Landtag

Eine Messleitung für Kohlenwasserstoff in einer Stollenwand. (Foto: dpa)

22.08.2014

Fracking: Ausnahmen für Naturschutzgebiete laut Staatsregierung „nicht zielführend“

Schriftliche Anfrage von Ludwig Hartmann, Christian Magerl und Jürgen Mistol (alle Grüne)

Nach einer Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe ist auch im Freistaat mit durch Fracking erschließbaren Schiefergasvorkommen zu rechnen. „Derzeit sind auch in Bayern mehrere Erlaubnisfelder für das Aufsuchen von Kohlenwasserstoff erteilt worden“, schreiben Fraktionschef Ludwig Hartmann, Christian Magerl und Jürgen Mistol (alle Grüne) in ihrer Anfrage. Die Erdgasförderung durch Fracking sei aber aufgrund der Gefährdung des Grundwassers abzulehnen. Sie wollten daher wissen, ob die Staatsregierung mit Schiefergaspotenzialen und wirtschaftlich förderbarem Erdgas- oder Erdgasvorkommen im Freistaats rechnet.

Das Energieministerium schreibt, dass in Bayern überhaupt keine Schiefergaspotenziale vorhanden sind: „Weder der vorhandene Opalinuston noch der Posidonienschiefer haben die für die Entwicklung erforderliche Menge an organischer Substanz beziehungsweise thermischer Reife erreicht, sodass sich keine Kohlenwasserstofflagerstätten bilden konnten.“ Aus diesem Grund seien aktuell nur sieben gewerbliche Genehmigungen auf insgesamt 8107 Quadratkilometern zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen erteilt. Die Gebiete befinden sich südlich der Donau in Schwaben, Oberbayern und Niederbayern. Erkundungsmaßnahmen finden derzeit außerdem bayernweit an fünf Standorten auf zusammen 7521 Quadratkilometern statt.

Die bislang im Freistaat gefundenen und konventionell wirtschaftlich geförderten Erdöl- und Erdgasvorkommen befinden sich laut dem Ressort von Ilse Aigner (CSU) in einem bis zu 75 Kilometer breiten Streifen nördlich der Alpen. „Bevorzugt in diesem Gebiet könnten theoretisch noch weitere ausschließlich konventionell förderbaren Lagerstätten vorhanden sein.“ Ab wann ein Abbau rentabel sei, liege allerdings in der Beurteilungskompetenz der Unternehmen. „Die Weiterentwicklung der Erkundungstechniken […] bietet für die interessierten Firmen immer wieder Möglichkeiten, neue Vorkommen zu finden oder auch alte […] wirtschaftlich neu zu erschließen.“

Warum bei der Genehmigung der Erlaubnisflächen nicht auf Wasserschutz- oder Natura2000-Gebiete Rücksicht genommen wird, begründet ein Fachsprecher mit den Ausnahmen in den Verordnungen. „Eine generelle Herausnahme von Schutzgebieten wäre in der Regel nicht zielführend.“ Eine Beurteilung sei in der Regel nur in einer Einzelfallprüfung bei detaillierter Kenntnis der Einzelfallmaßnahmen möglich. Wenn Gebietsteile ohne Detailprüfung herausgenommen würden, „wäre die Untersuchung und Erteilung eines zusammenhängenden Feldes kaum noch möglich.“ (David Lohmann)

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