Landtag

Mit Drohnen lassen sich zum Beispiel Drogen über Gefängnismauern fliegen. (Symbolfoto: dpa)

23.09.2016

Drohnen für Knackis

Momentan gibt es keine technische Abwehrmöglichkeit von Drohnen im Luftraum oberhalb von Justizvollzuganstalten

In einer Beiratssitzung der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech wurde darüber berichtet, dass im Luftraum oberhalb des Geländes der Justizvollzuganstalt schon mehrfach Drohnen gesichtet wurden. „Diese dienen auch dazu, Gegenstände wie zum Beispiel Handys, Ladekabel oder SIM-Karten auf dem Gelände abzuwerfen, welche dann wohl in den unberechtigten Besitz von Gefangenen übergehen sollen“, vermutet Herbert Kränzlein (SPD). Der Abgeordnete wollte daher von der Staatsregierung wissen, wie viele Vorfälle dieser Art bisher in Gefängnissen in Bayern bekannt geworden sind.

Das Justizministerium schreibt in seiner Antwort, bayernweit seien bisher in neun Fällen Drohnen im Luftraum über Justizvollzugseinrichtungen gesichtet worden. Aufgefallen seien diese in Straubing, München, Traunstein, Nürnberg Landshut und sogar bereits zwei Mal in Landsberg am Lech und Augsburg. Sichergestellt werden konnten die abgeworfenen Gegenstände allerdings nicht: „Bis dato kam es zu keinem verifizierbaren Einbringen von Gegenständen in Justizvollzugsanstalten durch Drohnen“, erklärt das Ressort von Justizminister Winfried Bausback (CSU).

Bisher sind neun Drohnen im Luftraum über Justizvollzugseinrichtungen gesichtet worden

Welche Möglichkeiten zukünftig zur Drohnenabwehr eingesetzt werden könnten, steht laut Ministerium noch nicht fest. „Da das Einbringen unerlaubter Gegenstände in Justizvollzugsanstalten ohnehin verboten und bereits strafbewehrt ist, erscheinen lediglich administrative Maßnahmen wie beispielsweise die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitstatbestandes wenig zielführend“, heißt es in der Anfrage. Mehr Erfolg verspricht sich die Staatsregierung von technischen Abwehrmaßnahmen. Das Problem: Weder den beiden bayerischen Landesluftfahrtbehörden noch Polizei oder Bundeskriminalamt sind solche Drohnenabwehrmöglichkeiten bekannt.

Nach Aussage des Justizministeriums wird derzeit in einzelnen Ländern nur ein Gerät getestet, welches Drohnen zwar erkennen, deren Flug aber nicht unterbinden kann. „Im Dezember 2015 fand eine Vorstellung dieses Systems durch den Hersteller im Rahmen der Tagung der Sicherheitsbeamten in Justizvollzugsanstalten an der Bayerischen Justizvollzugsakademie Straubing statt“, erklärt das Ministerium. Sämtliche Sicherheitsbeamte seien allerdings zu der Auffassung gekommen, dass es derzeit zu keiner spürbaren Erhöhung der Sicherheit beitragen könne.

Die technische Entwicklung werde laut Ministerium zwar „engmaschig“ verfolgt. Die Gefängnisse in Bayern würden aber bis zu einer technischen Lösung weiterhin auf das ohnehin obligatorische Absuchen der den Gefangenen zugänglichen Freiflächen, einer erhöhten Aufmerksamkeit im Hinblick auf Fluggeräte und die Montage von feinmaschigen Vorsatzgittern vor den Haftraumfenstern setzen. (David Lohmann)

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