Landtag

Beschaffenheit, Kennzeichnung und Schadstoffgehalt: 16 Prozent der im Freistaat untersuchten Spielwaren wurden beanstandet. (Foto: dpa)

15.05.2015

Gift in der Gummi-Ente

Schriftliche Anfrage der SPD: Jedes zwölfte Kinderspielzeug enthält verbotene Weichmacher – Bußgelder wurden dennoch nicht verhängt

Der Schadstoffgehalt in Spielzeug ist erschreckend hoch. Durch Hautkontakt beim Spielen können Kinder laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung in einer Stunde so viel Gift aufnehmen, wie es dem Rauch von 40 Zigaretten entspricht. Dabei kam schon eine Studie der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2010 zu dem Ergebnis, dass acht von zehn Spielwaren stark bis sehr stark belastet sind. „Bis heute hat sich die Situation nicht gebessert, wie die wiederkehrenden Berichte über zu hohe Konzentrationen von Schadstoffen deutlich zeigen“, schimpft der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD, Florian von Brunn. Dabei sei insbesondere die Staatsregierung gefragt, weil die Kontrolle auf gesundheitsgefährdende Stoffe in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.

Das Verbraucherschutzministerium verweist auf die umfangreichen physikalischen und chemischen Untersuchungen von Spielsachen durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Erlangen. Die Proben würden im Handel, bei Herstellern, Importeuren und Messen nach einem vorgegebenen Plan entnommen. Bei den Tests wurden allerdings in 15,9 Prozent der Fälle Beanstandungen gefunden. Im Vorjahr waren es lediglich 13,5 Prozent, wie das Ressort von Ulrike Scharf (CSU) einräumt.

Ursachen für die Reklamation waren Beschaffenheit, Kennzeichnung und Schadstoffgehalt der Spielzeuge. So lagen die in Tierversuchen krebserregenden Nitrosamine in jeder 16. Probe zum Teil deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert. Sie kommen vor allem in Luftballons, Quietschfiguren und Greifspielzeug vor. Und bei fast jeder 12. Untersuchung entdeckten die Kontrolleure die verbotenen Weichmacher Phthalate. Die Gehalte in den untersuchten Puppen, Spielfiguren, Saugnäpfen, Wasserspielzeugen oder Abziehbildern lagen zwischen einem und 31 Prozent. Sie können durch Speichel und Körperwärme aus dem Spielzeug herausgelöst werden.

Die Aufnahme der Schadstoffe in den Körper kann die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen, erklärt das Ministerium. „Kinder mit ihrem sich entwickelnden Organismus reagieren besonders empfindlich auf derartige Stoffe.“ Gleichzeitig versucht das Scharf-Ressort zu beruhigen: Die relativ hohe Beanstandungsquote komme durch eine verdachtsorientierte Probenahme und sei nicht repräsentativ für einen allgemeinen Spielzeug-Warenkorb. „Spielzeug mit verbotenen Weichmachern wird beispielsweise bei Anbietern mit Rest- und Altbeständen vorgefunden.“

Wenn Unternehmen schadstoffbelastetes Spielzeug in Umlauf bringen, müssen sie laut Verbraucherschutzministerium mit Sanktionen rechnen. Das waren allerdings im Jahr 2013 im Bereich der Gewerbeaufsichtsämter in 248 Fällen „freiwillige Maßnahmen des Inverkehrbringers“ und in 147 Fällen „Weiterleitung an zuständige Behörden“. In 99 Fällen gab es Revisionsschreiben und in sieben Fällen Ersatzmaßnahmen. Rückrufe, Bußgelder oder Strafanzeigen wurden im letzten Jahr keine ausgesprochen. Verbraucher können sich unter www.lgl.bayern.de über Warnungen informieren.

Verbraucherministerin Scharf rät Bürgern zu Produkten mit dem Gütesiegel „Blauer Engel“, „Oeko-Tex Standart 100“ und „GS“ (siehe Infokasten). Außerdem möchte der Freistaat ein europäisches Sicherheitszeichen entsprechend den Vorgaben des deutschen GS-Zeichens einführen. „Im Bereich des Kunststoffspielzeugs setzt sich die Staatsregierung für eine Herabsetzung des Grenzwerts für die hormonell wirksame Substanz Bisphenol A in der europäischen Spielzeugrichtlinie beziehungsweise für die Prüfung eines vorsorglichen Verbots ein“, versichert das Ministerium. Aktuell sind die Grenzwerte bei bestimmten Schwermetallen wie Blei weniger streng als vor der Richtlinienreform für Spielzeugsicherheit im Jahr 2009. (David Lohmann)

INFO: Gütesiegel für Kinderspielzeug Um für Kunden Inhaltsstoffe transparenter zu machen, setzen viele Unternehmen auf Kennzeichen.

Blauer Engel: Mit dem Umweltzeichen werden Spielwaren ausgezeichnet, bei deren Herstellung ökologisch nachhaltig erzeugte Rohstoffe eingesetzt wurden – ohne umweltschädliche und gesundheitsgefährdende Chemikalien. Die Vergabekriterien wurden zusammen mit dem Bundesumweltministerium, dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung erarbeitet. Diese Produkte sind allerdings nur umweltfreundlicher als andere der jeweiligen Produktgruppe.

Oeko-Tex Standard 100:
Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Prüf- und Zertifizierungssystem für textile Spielwaren. Die Schadstoffprüfungen umfassen gesetzlich verbotene, reglementierte und gesundheitsbedenkliche, aber noch nicht gesetzlich geregelte Substanzen.Zertifiziert werden nur die Produkte, die ausnahmslos den geforderten Kriterien entsprechen. Kritiker bemängeln allerdings die unzureichende Trennung von Herstellern und Prüfstellen.

GS:
Das Siegel „Geprüfte Sicherheit“ (GS) ist das einzig gesetzlich geregelte Prüfzeichen in Europa für Produktsicherheit. Damit wird dem Spielzeug im Rahmen des Produktsicherheitsgesetzes in der Kategorie 1 bescheinigt, dass es in den Mund genommen werden kann und die verwendeten Materialien trotz längerfristigem Hautkontakt ungefährlich sind. Allerdings kam es bereits vor, dass bei großen Stückzahlen nachgeordertes Material trotz des Signets nicht mehr der ursprünglichen Qualität entsprach. (LOH)

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