Landtag

Schottdorf hatte niedergelassenen Ärzten Rabatte auf Laborleistungen gewährt. Die Ärzte rechneten diese Laborleistungen aber unter eigenem Namen zum vollen Gebührensatz mit den Kassen ab. (Foto: dpa)

18.11.2014

Kein Stopp für Schottdorf-Ausschuss

Beschwerde gegen Untersuchungsausschuss wurde abgewiesen

Der Augsburger Laborarzt Bernd Schottdorf ist mit dem Versuch gescheitert, den Untersuchungsausschuss im Landtag zu seinem Fall zu stoppen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies eine Verfassungsbeschwerde Schottdorfs gegen den Ausschuss zurück, wie das Gericht mitteilte. "Die bloße Möglichkeit, dass durch die Beweiserhebung des Untersuchungsausschusses in Grundrechte einzelner Bürger eingegriffen wird, kann der Einsetzung des Ausschusses und der Erteilung des Untersuchungsauftrags nicht entgegengehalten werden", hieß es in der Begründung des Gerichts.
Schottdorf hatte niedergelassenen Ärzten Rabatte auf Laborleistungen gewährt. Die Ärzte rechneten diese Laborleistungen aber unter eigenem Namen zum vollen Gebührensatz mit den Kassen ab; der von Schottdorf gewährte Rabatt verblieb ihnen als Zubrot. Das Justizministerium hält dieses System für rechtswidrig - nach wie vor nicht geklärt ist aber die Frage, ob Schottdorfs System auch strafbar war. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte das 2009 verneint und die Ermittlungen in den meisten Fällen eingestellt. 2012 kam der Bundesgerichtshof in einer Pilotentscheidung aber zur gegenteiligen Einschätzung.
Die Opposition will in dem Untersuschungausschuss klären, ob die Staatsanwaltschaften Schottdorf und seine Kundschaft geschont haben und ob es dabei politische Einflussnahme aus CSU und Regierung gab. Der Ausschuss hat bereits mit seiner Arbeit begonnen, hatte kritische Fragen wegen des erwarteten Urteils allerdings bisher ausgeklammert.

Grüne: "Her mit den Akten"

"Pure Zeitverschwendung des Herrn Schottdorf – der Untersuchungsausschuss hätte seine Arbeit bereits im Sommer aufnehmen können", kommentiert Sepp Dürr, rechtspolitischer Sprecher der Landtags-Grünen, die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. "Völlig unbegründet" seien die Befürchtungen anderer Fraktionen zur Rechtmäßigkeit der Beweisführung gewesen. Dürr ist voller Tatendrang: "Jetzt kann der Untersuchungsausschuss diesem gigantischen medizin- und rechtspolitischen Skandal auf den Grund gehen. Her mit den Akten!"
Auch Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) begrüßt das Urteil. Sie betont: "Besonders positiv bewerte ich, dass das Nebeneinander von parlamentarischer Untersuchung und Strafverfahren ausdrücklich bestätigt wurde. Damit wurde das Parlament vom Gericht bestärkt."
Der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses Labor, Franz Schindler, stellt klar, dass der Untersuchungsausschuss nicht über einen bestimmten Laborarzt "zu Gericht sitze", sondern mögliches Fehlverhalten bayerischer Behörden und Ministerien im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges zu Lasten von Patienten und Krankenversicherungen aufklären wolle. Schindler wertet die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs als klaren Sieg des Parlaments und als eindeutige Niederlage für Peter Gauweiler. Dass Gauweiler, obwohl er selbst Abgeordneter ist, als Bevollmächtigter des Beschwerdeführers die Kontrollbefugnis des Parlaments mit Argumenten aus vordemokratischer Zeit angegriffen habe, sei schon bemerkenswert und werfe die Frage nach seinen Motiven auf.  (BSZ/dpa)

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