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Nicht nur Bayern, auch Muslime gehen gern aufs Oktoberfest. In Palästina fand zu Friedenszeiten sogar eine „arabische Wiesn“ statt. (Foto: dpa)

01.08.2014

"Der Islam ist Alltag und Realität in Bayern"

Schriftliche Anfrage der SPD: Wie sieht die Lebenssituation der Muslime im Freistaat aus? Die Staatsregierung weiß es selber nicht so genau

Der Islam ist nach dem Christentum die zweitgrößte Glaubensrichtung in Deutschland. Finanzminister Markus Söder (CSU) erklärte im Frühjahr, der Islam sei ein Bestandteil Bayerns. SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher und Arif Tasdelen fordern daher, der Religion auf Grundlage des Grundgesetzes und der bayerischen Verfassung einen festen Platz in der Gesellschaft einzuräumen. „Die Mehrheit der muslimischen Gläubigen tritt für ein friedliches Miteinander und einen konstruktiven Dialog der Religionen ein“, sind sie überzeugt. Eine erfolgreiche Integration könne aber nur gelingen, wenn eine Kultur der Anerkennung vorherrsche, die kulturelle Vielfalt nicht leugnet und Unterschiede als Möglichkeit neuer Gemeinsamkeit begreife. Die Abgeordneten wollten aus diesem Grund von der Staatsregierung einen Überblick über die Lebenssituation der Muslime im Freistaat bekommen.

In Abstimmung mit dem Innen-, Finanz-, Justiz-, Integrations-, Wirtschafts- und Pflegeministerium antwortet ihnen das Kultusministerium. Das Ressort kann zwar keine genauen Zahlen liefern, beruft sich allerdings auf eine Studie der Deutschen Islam-Konferenz von 2009. Demnach leben in Deutschland 3,8 bis 4,3 Millionen Muslime, was für Bayern einen Anteil von 500 000 bis 570 000 ergibt. Ein kürzlich vom Statistischen Bundesamt vergebener Forschungsauftrag soll jetzt Klarheit bringen.

Wenig Informationen existieren rund um die Moscheegemeinden. „Der Staatsregierung liegen keine statistischen Angaben darüber vor, in wie vielen Gemeinden in Bayern muslimische Grabfelder vorgehalten werden“, erklärt das Ministerium von Ludwig Spaenle (CSU). Gleiches gelte für die Zahl der Imame. Der Freistaat ist auch an keinem Projekt zu deren Ausbildung beteiligt. Die Zahl der Moscheen und Gebetsstätten „schätzt“ die Staatsregierung wie bereits vor vier Jahren auf rund 400.

Auf muslimische Feiertage kann laut Ministerium in der öffentlichen Verwaltung aus „staatlicher Neutralitätspflicht“ wenig Rücksicht genommen werden. Vorgesetzte sollten Bediensteten aber Urlaub genehmigen – wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Schüler haben es besser: Sie erhalten an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils die ersten beiden Tage offiziell schulfrei.

An der Gestaltung des Religionsunterrichts sind muslimische Verbände derzeit kaum beteiligt. Das Spaenle-Ressort nennt nur den an 300 Schulen angebotenen Modellversuch „Islamischer Unterricht“, an dessen Lehrplan Vertreter der Islamischen Religionsgemeinschaft Erlangen beteiligt waren. Von islamischen Verbänden betriebene Kindertageseinrichtungen, private Ersatz- oder Ergänzungsschulen sucht man im Freistaat vergeblich.

Immerhin wurde 2008 in das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz die Passage aufgenommen, dass die Heimträger verpflichtet sind, die interkulturelle Kompetenz der Betreuungs- und Pflegekräfte zu fördern. Allerdings: „Dem Pflegeministerium liegen bislang keine Förderanträge für Sozialprojekte mit dem Schwerpunkt ’kultursensible Pflege’ vor, die als Zielgruppe unter anderem die Muslime haben.“

Lediglich in bayerischen Justizvollzugsanstalten werden Gefangene „anlassbezogen“ durch muslimische Seelsorger betreut. Außerdem werde im Bedarfsfall eng mit den kommunalen Ausländerbeiräten und mit Religionsbeauftragten der diplomatischen Vertretung der Türkei zusammengearbeitet. Das Kultusministerium ist nicht nur aus diesem Grund überzeugt, dass die bayerische Integrationspolitik vielfach Erfolge zeige und das Umfeld die „bestmögliche“ Grundlage für eine gelingende Integration biete. „Der Islam ist Alltag und Realität in Bayern“, schreibt das Spaenle-Ressort. „Somit kann der Islam als ein Bestandteil Bayerns bezeichnet werden.“ (David Lohmann) INFO Anerkennung von Religionsgemeinschaften Eine abstrakte „Anerkennung als Religionsgemeinschaft“ ist im deutschen Recht nicht vorgesehen. Der Begriff „Religionsgemeinschaft“ spielt lediglich als Merkmal von Rechtsbestimmungen eine Rolle, zum Beispiel im Grundgesetz bei der Einführung eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts. Da dieser „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“ zu erteilen ist, müssen Antragsteller die Voraussetzungen für eine „Religionsgemeinschaft“ erfüllen.

Eine Religionsgemeinschaft wird als Zusammenschluss von Menschen zum Zwecke der Religionsausübung definiert. Sie muss eine verfasste Struktur mit geregelter Organisationsform, Gremien und einer religiösen Instanz haben. Da ein einfacher Zusammenschluss nicht ausreicht, besonders muslimische Gruppen aber äußerst heterogen sind, konnte sich in Deutschland erst 1997 eine anerkannte islamische Religionsgemeinschaft etablieren.

In Bayern hat der 2009 gegründete Verband DITIB Nord- und Südbayern e. V. am 26. März 2014 beim Kultusministerium einen Antrag auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft und Erteilung von bekenntnisorientiertem islamischem Religionsunterricht gestellt. Der Verein unterstützt Ortsgemeinden durch Seminare, Moscheeführungen sowie interreligiöse Dialogarbeit und ist Ansprechpartner für Politik und Verwaltung. Weitere Anträge mit dem Zweck einer Anerkennung liegen nach Angaben von Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) derzeit nicht vor. (LOH)

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