Landtag

Die CSU möchte bei großen Projekten das Volk befragen - ganz unverbindlich. (Foto: dpa)

21.11.2014

Grüne klagen gegen Volksbefragung

Das gab es noch nie: Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen ein Gesetz, das noch gar nicht beschlossen ist

Mit einem ungewöhnlichen Mittel wollen die bayerischen Grünen das geplante Gesetz der CSU zu unverbindlichen Volksbefragungen stoppen. Am Freitag reichte die Landtagsfraktion eine "vorbeugende Meinungsverschiedenheit" beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. "Wir wollen nicht abwarten, bis das Gesetz beschlossen ist", sagte die innenpolitische Grünen-Sprecherin Katharina Schulze.  
Damit geht die Partei einen wenig bekannten Weg: Vergleichbare Beschwerden gegen Gesetze, die noch nicht endgültig im Landtag beschlossen wurden, gab es bisher nur eine Handvoll. "Wir wollen Zeit gewinnen und hoffen, dass im Landtag erst dann über die Volksbefragung abgestimmt wird, wenn das Gericht entschieden hat", erklärte Schulze. "Das gehört zum guten Ton und wäre mehr als sinnvoll", sagte sie.
Die CSU-Staatsregierung plant, der Bevölkerung ein Mitspracherecht bei großen Verkehrsprojekten und anderen wichtigen Entscheidungen zu geben. Die Grünen kritisieren jedoch, dass die Entscheidungen nicht verbindlich sein sollen. Außerdem fordern sie, auch der Opposition oder den Bürgern zu ermöglichen, Volksbefragungen zu initiieren.

SPD: "übereilt und Effekthascherei"

In der Opposition ist man sich allerdings keineswegs einig: Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Franz Schindler, hält die Anrufung des  Verfassungsgerichtshofs für "übereilt und Effekthascherei". Schließlich stehe der Gesetzgebungsprozess noch am Anfang und die Verabschiedung im Landtag komme erst im kommenden Jahr auf die Tagesordnung. Schindler betonte: “Die Fundamentalkritik der Grünen an Volksbefragungen ist für mich unverständlich. Die Grünen wollen offensichtlich nicht, dass das Volk mehr Mitwirkungsmöglichkeiten erhält. Sie scheinen Angst zu haben, Volksbefragungen, die von der Staatsregierung initiiert werden, zu verlieren. Die SPD hat hingegen keine Angst vor dem Volk, sondern möchte den Wählerinnen und Wählern mit der Einführung von Volksbefragungen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten geben.”
Allerdings sagte Schindler auch, dass die SPD die Kritik der Grünen teile, dass mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung die Rechte der Opposition im Landtag verletzt werden. Genau deshalb habe die SPD-Fraktion - im Gegensatz zu den Grünen - auch einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, wonach auch die Minderheit des Landtags und nicht nur die Staatsregierung und die CSU-Mehrheit die Möglichkeit erhalten sollen, Volksbefragungen zu beschließen.
De SPD wünsche den Grünen nun viel Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof. Schindler: "Wir selbst werden zunächst den Gesetzgebungsprozess zu Ende führen und dann, wie bereits angekündigt, selbst den Verfassungsgerichtshof anrufen.” (dpa)

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