Landtag

Warnung vor unseriösen Fake-Onlineshops und falschen Kaufangebote im Internet. (Foto: dpa)

20.03.2017

Kampf gegen Fake-Onlineshops

Im Internet tummeln sich nicht nur ehrliche Nutzer und Verkäufer, sondern auch Betrüger. Die Landtags-SPD sieht Handlungsbedarf

Die Landtags-SPD wirft der Staatsregierung vor, zu wenig gegen sogenannte Fake Shops im Internet zu unternehmen. Das sind Betrüger, die Kunden über vermeintliche Schnäppchenangebote zu Zahlungen per Vorkasse animieren - die versprochene Ware dann aber nicht liefern. Der Staatsregierung sei das Problem nicht einmal richtig bekannt, sie unternehme deshalb zu wenig dagegen, klagte der SPD-Verbraucherschutzexperte Florian von Brunn. Dies zeige erneut, wie schlecht es um den Verbraucherschutz in Bayern bestellt sei. Das Verbraucherschutzministerium wies die Kritik zurück. Man stelle den Verbrauchern vielfältige Informationen rund um das Internet und die digitale Welt zur Verfügung, hieß es - auch zu Fake Shops. Und Ressortchefin Ulrike Scharf (CSU) betonte: "Verbrauchertäuschung ist nicht hinnehmbar, egal ob in der realen Welt oder im Internet. Es braucht eine konsequente Strafverfolgung auch im Netz."

Ministerium weist Kritik zurück

Von Brunn erklärte, das Problem betreffe auch den sogenannten Marktplatz von Amazon, wo Kunden Waren von externen Verkäufern angeboten bekommen. Auch Amazon unternehme dagegen zu wenig. Ein Amazon-Sprecher betonte, man dulde Fake Shops in keiner Weise und schütze "jeden Kunden beim Kauf auf Amazon.de mit der A-Z Garantie" - solange die Zahlung über die Amazon-Website erfolge. "Wir raten Kunden für Bestellungen bei Marketplace-Verkäufern, niemals Bezahlungen außerhalb der Amazon Website zu veranlassen." Die Staatsregierung erklärte in ihrer Antwort auf eine Anfrage Brunns, die Zentralstelle Cybercrime bei der Bamberger Generalstaatsanwaltschaft "führte und führt seit ihrer Errichtung am 1. Januar 2015 auch Ermittlungsverfahren gegen Betreiber sogenannter Fake Shops". Genaue Angaben zur Anzahl könnten aber "mangels gesonderter statistischer Erfassung" nicht gemacht werden. (dpa)

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