassenheit


Die Abgeordneten bewerteten den neuen Leitfaden im Großen und Ganzen positiv. „Der Bedarf besteht“, sagte der CSU-Mann Winfried Bausback. Den Beamten sei bisweilen nämlich gar nicht bewusst, dass ihre via Twitter oder Facebook getätigten Äußerungen dienstrechtliche Konsequenzen haben könnten. Er regte an, ein um Beispiele erweitertes gedrucktes Exemplar des Online-Leitfadens in den Kommunen auszulegen.
Diana Stachowitz (SPD) warf der CSU vor, die IT-Ausstattung der Schulen verschlafen zu haben. Weil erst jetzt mit dem Aufbau von Schul-Netzwerken begonnen werde (Seite 1), sei vielen Schülern und Lehrern bislang gar nichts anderes übriggeblieben, als über Facebook zu kommunizieren.
Der Grüne Thomas Gehring riet zu mehr Gelassenheit im Umgang mit sozialen Netzwerken. Für junge Leute seien E-Mails heute „ein alter Hut“, weshalb an Facebook kaum mehr jemand vorbeikomme. Das gelte auch für die Kommunikation von Schülern und Lehrern. (Waltraud Taschner) Info: Auszüge aus dem Facebook-Leitfaden „Beamtinnen und Beamten steht die private Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich frei. Allerdings wirkt der Beamtenstatus auch jenseits der eigentlichen Dienstgeschäfte. Das Verhalten der Beamtinnen und Beamten muss auch im privaten Umgang der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.“
„Bedenken Sie, dass Sie durch diese Öffnung der Kommunikation besondere Verantwortung übernehmen. Das gilt sowohl für Themenfelder, für Einzelbeiträge in Text- oder Bildform wie auch für den Stil Ihrer Äußerungen. Insbesondere wenn Sie selbst einen Bezug zu Ihrer amtlichen Stellung herstellen, werden Sie daran gemessen, ob Ihr Verhalten den legitimen Ansprüchen an die öffentliche Verwaltung gerecht wird.“
„Wenn Sie sich privat in sozialen Netzwerken äußern, machen Sie bitte deutlich, dass Sie Ihre persönliche Meinung vertreten und nicht für Ihren Dienstherrn sprechen. Die allgemeine Pflicht zur Verschwiegenheit über Angelegenheiten, die Ihnen bei Gelegenheit Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind, gilt für die Nutzung in sozialen Netzwerken in besonderer Weise. Weder die Nutzung von ’nicknames’ noch die Anonymisierung der Informationen ändern etwas an der entsprechenden Pflicht.“
„Bei politischer Betätigung müssen Sie auch in sozialen Netzwerken diejenige Mäßigung und Zurückhaltung wahren, die sich aus Ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten Ihres Amtes ergeben.“

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