Landtag

Laut Kuwaitischem Gesetz dürfen Israelis auch in Deutschland nicht befördert werden. (Foto: dpa)

11.01.2018

Grüne: Bayern soll Kuweit Airways verklagen

Kuwait Airways weigert sich in Deutschland, Israelis oder Deutsche mit israelischem Stempel im Reisepass zu befördern

Ende letzten Jahres hat das Landgericht Frankfurt die Klage eines in Berlin lebenden Mannes gegen Kuwait Airways abgelehnt. Die Fluggesellschaft hatte dem Passagier mit israelischem Pass im Sommer 2016 am Frankfurter Flughafen die Beförderung verweigert, obwohl er ein gültiges Ticket besaß. Sie berief sich im Prozess darauf, sich nur an kuwaitische Gesetze zu halten, zu denen ein Beförderungsverbot für Israelis gehöre. „Einen Passagier nicht mitfliegen zu lassen, weil er Israeli ist, ist purer Antisemitismus“, erklärt die Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Katharina Schulze. Sie wollte daher wissen, welche Maßnahmen die Staatsregierung gegen dieses diskriminierende Verhalten ergriffen hat.

Das Innenministerium antwortet, das Verhalten von Kuwait Airways sei bekannt. „Hintergrund ist, dass der Staat Kuwait israelische Pässe unabhängig von der Religionszugehörigkeit des Passinhabers nicht anerkennt“, heißt es in der Antwort. Auch Deutschen, deren Pass einen israelischen Einreisestempel oder ein israelisches Visum enthält, wird laut Auswärtigem Amt die Einreise nach Kuwait verweigert. Aktuell sei aber weder der Staatsregierung noch der Flughafen München GmbH (FMG) ein Fall bekannt, bei dem ein israelischer Staatsbürger einen Flug mit Kuwait Airways gebucht hat und anschließend ab Flughafen München nicht befördert wurde.

Der Aufsichtsrat der FMG hat sich nach Angaben des Ressorts von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nicht mit dieser Thematik befasst, da das Verhalten von Kuwait Airways als Staatsunternehmen außerhalb des Zuständigkeits- und Einflussbereichs des Aufsichtsrates liegt. Ebenso sei es der FMG nicht möglich, einzelnen Fluggesellschaften Start- und Landerechte zu entziehen. „Die FMG als Betreiberin des Flughafens München unterliegt einer gesetzlichen Betriebspflicht“, erläutert das Ministerium. Grundlage dafür sei das internationale Luftverkehrsabkommen vom 30. April 1974 zwischen Deutschland und dem Staat Kuwait über den Fluglinienverkehr.

Kuweit Airways Start- und Landerechte in München entziehen?

Konkrete Maßnahmen kann die Staatsregierung nach eigener Aussage nicht ergreifen. „Da die Verweigerung der Beförderung letztlich ihren Ursprung in der fehlenden Anerkennung israelischer Pässe durch den Staat Kuwait hat, fallen etwaige diplomatische Schritte in dieser Angelegenheit in die Zuständigkeit des Bundes respektive des Auswärtigen Amtes.“ Inzwischen fordern auch die Bundestagsparteien einen Landerechte-Entzug für die arabische Airline.

Fraktionschefin Schulze will nicht auf den Bund warten. Sie fordert, dass der Freistaat als Anteilseigner an der FMG schon jetzt rechtliche Schritte gegen Kuwait Airways prüft und ergreift. Die Werte des Grundgesetzes und das deutsche Recht dürften hierzulande nicht hinter kuwaitisches Recht zurücktreten. „Antisemitismus“, sagt Schulze, „müssen wir immer entschieden entgegentreten und für Freiheit, Menschenrechte und Toleranz eintreten.“ (David Lohmann)

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