Landtag

Der Landtag will wieder aus den Schlagzeilen verschwinden. (Foto: DAPD)

17.05.2013

Ehefrauen-Verträge sind jetzt passé

Plenum: Neuregelung des Abgeordnetengesetzes

Nach mehreren interfraktionellen Treffen haben sich vier der fünf im Landtag vertretenen Parteien auf eine deutliche Verschärfung des Abgeordnetengesetzes geeinigt. Sie fassten dabei die Regeln zur Beschäftigung von Mitarbeitern in Abgeordnetenbüros in Teilen noch strenger als der Bundestag. Demnach wird es künftig verboten sein, Familienmitglieder bis zum vierten Verwandtschaftsgrad anzustellen und sich die Personalkosten vom Landtag erstatten zu lassen. Somit scheiden auch Cousins und Cousinen als staatlich alimentierte Mitarbeiter aus. Zudem dürfen die Parlamentarier künftig auch keine Personen mehr auf Staatskosten anstellen, die mit einem anderen Abgeordneten bis zum dritten Grad verwandt sind. Analog gelten die neuen Regeln für Lebenspartner und deren Angehörige. Sie treten bereits zum 1. Juni in Kraft.

Freie Wähler: Kurz vor Schluss gab es Streit

In den Reihen der Freien Wähler kam es kurz vor Schluss zum Streit. Fraktionschef Hubert Aiwanger hatte die Fraktion auf seine Linie eingeschworen – ihm gingen die Änderungen zu weit. Dann nach diesen Ausschlusskriterien seien bayernweit wohl mehrere 1000 Personen betroffen, dies komme einem Berufsverbot gleich, urteilte Aiwanger. Bei der Beratung im Rechtsausschuss stellte der FW-Abgeordnete Bernhard Pohl zudem die Frage der Praktikabilität. Wolle künftig ein Bewerber bei einem Abgeordneten angestellt werden, müsse er bescheinigen, nicht einmal entfernt mit einem anderen Parlamentarier verwandt zu sein. „Mit derart überzogenen Vorschriften schütten wir das Kind mit dem Bade aus“, erklärte Pohl.
Kurz vor der Abstimmung im Landtagsplenum (die nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe erfolgte) kam indes noch einmal Bewegung in die Sache – die FW wollten dem Kompromiss der anderen Fraktionen doch zustimmen.
Einstimmig verabschiedete der Landtag die weiteren Neuregelungen. Zu diesen gehört, dass in Zukunft die Mitarbeiterverträge über die Landtagsverwaltung abgewickelt werden. Die Abgeordneten können sich ihre Mitarbeiter weiter selbst aussuchen, sie treten aber nicht mehr als deren Arbeitgeber auf. Die vom Landtag gewährte Mitarbeiterpauschale wird also nicht mehr auf das Abgeordnetenkonto überwiesen.
In einem weiteren Schritt wollen die Fraktionen die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten neu regeln. Entscheidungen darüber sollen noch vor der Sommerpause fallen. Klar ist jetzt schon, dass die Sanktionen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht deutlich verschärft werden. Diese können künftig mit einem Ordnungsgeld bis zur Höhe einer halben jährlichen Abgeordnetendiät bestraft werden.
„Wir haben uns entschieden, eine klare Linie zu fahren, um nach außen den bösen Schein zu vermeiden, es würden Familienmitglieder bevorzugt behandelt“, sagte Petra Guttenberger (CSU) zu dem fraktionsübergreifenden Kompromiss. Andreas Fischer (FDP) sprach von einem „guten Signal“, nachdem die Ereignisse der vergangenen Wochen „das Vertrauen ins Parlament erschüttert“ hätten. Franz Schindler (SPD) wies die Kritik von Hubert Aiwanger im Rechtsausschuss als „unverständlich“ zurück. Es würden keine Berufsverbote ausgesprochen, da es jedem Abgeordneten unbenommen bleibe, Angehörige auf eigene Kosten anzustellen. „Verboten wird nur die Erstattung der Kosten dafür“, stellte Schindler klar. Christine Stahl (Grüne) kündigte weitere Vorstöße ihrer Fraktion zur Regelung von Nebeneinkünften und konkrete Vorschläge für die Prüfpflichten des Landtagsamtes an. Außerdem müssten die zu erwartenden Hinweise des Obersten Rechnungshofes (ORH) in die Gesetze und Verhaltensvorschriften eingearbeitet werden. (Jürgen Umlauft)

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