Landtag

Die CSU möchte bei großen Projekten das Volk befragen - ganz unverbindlich. (Foto: dpa)

21.11.2014

Grüne klagen gegen Volksbefragung

Das gab es noch nie: Eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen ein Gesetz, das noch gar nicht beschlossen ist

Mit einem ungewöhnlichen Mittel wollen die bayerischen Grünen das geplante Gesetz der CSU zu unverbindlichen Volksbefragungen stoppen. Am Freitag reichte die Landtagsfraktion eine "vorbeugende Meinungsverschiedenheit" beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. "Wir wollen nicht abwarten, bis das Gesetz beschlossen ist", sagte die innenpolitische Grünen-Sprecherin Katharina Schulze.  
Damit geht die Partei einen wenig bekannten Weg: Vergleichbare Beschwerden gegen Gesetze, die noch nicht endgültig im Landtag beschlossen wurden, gab es bisher nur eine Handvoll. "Wir wollen Zeit gewinnen und hoffen, dass im Landtag erst dann über die Volksbefragung abgestimmt wird, wenn das Gericht entschieden hat", erklärte Schulze. "Das gehört zum guten Ton und wäre mehr als sinnvoll", sagte sie.
Die CSU-Staatsregierung plant, der Bevölkerung ein Mitspracherecht bei großen Verkehrsprojekten und anderen wichtigen Entscheidungen zu geben. Die Grünen kritisieren jedoch, dass die Entscheidungen nicht verbindlich sein sollen. Außerdem fordern sie, auch der Opposition oder den Bürgern zu ermöglichen, Volksbefragungen zu initiieren.

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