Landtag

Wer Geschädigte und Angehörige betreut, muss für seinen Arbeitsausfall und seine Aufwendungen wie Benzin selbst aufkommen. (Foto: dpa)

14.04.2016

"Der Knoten ist durchschlagen"

Innenausschuss: Einstimmige Zustimmung zur Gleichstellung von Rettungshelfern mit Feuerwehrleuten

Im Kampf für eine Gleichstellung von Rettungshelfern mit Feuerwehrleuten gibt es eine Kehrtwende in Bayern. Der Innenausschuss des Landtags beschloss diese Woche einstimmig einen Antrag der SPD-Fraktion für die Vorbereitung einer gesetzlichen Gleichstellung. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Paul Wengert freut sich: "Damit ist der Knoten endlich durchgeschlagen, der bisher eine Gleichstellung von Rettungshelfern mit Feuerwehrleuten verhindert hat. Das Signal an die Staatsregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, ist nun nicht mehr überhörbar."

Noch vor einem Jahr hatte die CSU einen Antrag der SPD-Fraktion, die Freistellung von Rettungshelfern gesetzlich zu regeln, abgelehnt. "Für Tausende von ehrenamtlichen Aktiven in den Hilfsorganisationen ist jetzt das Ende einer ungerechten Ungleichbehandlung abzusehen", betont Wengert, der auch Vizepräsident des Bayerischen Roten Kreuzes ist.

Häufig müssen Helfer für den Arbeitsausfall und die Aufwendungen selbst aufkommen

Die derzeitige Regelung ist kompliziert: Während Feuerwehrleute einen umfassenden Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch im Einsatzfall haben, gilt dies für die Helfer des Rettungsdienstes nur eingeschränkt. Nur die unmittelbar mit der medizinischen Notfallversorgung und rettungsdienstlichen Transportleistung betrauten Kräfte und solche, die bei einem Massenanfall von Verletzten von der Integrierten Leitstelle zur Unterstützung alarmiert werden, haben seit einigen Jahren denselben Anspruch.

Wer Geschädigte und Angehörige betreut wie etwa die Kriseninterventionsteams oder wer sie mit Essen und Trinken versorgt, in Notunterkünften unterbringt oder für den Materialnachschub bei größeren oder längeren Einsätzen sorgt, muss für seinen Arbeitsausfall und seine Aufwendungen selbst aufkommen. „Vor allem bei größeren Unglücken sind auch diese Rettungshelfer unverzichtbar. Auch ihr Einsatz sollte daher entsprechende Anerkennung finden“, meint Wengert. Dabei gehe es nicht um eine Bezahlung, sondern lediglich um den Ausgleich von Nachteilen aufgrund von Arbeitsversäumnissen und notwendigen Aufwendungen oder Ersatz von Schäden, die den Helfern möglicherweise entstehen. (BSZ)

Kommentare (3)

  1. Ben1986 am 18.05.2016
    PSNV, Hundestaffel und zahlreiche weitere Dienste bei den Hintergrunddiensten werden künftig über weiteren Mitgliederschwund klagen. Grund ist bedauerlicherweise der in Deutschland beschlossene Gesetzesentwurf im Rettungsdienst "Notfallsanitäter"
    Der Notfallsanitäter ist ein halb fertiggestelltes Gesetz das uns bald mal wieder zeigen wird das man die von den Hilfsorganisationen empfohlenen Änderungen für die Umsetzung in Zeit und Form mehr hätte berücksichtigen sollen als die Meinung eines Komitees das 50% Ärzten bestand mit Angst ihre Dienste nicht mehr zu bekommen.
    Im Moment fragen sich die Bundesländer wie der Zeitplan und die Vorgaben eingehalten werden sollen! Besonders stellt man sich auch die Frage wie versorgt man rechtlich gesichert und adäquat die Bevölkerung wenn alle Fahrzeuge im Einsatz sind!
    Gibt es dann noch zahlreiche ehrenamtliche in PSNV, Hundestaffeln und SEG-Teams?
    Gibt es Arbeitgeber die langfristige das Ehrenamt mittragen?

    Nicht nur die Gleichstellung sondern die geringe Anzahl von Mitglieder ist nur durch stetige Werbung positiv zu beeinflusst werden!
  2. Timo am 17.04.2016
    ungefähr so @voa zua ?

    §35 StVO "Sonderrechte"
    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
  3. voa zua am 15.04.2016
    Na endlich...!!!
    Bitte auch gleich noch gesetzlich feststellen, dass die Rettungsdienste hierbei hoheitlich tätig werden, damit Strafzettel sammeln ein Ende hat, wenn sie bei medizinischen Einsätzen Notfällen in zweiter Reihe halten müssen... Untragbar.

    Glückwunsch zu der Einsicht an die Kollegen der Rettungsdienste und an unsere Politiker.
    Es grüßt die Feuerwehr
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