Landtag

Auch in Gartenlokalen macht Biertrinken Spaß: Leider müssen sie früher schließen als traditionelle Biergärten. (Foto: DPA)

28.02.2014

Draußen trinken nur bis 22 Uhr

Umweltausschuss: Gleiche Öffnungszeiten für Biergärten und Gartenlokale: CSU sagt Nein

Die Öffnungszeiten für Freischankflächen von Gaststätten werden nicht verlängert. Die CSU lehnte mit ihrer Mehrheit im Umweltausschuss einen Antrag der SPD ab, in dem für die Außenbereiche von Traditionswirtschaften eine Verlängerung der Schankzeit von derzeit 22 auf 23 Uhr gefordert wurde – so wie dies in Biergärten seit 1999 erlaubt ist. Der SPD-Abgeordnete Harry Scheuenstuhl sprach sich für eine Gleichbehandlung aller gastronomischen Wirtshausbetriebe aus. Was für oberbayerische Biergärten recht sei, müsse auch für fränkische Schankwirtschaften gelten, sagte er. Der einzige Unterschied zwischen einem Biergarten und einer Freischankfläche sei schließlich, dass in Biergärten eigene Speisen mitgebracht werden dürften.

Die CSU sah dagegen keinen Regelungsbedarf. Die Biergartenverordnung sei seinerzeit nur erlassen worden, um die sich in den Sommermonaten häufenden Klagen von Anwohnern über Lärmbelästigungen bis tief in die Nacht hinein in den Griff zu bekommen, erklärte der CSU-Abgeordnete Otto Hünnerkopf. Abgesehen von wenigen Ausnahmen wie in der Fürther Gustavstraße gebe es bezüglich der Freischankflächen von Wirtschaften kaum Proteste, selbst wenn in besonders lauen Sommernächten über 23 Uhr hinaus ausgeschenkt werde. Im Regelfall funktioniere das gutnachbarschaftliche leben und leben lassen, sagte Hünnerkopf. „Solange sich niemand beschwert, kann man auch länger sitzen bleiben.“ Eine Verordnung würde aus seiner Sicht mehr Probleme provozieren als lösen. Andere CSU-Politiker wie der Mittelfranke Volker Bauer verwiesen auf das nächtliche Ruhebedürfnis von Kindern und älteren Menschen. Dem laufe eine grundsätzliche Verlängerung der Schankerlaubnis im Freien bis 23 Uhr zuwider.

Scheuenstuhl hielt diese Argumentation für nicht schlüssig. Wenn dem so wäre, dürfte es auch die Ausnahmeregelung für Biergärten nicht geben, für die sogar die Lärmgrenzwerte erhöht worden seien. „Es handelt sich um keine grenzenlose Verschiebung, aus meiner Sicht ist 23 Uhr kein Weltuntergang“, sagte er. Zumal die Einzelfallentscheidung den Kommunen überlassen bleiben solle. Da es in Franken keine klassischen Biergärten, sondern nur Wirtshäuser mit Freischankflächen gebe, sei die jetzige Rechtslage eine klare Benachteiligung der fränkischen Gastronomie, so Scheuenstuhl. Das sah sein Hofer Fraktionskollege Klaus Adelt ähnlich. Es sei nicht einzusehen, warum ein Wirt seine im Freien sitzenden Gäste um 22 Uhr nach Hause schicken müsse, während man im Biergarten noch bleiben dürfe.

Unterstützung für den SPD-Vorstoß kam von den Grünen und den Freien Wählern. So sagte der Grüne Christian Magerl, er habe grundsätzlich Verständnis für das Ruhebedürfnis von Anwohnern gastronomischer Betriebe, doch mit Blick auf die insgesamt wenigen Tage im Jahr, an denen man auch noch nach 22 Uhr im Freien sitzen könne, neige er in der Abwägung zu einer Verlängerung der Schankzeiten für Traditionswirtshäuser. Benno Zierer (Freie Wähler) verwies auf die geänderten Ausgehgewohnheiten am Abend. Diesen entsprechend sei eine Verlängerung bis 23 Uhr sinnvoll und für Anwohner auch akzeptabel. Längere Öffnungszeiten für Freischankflächen könnten auch ein Beitrag dazu sein, Innenstädte wieder lebendiger und attraktiver zu machen. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (1)

  1. Ups am 28.02.2014
    Zum "Unwort des letzten Jahrzehnts" ernenne ich hiermit den Begriff "geänderte Ausgehgewohnheiten".
    Mit dieser Begründung wird seit geraumer Zeit jeder Lärm gerechtfertigt, der Menschen mit geregelter Arbeitszeit und dem damit verbundenen Ruhebedürfnis in der Nacht stören könnte; Klagen von Bewohnern der Innenstädte kann man damit leicht als überzogen darstellen, weil "der zeitgemäß lebende Mensch" angeblich erst nach Mitternacht einschlafen muss. Liebe Beschäftigte in Dienstleistungsberufen, die Ihr früh aus den Federn kommen müsst, verweigert ab sofort den "feierfröhlichen" Mitmenschen Eure Dienste am Morgen! Sollten Beschwerden kommen, argumentiert Ihr ganz simpel mit den "geänderten Augehgewohnheiten", denen Ihr Euch jetzt auch angepasst hättet.
    Ich bin auch weiterhin sehr zufrieden damit, wenn ich bis 22 Uhr in einem Wirtshausgarten sitzen kann und lasse danach den Anwohnern ihre verdiente Nachtruhe.
Die Frage der Woche

Ist die geplante neue Kindergrundsicherung sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.