Landtag

Im Internet können sich Beamte in Sachen neues Dienstrecht fit machen. (Foto Bilderbox)

04.02.2011

Führungskräfte auf der Schulbank

Opposition kritisiert fehlende Zahlen zu Teilnehmern an Fortbildungen zum neuen Dienstrecht

Erst seit gut einem Monat gilt in Bayerns öffentlicher Verwaltung ein neues Dienstrecht – und schon liegt eine erste Auswertung vor. In den neuen Normen wird das Leistungsprinzip betont. Um das umzusetzen, sind die Führungskräfte gefragt. Jetzt wurde untersucht, wie die Chefs das umsetzen.
Mit den Schulungen wolle man hauptsächlich die kommunikativen Fähigkeiten der Führungskräfte optimieren, erklärte Ministerialrat Peter Rötzer aus dem Finanzministerium. Das teilte er den Mitgliedern des Ausschusses für den öffentlichen Dienst mit. Immerhin kämen jetzt auf die Vorgesetzten im Bereich Personalentwicklung, Leistungsbeurteilung und modulare Qualifizierung neue Aufgaben zu. So sollen sie bei ihren Mitarbeitern „die Qualifikation, Flexibilität und Eigenverantwortung steigern und die Entwicklungsmöglichkeiten fördern“.
Personalsachbearbeiter, Führungskräfte und interessierte Beschäftigte: Für jede Gruppe hat das Finanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Finanzen und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege ein E-Learning-Programm entwickelt. Auf der Bildungsplattform BayLern2 stehe diese virtuelle Didaktik im Netz bereit. Rötzer: „Dieses Angebot steht allen Ressorts zur Verfügung.“
Insbesondere der für die Führungskräfte konzipierte E-Learning-Kurs vermittle Kenntnisse im Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Zudem werde der neue Handlungsspielraum für Führungskräfte thematisiert. Die Stoffvermittlung via Internet habe für die Lernenden Vorteile: zeitlich flexibel, dennoch zeitnah, bedarfsorientiert und räumlich ungebunden seien sie. 2200 Nutzer könnten gleichzeitig im Netz arbeiten.
Abgesehen von den Internet- würden auch Präsenzschulungen angeboten, die „auf Ressortspezifika eingehen“. Seit September 2010 böte man diese auch Multiplikatoren-Schulungen genannten Seminare für Vertreter aller Ressorts an. Dabei unterscheiden sich die Maßnahmen von Behörde zu Behörde, wie aus dem Bericht hervorgeht. Im Einzelnen: Staatskanzlei: Mit Schreiben beabsichtigt man, die Führungskräfte des Hauses über die wesentlichen Änderungen im neuen Recht zu informieren. Einen Schwerpunkt will man auf die Bereiche „Leistungsorientierte Beurteilung“ und „Laufbahnrecht“ setzen.
Innenministerium: Geplant sind für Führungskräfte halbtägige Informationsveranstaltungen zu den neuen Regelungen. Zudem will man hausinterne Seminare für „Leistungsorientierte Beurteilung“ anbieten.
Oberste Baubehörde: Abteilungs- und Sachgebietsleiter, Behörden- und Bereichsleiter sowie Dienstleister: Alle sollen in halb- bis eintägigen Seminaren über das neue Dienstrecht informiert werden.
Justizministerium: Behörden- und Geschäftsleiter haben inzwischen zwei Schulungen bekommen. Ihre Erkenntnisse würden sie multiplikatorisch weiter gegeben.
Kultusministerium: Eine ganze Reihe von Maßnahmen sind vorgesehen: Während vier Schulungen zum neuen Recht bereits stattgefunden haben, soll beispielsweise zu den neuen Beurteilungsrichtlinien gesondert geschult werden.
Finanzministerium: Die meisten Informationsveranstaltungen haben die Mitglieder der Ressorts bereits absolviert. Nun sollen bestehende Fortbildungsangebote für Führungskräfte auf das neue Dienstrecht ausgerichtet werden.
Wissenschaftsministerium: Teilnehmer an Multiplikatorenschulungen sollen ihrerseits im Ressort Führungskräfte und Mitarbeiter schulen. Für Führungspositionen gibt es zusätzliche Schulungen
Wirtschaftsministerium: Laufbahnrecht und Beurteilungswesen stehen hier ab Anfang 2011 auf der Agenda. Vergleichbares plant auch das Umweltministerium.
Landwirtschaftsministerium: Aktuelle Vollzugshinweise gibt es beispielsweise schriftlich. Dasselbe plant auch das Landtagsamt. Dort sollen vor der nächsten Beurteilungsrunde Führungskräfte genau über das neue Recht informiert werden.
Sozialministerium: An früheren und noch ausstehenden Schulungen haben neben Führungskräften aus dem Ministerium auch welche aus den nachgeordneten Behörden teilgenommen.
Oberster Rechnungshof: Hauseigene Mitarbeiter sollen ihre Kollegen schulen. Die wiederum sind zuvor im Finanzministerium „in die Lehre“ gegangen.
Die Opposition kritisierte geschlossen, dass der Bericht keine Zahlen beinhaltet. Beispielsweise konnte Rötzer nicht beziffern, wie viele Führungskräfte an Seminaren teilgenommen haben. Auf Adi Sprinkarts (Grüne) Nachfrage, ob die Veranstaltungen verpflichtend seien, verneinte der Mitarbeiter. Darauf dass die Ressorts unterschiedlich stark schulen, verwies Diana Stachowitz (SPD). Ob Kommunen auch informiert werden, wollte Peter Meyer (Freie Wähler) wissen. Rötzer: „Sie können so viele Broschüren haben, wie sie wollen.“ (Alexandra Kournioti)

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