Landtag

Die Staatsregierung muss Abgeordneten im Bayerischen Landtag schriftliche Anfragen beantworten. (Foto: dpa)

16.02.2017

Ein Mord, der keiner war

SPD-Fraktionschef verbreitete Falschmeldung des Innenministeriums

"Bestimmt sind Bayerns Medien schuld. Nicht einmal mehr über einen Mord mit antisemitischem Hintergrund berichten sie!“ Das muss empfunden haben, wer auf der Webseite der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag die Pressemeldung von Markus Rinderspacher gelesen hatten. Zumal man gleich daneben das Original jener Antwort fand, die Innenminister Joachim Herrmann (CSU) persönlich überbracht hatte: „1x Mord §211, 1x Totschlag §212“, eindeutig, unauslegbar. Dass beides nur Versuche waren, das verschwieg des Ministers – ja wer denn: Redenschreiber? Landespolizeipräsident? Sekretärin? Praktikant?

Genau nach München gemeldet

Bei Nürnbergs Polizeipräsidium, der Dienststelle, von der die Kapitalverbrechen sofort nach Bekanntwerden sowie später für die Statistik nach München gemeldet wurden, schwört man Stein und Bein: Die Statistikmeldung sei genau. Sie zeige, wenn es beim Versuch geblieben ist: „Jedes Delikt hat seine Schlüsselzahl.“ Auch die Nürnberg-Fürther Oberstaatsanwaltschaft winkt ab: „Wir haben das dem Innenminister nicht gemeldet.“ Das Landeskriminalamt LKA wiederum verweist für eine Auskunft direkt an Herrmanns Ministerium. Für dessen Pressesprecher Oliver Platzer „umfasst §211 auch den versuchten Mord. Das ist nur eine statistische Aufführung, aber keine polizeiliche Kriminalstatistik“. So erklärt er des Ministers Antwort an den Landtag.

Anfragen werden nach aktuellem Kenntnisstand beantwortet

Sind also schriftliche Auskünfte der Staatsregierung an Abgeordnete nur Muster ohne Wert, ohne Pflicht auf Wahrheit nach Treu und Glauben? Bedürfen sie etwa gar einer grundsätzlichen Nachprüfung, bevor sie der Öffentlichkeit präsentiert werden dürfen? „Es bleibt dem Abgeordneten unbenommen, die Inhalte seinerseits zu überprüfen. In der Regel werden Antworten der Staatsregierung dem jeweils aktuellen Kenntnisstand und der verfügbaren Datenlage entsprechen“, schätzt ein Landtagssprecher. Aber einen Mord zu verkünden, den es nicht gibt, dürfte einem Politiker nicht passieren. Schon gar nicht in Zeiten von Fake News, „Alternativer Wahrheit“, „Lügenpresse“-Geschrei. Und speziell nicht dem Minister, der für die Innere Sicherheit verantwortlich ist. Denn egal ob Rechts- oder Linksaußen: Extremisten sind schnell dabei, Behörden wie Medien Verschleierung oder Unterschlagung wichtiger Nachrichten vorzuwerfen.
(Heinz Wraneschitz)

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