Landtag

An der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität existieren drei Konkordatslehrstühle. (Foto DDP)

11.06.2010

Disput über Mitspracherecht der Kirche

Grünen-Antrag zur Abschaffung der Konkordat-Lehrstühle abgelehnt

An 21 Universitäten in Bayern gibt es so genannte Konkordatslehrstühle. Das bedeutet, bei Berufungen bestimmt die katholische Kirche über die Person des künftigen Lehrstuhlinhabers mit. Die Frage, ob dies zeitgemäß ist, hat im Hochschulausschuss zu einer heftigen Debatte zwischen CSU und Grünen geführt. Bei einem Konkordat handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen einer Religionsgemeinschaft und einem Staat. Die Konkordatslehrstühle – auch Weltanschauungslehrstühle genannt – sind eine Besonderheit des Freistaats, die bereits 1817 festgelegt worden ist. In einem Kontrakt zwischen dem damaligen Königreich Bayern und dem Vatikan wurde festgehalten, dass Lehrstühle, die sich Bildungsfragen widmen, mit Zustimmung der Kirche besetzt werden sollen. 1924 ist diese Vereinbarung erneuert und 1974 neu gefasst worden. Resultat: 21 Lehrstühle der Philosophie, Pädagogik und Sozialwissenschaften benötigen gegenwärtig für Neubesetzungen die Zustimmung des Heiligen Stuhls. Dieses Verfahren ist in den Augen von Ulrike Gote, hochschulpolitische Sprecherin der Grünen im bayerischen Landtag, nicht mehr zeitgemäß. Deshalb beantragte sie, dieses Mitspracherecht abzuschaffen. Parallel müsse eine Kompensation für die Kirche geschaffen werden. Welche das sein könnte, nannte die Abgeordnete nicht. „Die Abschaffung der Konkordatslehrstühle ist allein schon wegen der Trennung von Kirche und Staat notwendig“, sagte Gote. Ohne diese Differenzierung wäre die Kirche „heute nicht so stark, wie sie es ist. Und das sage ich als Christin, die ich bin.“ Bei zwei ehemaligen Mitgliedern der bayerischen Staatsregierung sorgten Gotes Worte für Empörung: Karl Freller (CSU), ehemaliger Staatssekretär im Kultusministerium, hob die Bedeutung der Kirche für die Wertebildung hervor. Insofern sei ihre Meinung bei der Besetzung der Konkordatslehrstühle, an denen vornehmlich Lehrer ausgebildet würden, von großer Bedeutung. Dies habe auch der bayerische Verfassungsgerichtshof im Jahr 1980 bestätigt, als er eine Klage gegen besagtes Mitspracherecht abwies. Überdies attestierte Freller den Grünen, „dass sie mehrheitlich eine tief sitzende Abneigung gegen die christlichen Kirchen“ umtreibe. Damit spielte er auf einen Beschluss des letzten Parteitags an, bei dem beschlossen wurde, religiöse Symbole seien in Schulen Fehl am Platz. Als unangemessen bezeichnete Freller den Zeitpunkt, zu dem die Grünen ihren Antrag stellen: „Gerade jetzt, wo die Kirche eine Krise durchmacht“, sagte er. Letzteren Vorwurf formulierte auch Thomas Goppel (CSU), ehemaliger Wissenschaftsminister. Nach einer Grundsatzrede zur Bedeutung von Religion generell und der katholischen Kirche insbesondere berief er sich auf Gesetzestexte: Sowohl im Grundgesetz als auch in der bayerischen Verfassung sei ein Mitspracherecht der Kirche verankert, sagte er. Gote blieb den beiden keine Antwort schuldig und bezeichnete ihre Argumentationslinie als dünn. Mitnichten habe sie den Zeitpunkt des Antrags gewählt, um die derzeitige Sinneskrise der Kirche ob der Missbrauchsfälle auszunutzen. Bereits vor Jahren habe man in ihrer Fraktion über dieses Konkordat gesprochen und einen Antrag erwogen. Außerdem: „Offenbar spricht die Partei mit dem großen C in ihrem Namen nicht mit ihrer Kirche“, sagte sie. Ebendies habe sie selbst sehr wohl getan und zudem die Ergebnisse der letzten Bischofskonferenz vom vergangenen März abgewartet. „Da standen nämlich die Konkordatslehrstühle auf der Tagesordnung“, sagte Gote. Damals hätten die Bischöfe Diskussionsbereitschaft beim Thema Konkordatslehrstühle signalisiert. „Würden Sie öfter mit Ihrer Mutterkirche sprechen, wüssten Sie das vielleicht auch“, beendete die Grünen-Abgeordnete ihre Ausführungen. Unterstützung bekam Gote von Natascha Kohnen (SPD): Die Abschaffung besagter Lehrstühle sei historisch überfällig. Darüber hinaus habe „die Trennung von Kirche und Staat nichts mit der Wertigkeit zu tun, die man der Kirche zuschreibt“. Davon abgesehen hätte die Kirche längst Gesprächsbereitschaft signalisiert. Verträge und somit auch ein Konkordat könne man gegebenenfalls ändern, sagte Michael Piazolo (Freie Wähler). Allerdings forderte er einen Dialog mit der Kirche, bevor irgendeine Entscheidung getroffen werde. „Mich stört, dass im Antrag der Grünen das Ziel schon festgelegt ist“, sagte er. „Große Sympathie“ für den Antrag der Grünen hegt nach eigener Aussage Annette Bulfon (FDP). Dennoch stimmte sie gegen ihn, weil sie den jetzigen Zeitpunkt für unangemessen halte. Gemeint ist die derzeitige Krise der Kirche. Bei der verbalen Auseinandersetzung drohte eine Information aus dem Ministerium fast unterzugehen: Ein Vertreter berichtete, dass die Berufung an einen Konkordatslehrstuhl für Philosophie in Erlangen anstehe. Einige Professoren und Dozenten hätten bereits Klage gegen das notwendige Votum aus dem Vatikan eingelegt und wollten notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht klagen. „Das heißt, die Lage wird in absehbarer Zeit gerichtlich geklärt“, meinte der Ministeriumsvertreter. Dieses Urteil wolle die Staatsregierung abwarten, bevor sie in etwaige Verhandlungen mit der Kirche trete. Diese Information missfiel Goppel: „Ich finde die Sichtweise der Staatsregierung gar nicht gut“, sagte er. Er sei nicht ins Parlament gegangen, um sich sein Tun von der Judikative vorschreiben zu lassen. Dies hätten die Abgeordneten als Legislative zu regeln und die Exekutive müsse vollstrecken. In diesem Punkt stimmte ihm sogar seine Kontrahentin Gote zu. Gegen deren Antrag stimmten CSU, Freie Wähler und FDP. (Alexandra Kournioti)

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