Landtag

Er leitete den NSU-Untertsuchungsausschuss im Landtag: Franz Schindler (SPD). Und hat heute noch einige Fragen. (Foto: dpa)

11.08.2015

Hornberger Schießen

Zwei Polizisten widerprechen sich im NSU-Untersuchungsausschuss. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen der beiden. Und zieht jetzt die Anklage zurück

Zwei Jahre nach einer brisanten Zeugenaussage im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags ist ein bayerischer Kriminalpolizist dem drohenden Strafprozess doch noch entgangen. Die Staatsanwaltschaft München I hat ihre Anklage wegen falscher uneidlicher Aussage mittlerweile zurückgezogen. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage des SPD-Rechtsexperten Franz Schindler hervor. 

Der Rosenheimer Kriminalhauptkommissar Konrad P. hatte im Juni 2013 bei seiner Zeugenbefragung eine Schockwelle in der Fachwelt ausgelöst. Denn P. behauptete, er habe den Namen der Terrorgruppe NSU schon 2007 bei einer Dienstbesprechung der SoKo "Bosporus" zum ersten Mal gehört. 

Bis dahin hatten die Sicherheitsbehörden betont, jahrelang nichts von der Existenz einer rechtsextremen Terrorgruppe gewusst zu haben. Nun stand der Verdacht im Raum, dass die Existenz der Neonazi-Terroristen zwar bekannt war, die Spur aber nicht weiter verfolgt wurde. Das hätte eine noch größere Blamage für die Ermittler bedeutet, die die NSU-Serie von zehn Morden nicht hatten aufklären können.  

Warum wurde nur gegen einen der Polizisten ermittelt?

Allerdings widersprach ein Kollege des Mannes dessen Darstellung noch am gleichen Tag. Bei einer Gegenüberstellung blieben beide bei ihrer jeweiligen Darstellung. Die Staatsanwaltschaft München I verdächtigte P. anschließend der Falschaussage und klagte ihn im August 2014 an.  


Zwischenzeitlich hatte es jedoch Hinweise gegeben, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits 2005 im Besitz einer Daten-CD mit Hinweisen auf den NSU war. Die Staatsanwaltschaft ließ deswegen nachermitteln - und kam im März zu dem Schuss, dass eine Verurteilung P.s "aufgrund der verbleibend Unsicherheiten" nicht mehr hinreichend wahrscheinlich sei. Die Besprechungen, Telefonate und Gespräche lägen bereits acht Jahre zurück. "Eine valide Erkenntnisgewinnung erscheint nicht mehr möglich", heißt es in dem Schreiben. Deswegen habe die Staatsanwaltschaft bereits im März das Verfahren eingestellt.

SPD-Rechtsexperte Schindler sieht das kritisch. "Die Staatsanwaltschaft macht einen Rückzieher, statt den Sachverhalt aufzuklären", sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag. "Die Begründung, warum das Verfahren eingestellt wurde, ist nicht so überzeugend." Schindler will zudem wissen, warum nur gegen P. ermittelt wurde - nicht aber gegen den Kollegen, der möglicherweise ebenso falsch ausgesagt hatte. (dpa)

Kommentare (1)

  1. Renate am 11.08.2015
    Eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus!!!
Die Frage der Woche

Ist das geplante Demokratiefördergesetz sinnvoll?

Unser Pro und Contra jede Woche neu
Diskutieren Sie mit!

Die Frage der Woche – Archiv
Vergabeplattform
Vergabeplattform

Staatsanzeiger eServices
die Vergabeplattform für öffentliche
Ausschreibungen und Aufträge Ausschreiber Bewerber

Jahresbeilage 2023

Nächster Erscheinungstermin:
29. November 2024

Weitere Infos unter Tel. 089 / 29 01 42 54 /56
oder
per Mail an anzeigen@bsz.de

Download der aktuellen Ausgabe vom 24.11.2023 (PDF, 19 MB)

E-Paper
Unser Bayern

Die kunst- und kulturhistorische Beilage der Bayerischen Staatszeitung

BR Player
Bayerischer Landtag
Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.

Abo Anmeldung

Benutzername

Kennwort

Bei Problemen: Tel. 089 – 290142-59 und -69 oder vertrieb@bsz.de.