Landtag

In Brandenburg gilt bereits ein Wahlalter ab 16 Jahren. (Foto: Britta Pedersen/dpa)

03.02.2016

Mit 16 an die Urne

Gesetzentwürfe: SPD und Grüne wollen das Wahlalter absenken. Die CSU mauert

SPD und Grüne fordern eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. Dies soll von der Kommunal- bis zur Landtagswahl gelten, heißt in von den beiden Fraktionen vorgelegten Gesetzentwürfen. Zudem sollen sich 16- und 17-Jährige auch an Bürger- und Volksentscheiden beteiligen können. Ergänzend sprechen sich die Grünen dafür aus, Minderjährige gleichberechtigt mit Rede- und Stimmrecht an kommunalen Bürgerversammlungen zu beteiligen.

Jugendliche und ihre Bedürfnisse ernst nehmen

Claudia Stamm (Grüne) erklärte, die Politik müsse Jugendliche und ihre Bedürfnisse ernst nehmen. Dazu gehöre, sie an der eigenen Zukunftsgestaltung teilhaben zu lassen. Unter Verweis auf aktuelle Studien versprach sie sich von der Absenkung des Wahlalters eine insgesamt höhere Wahlbeteiligung und eine Stärkung der Demokratie gegen radikale und extremistische Kräfte. Verbunden werden müsse der Schritt mit einer Stärkung der politischen Bildung an den Schulen. Linus Förster (SPD) ergänzte, Jugendliche ab 16 seien in der Lage, verantwortungsbewusste Entscheidungen zu treffen. Er verwies auf positive Erfahrungen in anderen Bundesländern. Dagegen betonte Andreas Lorenz (CSU), seine Fraktion werde an der Koppelung von Wahlalter und Volljährigkeit festhalten. Das Wahlrecht sei kein "minderes Recht", das man auch schon Jugendlichen einräumen könne. Für die Freien Wähler schlug Florian Streibl vor, das Wahlalter zunächst probeweise für Kommunalwahlen auf 16 Jahre zu senken. Erst mit den Erfahrungen daraus und begleitenden Maßnahmen zur Stärkung von demokratischer und politischer Bildung könne über eine Ausweitung auf Bezirks- oder Landtagswahlen nachgedacht werden. (Jürgen Umlauft)

Kommentare (2)

  1. Martin Wilke am 07.02.2016
    Jugendliche sind von politischen Entscheidungen ebenso wie Erwachsene betroffen. Von Entscheidungen mit langfristigen Auswirkungen (z.B. Staatsverschuldung oder Umweltschäden) sind sie sogar noch stärker betroffen, weil sie noch länger leben werden. Daher sollten sie selbstverständlich mitentscheiden dürfen. Und das gilt nicht erst ab 16 Jahren.
    Und wenn die Freien Wähler an Erfahrungen interessiert sind, können sie ja mal einen Blick auf die Bundesländer werfen, in denen 16jährige schon seit etlichen Jahren wählen dürfen.
  2. otto regensbacher am 06.02.2016
    Es gab ja schon Vorschläge, ein zusätzliches Elternstimmrecht ab Geburt der Kinder zu gewährleisten.
    Und nun probiert man es mit dem Wahlrecht ab 16 Jahren für "Kinder und Kinderinnen", um die die richtige Bezeichnung zu wählen. SPD und GRÜNE möchten halt irgendwann die Regierung in Bayern bilden. Aber selbst die "Kinder und Kinderinnen" werden ihnen dazu nicht verhelfen können. Wowereit würde sagen: Und das ist gut so!
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