Landtag

Kommunalpolitiker, die bayerische Landtagsabgeordnete werden, können zukünftig auf eine höhere Altersvorsorge hoffen. (Foto: dpa)

17.02.2017

Dissens um gerechte Pensionen

Altersversorgung von Abgeordneten

Gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Rechtsausschuss eine Änderung der Altersvorsorgung für Abgeordnete beschlossen, die vor oder nach ihrer Parlamentszugehörigkeit als Bürgermeister oder Landrat tätig waren. Üben diese beide Ämter jeweils kürzer als zehn Jahre aus, haben sie bisher laut Gesetz keinen Anspruch auf die reguläre Altersversorgung. Mit der Neuregelung werden künftig beide Amtszeiten addiert, sodass Anspruch entsteht, als hätten sie eines der Ämter mindestens zehn Jahre bekleidet. Man schließe damit eine Gerechtigkeitslücke und erleichtere den Wechsel zwischen landes- und kommunalpolitischem Engagement, erklärte CSU-Fraktionsgeschäftsführer Josef Zellmeyer.

SPD: Abgeordnete haben eh eine üppige Pension

Keine Notwendigkeit für eine Änderung sah dagegen Franz Schindler (SPD). Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen hätten Abgeordnete und kommunale Mandatsträger ohnehin eine „üppige Altersversorgung“. Richtig sei, dass bei einer Kombination von parlamentarischen und kommunalen Amtszeiten von je unter zehn Jahren kein Anspruch auf die reguläre Altersversorgung bestehe, die Betroffenen fielen nach ihrem Ausscheiden aber „nicht ins Bodenlose“. Schindler erinnerte an den Anspruch auf Versorgungsabfindung, der dem Höchstbetrag in der Rentenversicherung entspreche. Dieser könne wahlweise als Gesamtbetrag ausgezahlt oder für die Nachversicherung in der Rente genutzt werden.

Zudem verwies Schindler auf eine neue gravierende Ungerechtigkeit, die der CSU-Gesetzentwurf schaffe. So erhalte ein Kommunalpolitiker, der später in den Landtag wechsle, seine Ruhestandsbezüge erst mit Eintritt ins Rentenalter, während ein Abgeordneter, der noch Bürgermeister oder Landrat werde, diese bereits mit dem Ausscheiden aus dem Amt bekomme. Im Extremfall könne dann bereits ein 40-Jähriger eine lebenslange Rente in Höhe von rund 2700 Euro erhalten. Das entspreche etwa dem Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nach 45 Beitragsjahren. „Wenn wir diesen Gesetzentwurf beschließen, ermöglichen wir einigen wenigen eine üppige Pension in jungen Jahren“, warnte Schindler.

Ulrike Gote (Grüne) schloss sich dessen Kritik an. Statt eine nicht vorhandene Gerechtigkeitslücke zu schließen, schaffe die CSU eine Ungleichbehandlung von Abgeordneten. Wenn man eine Änderung für erforderlich halte, sollte sich diese am Modell des Bundestages orientieren, wo ein abgestufter Anspruch bereits mit dem ersten Jahr der Zugehörigkeit entstehe. Peter Meyer (Freie Wähler) kündigte für seine Fraktion die Zustimmung zum CSU-Vorschlag an. Er warf Schindler vor, die Versorgung von Abgeordneten und Kommunalpolitikern unberechtigterweise mit den Leistungen der Rentenversicherung zu vergleichen. Dass die Zahlungen an politische Mandatsträger höher ausfielen, sei mit deren hoher Arbeitsbelastung begründbar.

Der CSU-Abgeordnete Franz Rieger verwies darauf, dass der Vorschlag die Zustimmung der unabhängigen Abgeordnetenrechtskommission habe. Nach deren Einschätzung hätte die Neuregelung für die genannten Fälle sogar noch besser dotiert sein können. Es handle sich deshalb um einen „maßvollen und ausgewogenen Vorschlag“ für einige wenige Betroffene. „Es ist also nicht so, dass wir Abgeordnete uns etwas zuschanzen würden“, erklärte er. (Jürgen Umlauft)

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