Landtag

Im Jahr 2012 waren 882 Jugendliche unter 18 Jahren im Freistaat schwanger – 432 von ihnen haben abgetrieben. (Foto: Getty)

26.09.2014

Die „Pille danach“ wird immer beliebter

Schriftliche Anfrage der Grünen: Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Bayern ist rückläufig – allerdings nahmen im Jahr 2013 Abtreibungen bei unter 18-Jährigen zu

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland geht weiter zurück. Wie das Statistische Bundesamt im September mitteilte, wurden im zweiten Quartal 2014 nur noch rund 24 500 Abtreibungen gemeldet. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort: Während 2006 noch 119 710 Abbrüche vorgenommen wurden, sank die Zahl auf 102 802 im Jahr 2013. Verena Osgyan (Grüne) interessierte sich jetzt für die Zahlen in Bayern. Außerdem wollte die Abgeordnete wissen, in wie vielen Fällen der Freistaat die Kosten für die Abbrüche übernommen hat und wie häufig die „Pille danach“ verschrieben wird.

Das Gesundheitsministerium antwortet, die Zahl der Abbrüche in Bayern sei im Vergleich zum Vorjahr um 154 auf 11 886 gesunken. Allerdings hat es im Jahr 2010 schon einmal weniger Abtreibungen gegeben. „Der Anteil der unter 18-Jährigen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt haben, lieg bei circa vier Prozent“, ergänzt das Ministerium. Die Fallzahlen seien seit den 1990er Jahren auf 918 Fälle im Jahr 2004 gestiegen und seitdem wieder rückläufig. Im Jahr 2013 gab es aber gegenüber 2012 eine Zunahme um 50 Fälle. „Ob damit der Rückgang der Fallzahlen beendet ist oder nur eine Zufallsschwankung vorliegt, bleibt abzuwarten“, erklärt ein Sprecher von Melanie Huml (CSU). Insgesamt werden in Bayern jedoch immer weniger Teenager schwanger: 2012 waren es 882 Jugendliche – 2008 noch 1215. „Die Zahl ist rückläufig und liegt circa 40 Prozent niedriger als im Jahr 2000“, betont das Ministerium. Nicht erfasst würden allerdings Fehlgeburten, die von Experten auf 15 Prozent geschätzt werden.

Die Kosten für Abtreibungen sind laut dem Huml-Ressort „grundsätzlich von den Frauen selbst zu tragen“. Lediglich bei Schwangerschaftsabbrüchen aus medizinischen oder kriminologischen Gründen (siehe Infokasten) werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Eine weitere Ausnahme erlaubt das Gesetz, wenn sich Frauen in einer finanziell schwierigen Lage befinden. „Der Anteil, der eine entsprechende Kostenübernahmenbescheinigung erhält, liegt bei 70 bis 80 Prozent“, so das Ministerium. Allerdings gingen die absoluten Zahlen von 10 241 im Jahr 2008 auf 9006 im Jahr 2012 zurück.

Gestiegen ist hingegen die Rezeptvergabe für die „Pille danach“. Die Zahl wuchs seit 2007 um 6170 auf 14 868 Verordnungen. Zusätzlich rechnet das Gesundheitsministerium mit einer hohen Dunkelziffer, weil Daten über Abgaben in Notfallambulanzen, Kliniken und über Privatverordnungen nicht erfasst seien. Ein Grund für den Anstieg ist für das Huml-Ressort auch eine neue Pille: „Seit 2009 ist zusätzlich zum Standardwirkstoff Levonorgestrel auch Ulipristal verfügbar, welcher bis zu 120 Stunden nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr oder Versagen der Kontrazeption eingesetzt werden kann.“Davor sei die Grenze bei lediglich 72 Stunden gelegen.

Verhütung ist auch im Unterricht Thema

Um die Teenagerschwangerschaften weiter zu reduzieren, wird auch im Sexualkundeunterricht in der siebten und achten Klasse über das Thema Verhütung gesprochen. „Familien und Sexualerziehung hat neben der Vermittlung fachlicher Inhalte die Aufgabe, die Bedeutung eines verantwortlichen geschlechtlichen Verhaltens für die Dauerhaftigkeit menschlicher Beziehungen und für die Entfaltung der Persönlichkeit herauszustellen“, erläutert ein Fachsprecher. Humanbiologische Sachverhalte würden in Biologie, Werte in Religion oder Ethik vermittelt. Viel Zeit haben die Lehrer dafür allerdings nicht: „Die Richtlinien empfehlen für die Behandlung der vorgesehenen Themen in einer Jahrgangsstufe insgesamt drei bis höchstens zehn Unterrichtsstunden.“ (David Lohmann) INFO: Schwangerschaftsabbruch in Deutschland In den Siebzigerjahren war das Bundesverfassungsgericht der Auffassung, der Embryo sei ein selbständiges menschliches Wesen und dominiere das Recht der Schwangeren auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Entsprechend sah das Gesetz von 1976 nur vier Ausnahmen vor: Die medizinische Indikation (Gefahr für die körperliche oder psychische Gesundheit der Schwangeren), die eugenische Indikation (Diagnose einer schwerwiegenden Behinderung des Kindes), die soziale Indikation (drohende Notlage) und die ethische oder kriminologische Indikation (Schwangerschaft aufgrund einer Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauchs).

1993 änderte sich jedoch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes: Der Schwangerschaftsabbruch bis zur 14. Schwangerschaftswoche sei zwar rechtswidrig, müsse aber strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden – die faktische Fristenregelung war geboren. Bis heute ist Abtreibung bis zum dritten Schwangerschaftsmonat rechtswidrig, aber straffrei – vorausgesetzt, es wurde ein Beratungsgespräch geführt und die dreitägige Bedenkzeit eingehalten. Nach dem dritten Monat ist ein Abbruch nur noch legal, wenn eine medizinische Indikation vorliegt.

Seit den Fünfzigerjahren haben die meisten Industrieländer und eine Reihe von Entwicklungsländern ihre Abtreibungsgesetze liberalisiert. Kanada hat Abtreibung 1988 sogar völlig aus dem Strafgesetz gestrichen. Lediglich in Osteuropa und einzelnen US-Staaten versuchen Abtreibungsgegener die Gesetze derzeit wieder restriktiver zu gestalten. (LOH)

Kommentare (1)

  1. gauni2002 am 26.09.2014
    Jeder Mensch ist sexuell so aufgeklärt, dass er weiß, WANN die Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft gegeben ist. Leider fehlt es vielen Menschen in ihrem gesteigerten Sexualtrieb an präventiven Denken. Nur die Frage ist, wozu dann die Menschen ein Hirn haben, wenn diese es nicht zum Denken benutzen. Deshalb bin ich auch gegen Schwangerschaftsabbrüche(Ausnahmen medizinische Gründe und Vergewaltigungen). Im Auto muss ich mich doch genauso Anschnallen, falls ein Unfall passiert, damit ich geschützt bin, und das Gürtelanschnallen dauert auch nicht länger als ein Kondom über zu streifen.
    Auch beim Vögeln sollte man den verstand nicht abschalten.
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