Landtag

08.07.2011

Landesbank-Aufseher sollen blechen

Die Landtagsopposition will das Haftungsrecht für Banker verschärfen

Die Opposition im Landtag will das Haftungsrecht für die Verwaltungsräte der Bayerischen Landesbank verschärfen. SPD, Freie Wähler und Grüne haben dazu einen gemeinsamen Entwurf zur Änderung des Landesbankgesetzes erarbeitet. Sie wollen erreichen, dass die Haftung der Verwaltungsräte für von ihnen mitzuverantwortende Schäden an die Regelungen im Aktienrecht angepasst wird. Dort ist Schadenersatz bereits bei einfacher Fahrlässigkeit möglich, die Satzung der BayernLB sieht dies aber erst bei grober Fahrlässigkeit vor.
Der entsprechende Passus war 2001 im Zuge des letztlich geplatzten Milliarden-Kredits für den Medienunternehmer Leo Kirch von den Verwaltungsräten selbst entschärft worden. „Das war ein klassischer Fall von Selbstbegünstigung“, erklärte der Grüne Eike Hallitzky. Bernhard Pohl (Freie Wähler) erläuterte, man wolle mit dem Entwurf vorhandene Schwächen in der Bankaufsicht beseitigen. Ziel solle sein, dass sich die Aufseher der BayernLB nicht leichter aus der Verantwortung stehlen könnten als die Kontrolleure börsennotierter Unternehmen, sagte Pohl: „Wir wollen die Haftung für jede Form der Fahrlässigkeit und des schuldhaften Verhaltens.“

Teurer Flop


Hätte es das Haftungsprivileg beim Kauf der maroden Hypo Group Alpe Adria (HGAA) nicht gegeben, könnten heute alle Verwaltungsräte für den 3,75 Milliarden Euro teuren Flop in Haftung genommen werden.
Derzeit droht nur den damaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Ex-Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) und Siegfried Naser, ehedem Sparkassenpräsident, die Zahlung von Schadenersatz.
Nach Kenntnis des SPD-Abgeordneten Harald Güller laufen gegenwärtig Verhandlungen zwischen der BayernLB und den Betroffenen. Güller sieht diese skeptisch. „Wir wollen keinen Deal, sondern einen Prozess“, betonte er. Nur vor Gericht könnten die Haftungsfragen eindeutig geklärt werden. Zu den Erfolgsaussichten äußert sich Güller zurückhaltend: „Wir werden nie die 3,75 Milliarden Euro zurückbekommen, aber jeder zurückbezahlte Euro ist wichtig.“ Zum einen für die Staatskasse, zum anderen für den Rechtsfrieden im Land. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Kleinen gehängt werden, die Großen aber laufen gelassen, so Güller.

Warten auf die Entscheidung aus Brüssel


Schadenersatzklage bezüglich der HGAA hat die BayernLB inzwischen auch gegen ihre früheren Vorstände erhoben. Sollten sie verurteilt werden, würden wohl zumindest zum Teil die Versicherungen einspringen.
Unabhängig davon ermittelt die Staatsanwaltschaft München weiter strafrechtlich gegen die beteiligten Vorstände und Verwaltungsräte.
Über den Stand des EU-Beihilfeverfahrens, das entscheidend für die Zukunft der BayernLB ist, informierte am Donnerstag Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) den Haushaltsausschuss und die Landesbank-Kommission des Landtags in nichtöffentlicher Sitzung. Dem Vernehmen nach steht die Brüsseler Entscheidung über die Zulässigkeit der zehn Milliarden Euro umfassenden Rettung der BayernLB durch den Freistaat unmittelbar bevor.
Demnach will die EU-Kommission den Vorgang nur unter strengen Auflagen erlauben. Der Grüne Hallitzky beklagte sich im Vorfeld der Sitzung im Namen der Opposition vehement darüber, dass die Staatsregierung ihrer Zusage nicht nachgekommen sei, den Landtag regelmäßig über den Stand des Verfahrens zu informieren. Dies, so Hallitzky, sei eine „bodenlose Unverschämtheit“.
(Jürgen Umlauft)

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