Landtag

Mancherorts fehlt der Feuerwehr der Nachwuchs. (Foto: dpa)

21.06.2017

Feuerwehrleute sollen bis 65 löschen dürfen

Ein Großteil der Feuerwehrleute in Bayern ist ehrenamtlich aktiv. Mancherorts fehlt ihnen der Nachwuchs. Daher sollen erfahrene Feuerwehrleute künftig länger löschen dürfen. Aber reicht das?

Feuerwehrleute dürfen in Bayern künftig bis zum vollendeten 65. Lebensjahr aktiven Dienst betreiben. Der Landtag beschloss am heutigen Mittwoch eine umfangreiche Novelle des Feuerwehrgesetzes, die unter anderem eine Anhebung der bisherigen Altersgrenze von 63 Jahren vorsieht. Damit reagiert der Freistaat - wie bereits andere Bundesländer - auf mögliche Personalengpässe bei den Feuerwehren.

Der demografische Wandel bedeute eine große Herausforderung für die Feuerwehren, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). "Leider ist es nicht mehr selbstverständlich, dass überall zu jeder Tages- und Nachzeit immer ausreichend Männer und Frauen zur Verfügung stehen. Darauf müssen wir jetzt sofort reagieren." Glücklicherweise gebe es in Bayern bislang noch keinen akuten Personalmangel, "aber wir müssen jetzt die Weichen stellen, dass das so bleibt."

In Bayern gibt es 310 000 ehrenamtliche Feuerwehrleute

In Bayern gibt es derzeit rund 320 000 Personen im aktiven Feuerwehrdienst, davon 310 000 ehrenamtlich. "Dieses Einsatzkräftepotenzial für die Feuerwehren vor Ort möchten wir sichern", sagte der CSU-Innenexperte Florian Herrmann. In vielen Regionen Deutschlands muss die Feuerwehr ein sinkendes Interesse bei jungen Menschen verkraften.

Nach Florian Herrmanns Worten sieht das Gesetz außerdem vor, "dass den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet wird, freiwillig selbst die Nachwuchsarbeit in ihrer öffentlichen Einrichtung Feuerwehr erheblich zu stärken, und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe herangeführt werden können". Von 12 bis 18 Jahren können Jugendliche dann als Feuerwehranwärter Dienst leisten, um anschließend in die aktive Wehr zu wechseln. Der Innenminister fügte jedoch hinzu, dass durch die Kinderfeuerwehren keine Garantien gegeben werden könnten, dass sich die Situation tatsächlich verbessere.

Um eine flächendeckende Versorgung von Feuerwehren zu sichern, soll das neue Gesetz auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtern. (dpa) Anmerkung der Redaktion: Der Text wurde aktualisiert

Kommentare (1)

  1. Feuerteufel am 21.06.2017
    Unglaublich.
    "... damit unsere Feuerwehren auch in Zukunft noch regen Zulauf haben", wird "Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, auf freiwilliger Basis selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr erheblich zu stärken und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen."
    Feuerwehrspielen nicht mehr am Spielplatz, sondern im Feuerwehrhaus. Hurra.
    Was kommt als Nächstes? Weil Polizisten fehlen, dürfen die Kinderlein ab drei Jahren künftig auf der Polizeiwache statt in der Kita Räuber (ohne Schandi) spielen?
    Oder weil die Bundeswehr Nachwuchsprobleme hat, werden auf Truppenübungsplätzen Kriegsspielecken für Windelkinder eingerichtet.
    Mein Hals schmerzt jedenfalls gerade erheblich vom Kopfschütteln, das mich seit einer Viertelstunde plagt.
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.