Landtag

Eine überdurchschnittliche Arzneimittelkonzentration ist erstmals bei einer Untersuchung bei Georgensgmünd im September 2000 festgestellt worden. (Foto: dpa)

25.07.2014

Hohe Arzneimittel-Konzentration in der Fränkischen Rezat

Schriftliche Anfrage der Freien Wähler

Laut Peter Bauer (Freie Wähler) wurde Ansbach ausgewählt, um an einem Pilotprojekt zur Wasserreinigung von Arzneimittelrückständen teilzunehmen. Grund sei die überdurchschnittlich starke Belastung der Rezat mit potenziell gesundheitsschädlichen Stoffen. Der Abgeordnete wollte jetzt wissen, seit wann den Behörden die Verunreinigung des Quellflusses der Rednitz bekannt ist.

Das Umweltministerium schreibt in seiner Antwort, eine überdurchschnittliche Arzneimittelkonzentration sei erstmals bei einer Untersuchung bei Georgensgmünd im September 2000 festgestellt worden. „Zu erhöhten Werten kann es bei abflussschwachen Gewässern aufgrund der geringen Verdünnung des gereinigten Abwassers kommen.“ Aus diesem Grund sei die Probenahmestelle als weiteres Beispielgewässer in das Arzneimittelmonitoring-Programm des Landesamts für Umwelt (LfU) aufgenommen worden. „Das LfU führte darüber hinaus in den Jahren 2007, 2009 und 2011 im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht an der Kläranlage Ansbach ein Wirkungsmonitoring mit Fischen durch“, ergänzt das Ministerium.

Das Ergebnis: Bei rund 22 Messungen wurden neun Arzneimittel-Metaboliten gefunden. „Die Untersuchungen ergaben vor allem 2011 im Kläranlagenablauf sowie in der Fränkischen Rezat unterhalb der Einleitung relativ hohe Konzentrationen der Arzneimittelwirkstoffe Diclofenac, Carbamazepin sowie Tramadol“, schreibt das Ressort von Marcel Huber (CSU). Eine erhöhte Konzentration sei insbesondere wegen der Grippewellen in den Wintermonaten zu erwarten. Ebenfalls häufig gemessen wurde der künstliche Süßstoff Acesulfam sowie die Korrosionsschutzmittelwirkstoffe Benzotriazol und Tolyltriazole.

„Viele Arzeimittelrückstände sind schlecht biologisch abbaubar und können mit den bisher üblichen Reinigungstechnologien nicht oder nur unvollständig aus dem Abwasser entfernt werden“, erklärt das Umweltministerium. Eine rechtliche Verpflichtung zur Errichtung einer zusätzlichen vierten Reinigungsstufe bestehe bisher aber nicht. Wenigstens sind laut eines Fachsprechers keine Gen-Veränderungen bei Fischen bekannt und die Anforderungen der Trinkwasserverordnung in den letzten Jahren konstant erfüllt worden. Immerhin soll jetzt zusammen mit einem kommunalen Kläranlagenbetreiber ein Pilotprojekt zur vierten Reinigungsstufe durchgeführt werden. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen kommt das Verfahren schon länger auf freiwilliger Basis zum Einsatz.  (David Lohmann)

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